Jetzt beißen sie wieder. Steinmarder zerstören bei Revierkämpfen Kabel, Schläuche und Gummis am Motor. Schätzungsweise 100.000 mal beißen die geschmeidigen Räuber jedes Jahr unter den Motorhauben unserer Autos zu.
Schutz vor Marderbissen .... aber wie?
Entgegen der weitläufigen Meinung schützen diverse alte Hausmittel, wie Säckchen gefüllt mit Hundehaaren, nicht gegen die kleinen Nager. Eine Studie der Universität Gießen zeigte nun, dass keines der bekannten Hausmittel dauerhaft geholfen hat. Dauerhaft vertreiben nur Stromschläge die Marder. Unter www.kuk-schuster.de und www.mardersicher.de bieten zwei Firmen stromführende Metallplatten an, die unter das Auto geschraubt werden.
Die Teilkaskoversicherung deckt zwar durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von Pkw, Campingfahrzeugen oder Krafträdern, jedoch sind Marderbiss-Folgeschäden nicht versichert.
Folgeschäden sind etwa ein durch Zündaussetzer beschädigter Katalysator oder ein durch Kühlmittelverlust ausgelöster Motorschaden. Nur einige wenige Versicherer gewähren dafür Versicherungsschutz. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem Autos oft von Mardern beschädigt werden, sollte deshalb bei Vertragsabschluß darauf achten.
Sonntag, 25. Oktober 2009
Donnerstag, 22. Oktober 2009
Neues zur Haftpflichtversicherung für Manager
James kann die Manager nur beglückwünschen. Sie profitieren doppelt sowohl aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers als auch aufgrund der Entscheidungen der Versicherer. Seit dem 05.08.2009 gibt es nämlich eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall in der Managerhaftpflichtversicherung (D&O). Diese Selbstbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens 10%, maximal das 1,5 fache des Jahresgehaltes. Sie kann auch mehrfach fällig werden, wenn der Manager Fehler in Vorjahren gemacht hat.
Der Grundgedanke des Staates ist richtig. Die Selbstbeteiligung hat einen Erziehungseffekt, der Manager soll zu mehr Sorgfalt motiviert werden. Die Sache wurde jedoch nicht zuende gedacht, denn es wird auf einmal zugelassen, dass der Manager diesen Selbstbehalt versichern kann.
Für den Versicherer ist die Selbstbeteiligung gleichfalls ein Instrument, um den Versicherten zu mehr Sorgfalt zu motivieren und zu verpflichten. Wenn also die Versicherer im Sinne des erzieherischen Effektes bezüglich der Selbstbeteiligung konsequent blieben, würden Sie keine Selbstbeteiligungsversicherung anbieten. Aber hier wittert die Branche Geschäft und bietet nun die Selbstbeteiligungsversicherung an.
Selbst wenn der Staat eine Selbstbeteiligungsversicherung zulässt, könnte die Versicherungswirtschaft einfach keinen Versicherungsschutz anbieten. Wenn nun Versicherungsschutz angeboten wird, gibt es nur eine Lösung: Der Manager kauft einen separaten Versicherungsschutz, der die Höhe seiner Selbstbeteiligung abdeckt, hierfür zahlt er eine Prämie. Diese Prämie ist steuerlich absetzbar.
Die Versicherer aber beginnen nun mit versicherungstechnischen Feinheiten: Neben der vorbeschriebenen Variante, dass es einen separaten Versicherungsschutz gibt, bieten nun einige Versicherer ein Anrechnungsmodell an, d.h. man tut so, als ob keine Selbstbeteiligung bestünde, der Versicherungsnehmer (Manager) erhält einen separaten Versicherungsvertrag, der, wir hören hier sehr abenteuerliche Zahlen, ca. € 200,00 kostet und alle tun so, als ob nichts gewesen sei. Diese Versicherer bieten also die Selbstbehaltversicherung zum Nulltarif an und unterhöhlen damit das vom Gesetzgeber erzieherisch geplante Konzept.
Böse Zungen behaupten sogar, dass die Versicherer klammheimlich die Prämie für die Selbstbehaltversicherung auf die Gesamtprämie des Arbeitgebers aufschlagen, da fällt es ja sowieso nicht auf, wenn der Manager (in der Regel die Vorstände, GmbH-Geschäftsführer etc.) die Entscheidungsträger sind, die den Versicherern schon sagen, wo es lang geht.
Nun werden Sie verstehen, dass wir das gesamte Geschrei, auch in der Presse, überhaupt nicht verstehen können. Auch nicht das Geschrei, dass die Manager sich über die hohen Preise aufregen, die für die Selbstbehaltversicherung gezahlt werden müssen.
Wenn Herr Y, der gefragteste Manager Deutschland, € 8 Mio. verdient, wie in der Presse erwähnt, dann beträgt die Selbstbehaltversicherung € 1,2 Mio. und dafür kann man wirklich € 20.000,- bezahlen, zumal er das Geld auch noch von der Steuer absetzen kann.
Wir sind natürlich gerne bereit die Manager zu beraten, bitte kontaktieren Sie uns unter info(at)james.ag.
Der Grundgedanke des Staates ist richtig. Die Selbstbeteiligung hat einen Erziehungseffekt, der Manager soll zu mehr Sorgfalt motiviert werden. Die Sache wurde jedoch nicht zuende gedacht, denn es wird auf einmal zugelassen, dass der Manager diesen Selbstbehalt versichern kann.
Für den Versicherer ist die Selbstbeteiligung gleichfalls ein Instrument, um den Versicherten zu mehr Sorgfalt zu motivieren und zu verpflichten. Wenn also die Versicherer im Sinne des erzieherischen Effektes bezüglich der Selbstbeteiligung konsequent blieben, würden Sie keine Selbstbeteiligungsversicherung anbieten. Aber hier wittert die Branche Geschäft und bietet nun die Selbstbeteiligungsversicherung an.
Selbst wenn der Staat eine Selbstbeteiligungsversicherung zulässt, könnte die Versicherungswirtschaft einfach keinen Versicherungsschutz anbieten. Wenn nun Versicherungsschutz angeboten wird, gibt es nur eine Lösung: Der Manager kauft einen separaten Versicherungsschutz, der die Höhe seiner Selbstbeteiligung abdeckt, hierfür zahlt er eine Prämie. Diese Prämie ist steuerlich absetzbar.
Die Versicherer aber beginnen nun mit versicherungstechnischen Feinheiten: Neben der vorbeschriebenen Variante, dass es einen separaten Versicherungsschutz gibt, bieten nun einige Versicherer ein Anrechnungsmodell an, d.h. man tut so, als ob keine Selbstbeteiligung bestünde, der Versicherungsnehmer (Manager) erhält einen separaten Versicherungsvertrag, der, wir hören hier sehr abenteuerliche Zahlen, ca. € 200,00 kostet und alle tun so, als ob nichts gewesen sei. Diese Versicherer bieten also die Selbstbehaltversicherung zum Nulltarif an und unterhöhlen damit das vom Gesetzgeber erzieherisch geplante Konzept.
Böse Zungen behaupten sogar, dass die Versicherer klammheimlich die Prämie für die Selbstbehaltversicherung auf die Gesamtprämie des Arbeitgebers aufschlagen, da fällt es ja sowieso nicht auf, wenn der Manager (in der Regel die Vorstände, GmbH-Geschäftsführer etc.) die Entscheidungsträger sind, die den Versicherern schon sagen, wo es lang geht.
Nun werden Sie verstehen, dass wir das gesamte Geschrei, auch in der Presse, überhaupt nicht verstehen können. Auch nicht das Geschrei, dass die Manager sich über die hohen Preise aufregen, die für die Selbstbehaltversicherung gezahlt werden müssen.
Wenn Herr Y, der gefragteste Manager Deutschland, € 8 Mio. verdient, wie in der Presse erwähnt, dann beträgt die Selbstbehaltversicherung € 1,2 Mio. und dafür kann man wirklich € 20.000,- bezahlen, zumal er das Geld auch noch von der Steuer absetzen kann.
Wir sind natürlich gerne bereit die Manager zu beraten, bitte kontaktieren Sie uns unter info(at)james.ag.
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Dienstag, 20. Oktober 2009
Langfinger und Einbrecher - Wie Sie sich davor schützen können
Gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt, meldet sich die Realität allzu deutlich zurück! Einbrecher haben während der Urlaubsabwesenheit das Haus/die Wohnung aufgesucht, ein Schlachtfeld zurückgelassen und alles was nicht niet- oder nagelfest war mitgenommen, sogar die wichtigen Dokumente aus dem Safe oder gar den gesamten Safe.
In dieser Art geht es jährlich vielen Deutschen. Was die Meisten nicht wissen, "der nächtliche Besucher" ist häufig nur ein Klischee. Gerade in Großstädten findet der Großteil der Einbrüche tagsüber statt.
Nun stellt sich die Frage, wie man sich dagegen schützen kann.
Es gibt organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen.
1. Organisatorische Maßnahmen - diese kosten kein Geld, sondern lediglich Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, wie die Zusammenarbeit mit einigen hilfreichen Nachbarn.
1.1 Wenn Sie verreisen, auch wenn dies nur kurz ist, oder Sie grundsätzlich tagsüber nicht in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus sind, informieren Sie doch einen freundlichen Nachbarn, von dem Sie wissen, dass er regelmäßig da ist, dass er doch mal ein Auge auf Ihr Haus/Ihre Wohnung werfen möge. Ein kleiner Blumenstraus oder eine Flasche Rotwein helfen deutlich das Nachbarschaftsverhältnis nicht nur zu verbessern, sondern die Aufmerksamkeit stabil hoch zu halten.
1.2 Wenn Sie für mehrere Tage verreisen, müssen Sie bitte die Zeitungen abbestellen oder sicherstellen, dass diese von den Nachbarn aus dem Briefkasten genommen werden. Sonst zeigt man dem dümmsten und blindesten Einbrecher, dass niemand im Haus ist, weil die Zeitungen bereits aus dem Briefkasten quillen.
1.3 Eine Nachtschaltung hilft natürlich.
1.4 Falls Sie einen Zweitwagen haben, dann stellen Sie das Auto demonstrativ vor die Haustür.
1.5 Lassen Sie generell Musik laufen, sobald sie das Haus verlassen, das erfreut vielleicht die Haustiere und schreckt Diebe im ersten Moment ab.
1.6 Extrem abschreckend ist natürlich ein Haustier, insbesondere ein Hund. Aber bitte dann nur solche, die ordentlich Radau machen können.
2. Zu den technischen Maßnahmen gehört selbstverständlich:
2.1 Alarmanlage, idealerweise mit einem Sicherheitsservice verbunden
2.2 Lichtschranke, die das gesamte Haus oder Treppenhaus erhellt, sobald jemand in die Nähe kommt.
2.3 Falls Sie viel Schmuck, wertvolle Uhren oder viel Bargeld zu Hause aufbewahren, mieten Sie bitte einen Banksafe
2.4 Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, Nebeneingänge, Balkon- und Terassentüren sowie Fenster mit absperrbaren Zusatzsicherungen.
2.5 Sichern Sie Ihre Rolläden gegen Hochschieben
2.6 Sichern Sie Kellerlichtschächte und Kellerfenster mit massiven, gut verankerten Gittern
2.7 Lassen Sie ein einbruchsicheres Schloss mit Profilzylinder einbauen und sichern Sie beide mit einem Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung
2.8 Verstärken Sie die Türblätter
2.9 Verankern Sie Schließbleche im Mauerwerk und lassen Sie Hintergreifhaken einbauen
2.10 Verstecken Sie auf keinen Fall draußen im Garten Ihren Zweitschlüssel
2.11 Denken Sie daran alle Türen und Fenster zu verschließen, selbst wenn Sie das Haus nur kurz verlassen
2.12 Vernachlässigen Sie auf keinen Fall Fenster und Balkontüren in den oberen Etagen, auch Einbrecher können klettern.
3. Sollte es trotz all dieser Vorkehrungen doch zu einem Einbruch kommen, empfehlen wir Ihnen:
3.1 Benutzen Sie zwei Safes. Einer der Safes dient als Alibi-Safe; Er ist zwar versteckt angebracht, man muss den Schein ja wahren, aber nicht so versteckt, dass ihn ein Einbrecher nicht findet und auch nicht ganz so so fest in der Wand verankert. Auch kommen in ihn nicht die wichtigen Unterlagen, sehr viel Bargeld und wertvolle Gegenstände wie Schmuck etc.
Der zweite Safe muss sehr versteckt und sicher angebracht sein. In ihn können Sie dann alles von erheblichem Wert und was nicht zu ersetzen ist, hineinlegen.
In dieser Art geht es jährlich vielen Deutschen. Was die Meisten nicht wissen, "der nächtliche Besucher" ist häufig nur ein Klischee. Gerade in Großstädten findet der Großteil der Einbrüche tagsüber statt.
Nun stellt sich die Frage, wie man sich dagegen schützen kann.
Es gibt organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen.
1. Organisatorische Maßnahmen - diese kosten kein Geld, sondern lediglich Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, wie die Zusammenarbeit mit einigen hilfreichen Nachbarn.
1.1 Wenn Sie verreisen, auch wenn dies nur kurz ist, oder Sie grundsätzlich tagsüber nicht in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus sind, informieren Sie doch einen freundlichen Nachbarn, von dem Sie wissen, dass er regelmäßig da ist, dass er doch mal ein Auge auf Ihr Haus/Ihre Wohnung werfen möge. Ein kleiner Blumenstraus oder eine Flasche Rotwein helfen deutlich das Nachbarschaftsverhältnis nicht nur zu verbessern, sondern die Aufmerksamkeit stabil hoch zu halten.
1.2 Wenn Sie für mehrere Tage verreisen, müssen Sie bitte die Zeitungen abbestellen oder sicherstellen, dass diese von den Nachbarn aus dem Briefkasten genommen werden. Sonst zeigt man dem dümmsten und blindesten Einbrecher, dass niemand im Haus ist, weil die Zeitungen bereits aus dem Briefkasten quillen.
1.3 Eine Nachtschaltung hilft natürlich.
1.4 Falls Sie einen Zweitwagen haben, dann stellen Sie das Auto demonstrativ vor die Haustür.
1.5 Lassen Sie generell Musik laufen, sobald sie das Haus verlassen, das erfreut vielleicht die Haustiere und schreckt Diebe im ersten Moment ab.
1.6 Extrem abschreckend ist natürlich ein Haustier, insbesondere ein Hund. Aber bitte dann nur solche, die ordentlich Radau machen können.
2. Zu den technischen Maßnahmen gehört selbstverständlich:
2.1 Alarmanlage, idealerweise mit einem Sicherheitsservice verbunden
2.2 Lichtschranke, die das gesamte Haus oder Treppenhaus erhellt, sobald jemand in die Nähe kommt.
2.3 Falls Sie viel Schmuck, wertvolle Uhren oder viel Bargeld zu Hause aufbewahren, mieten Sie bitte einen Banksafe
2.4 Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, Nebeneingänge, Balkon- und Terassentüren sowie Fenster mit absperrbaren Zusatzsicherungen.
2.5 Sichern Sie Ihre Rolläden gegen Hochschieben
2.6 Sichern Sie Kellerlichtschächte und Kellerfenster mit massiven, gut verankerten Gittern
2.7 Lassen Sie ein einbruchsicheres Schloss mit Profilzylinder einbauen und sichern Sie beide mit einem Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung
2.8 Verstärken Sie die Türblätter
2.9 Verankern Sie Schließbleche im Mauerwerk und lassen Sie Hintergreifhaken einbauen
2.10 Verstecken Sie auf keinen Fall draußen im Garten Ihren Zweitschlüssel
2.11 Denken Sie daran alle Türen und Fenster zu verschließen, selbst wenn Sie das Haus nur kurz verlassen
2.12 Vernachlässigen Sie auf keinen Fall Fenster und Balkontüren in den oberen Etagen, auch Einbrecher können klettern.
3. Sollte es trotz all dieser Vorkehrungen doch zu einem Einbruch kommen, empfehlen wir Ihnen:
3.1 Benutzen Sie zwei Safes. Einer der Safes dient als Alibi-Safe; Er ist zwar versteckt angebracht, man muss den Schein ja wahren, aber nicht so versteckt, dass ihn ein Einbrecher nicht findet und auch nicht ganz so so fest in der Wand verankert. Auch kommen in ihn nicht die wichtigen Unterlagen, sehr viel Bargeld und wertvolle Gegenstände wie Schmuck etc.
Der zweite Safe muss sehr versteckt und sicher angebracht sein. In ihn können Sie dann alles von erheblichem Wert und was nicht zu ersetzen ist, hineinlegen.
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Samstag, 10. Oktober 2009
Generelle Handybenutzung während des Fahrens verboten
Wenn ein Autofahrer während des Fahrens ein Mobiltelefon an sein Ohr hält, um darauf gespeicherte Musik zu hören, so ist das Bußgeld in Höhe von € 40,- sowie ein Punkt in der Flensburger Datei berechtigt, so das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 12.08.2009 .
Der betroffene Fahrer war von der Polizei erwischt worden, als er während der Fahrt sein Mobiltelefon an sein Ohr hielt. Er entschuldigte sich damit, dass er nicht telefoniert habe, sondern lediglich Musik gehört habe. Den Vorwurf, dass er trotz allem gegen die Straßenverkehrsordnung $ 23 Absatz 1a StVO verstoßen habe, nahm er nicht an und klagte.
Nachdem er mit der Klage in der ersten Instanz scheiterte, verlor er auch vor dem Kölner Oberlandesgericht den Rechtsstreit.
Das Gericht begründete seine Entscheidung dahingegen, dass im Sinne der Straßenverkehrsordnung sämtliche Bedienfunktionen des Gerätes, also auch das Hören von Musik verboten seien. Diese Vorschrift soll dafür sorgen, dass ein Autofahrer während des Fahrens beide Hände für die Beherrschung des Fahrzeuges frei hat, was nicht der Fall ist, wenn auf dem Handy gespeicherte Musik gehört wird oder die Radiofunktion des Handys benutzt wird.
Die Bedienung der Tastatur eines Mobiltelefons nimmt die Aufmerksamkeit eines Autofahrers in hohem Maße in Anspruch und er ist in seiner Fähigkeit beschränkt auf mögliche Gefahrensituationen angemessen reagieren zu können. In Anbetracht dessen gab das Gericht der Klage nicht nach.
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen sind in der Vergangenheit bereits gegen handynutzende Autofahrer ausgegangen.
Wer sein Mobiltelefon während des Fahrens in die Hand nimmt und nach der Uhrzeit schaut, wer das Handy als Diktiergerät nimmt, wer vor einer roten Ampel telefoniert, hat genauso wenig mit dem positiven Ausgang eines Rechtsstreites zu rechnen wie derjenige, der sein Handy lediglich in der Hand hält, obwohl das Akku leer ist.
Der betroffene Fahrer war von der Polizei erwischt worden, als er während der Fahrt sein Mobiltelefon an sein Ohr hielt. Er entschuldigte sich damit, dass er nicht telefoniert habe, sondern lediglich Musik gehört habe. Den Vorwurf, dass er trotz allem gegen die Straßenverkehrsordnung $ 23 Absatz 1a StVO verstoßen habe, nahm er nicht an und klagte.
Nachdem er mit der Klage in der ersten Instanz scheiterte, verlor er auch vor dem Kölner Oberlandesgericht den Rechtsstreit.
Das Gericht begründete seine Entscheidung dahingegen, dass im Sinne der Straßenverkehrsordnung sämtliche Bedienfunktionen des Gerätes, also auch das Hören von Musik verboten seien. Diese Vorschrift soll dafür sorgen, dass ein Autofahrer während des Fahrens beide Hände für die Beherrschung des Fahrzeuges frei hat, was nicht der Fall ist, wenn auf dem Handy gespeicherte Musik gehört wird oder die Radiofunktion des Handys benutzt wird.
Die Bedienung der Tastatur eines Mobiltelefons nimmt die Aufmerksamkeit eines Autofahrers in hohem Maße in Anspruch und er ist in seiner Fähigkeit beschränkt auf mögliche Gefahrensituationen angemessen reagieren zu können. In Anbetracht dessen gab das Gericht der Klage nicht nach.
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen sind in der Vergangenheit bereits gegen handynutzende Autofahrer ausgegangen.
Wer sein Mobiltelefon während des Fahrens in die Hand nimmt und nach der Uhrzeit schaut, wer das Handy als Diktiergerät nimmt, wer vor einer roten Ampel telefoniert, hat genauso wenig mit dem positiven Ausgang eines Rechtsstreites zu rechnen wie derjenige, der sein Handy lediglich in der Hand hält, obwohl das Akku leer ist.
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Donnerstag, 8. Oktober 2009
Krankenkassen fehlen € 7,8 Milliarden
Der Schätzerkreis für die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat für das kommende Jahr eine pessimistische Prognose abgegeben.
Er teilte gestern Abend mit, dass er für das Jahr 2010 ein Defizit im Gesundheitssystem von € 7,8 Milliarden bzw. unter Einbeziehung der sog. Konvergenzklausel ein Defizit von € 7,4 Milliarden erwarte. Der rapide Anstieg der Kosten für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel kann nach jetzigem Stand nicht gedeckt werden.
Union und FDP haben für Ihre Verhandlungen einen wichtigen Eckpunkt gesetzt bekommen. Die FDP möchte den Gesundheitsfond abschaffen, während CDU/CSU weiterhin daran festhalten.
Was heißt dies für die Versicherten?
Prinzipiell gibt es vier Reaktionen. Der Beitragssatz könnte angehoben werden, es könnten Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet werden, die Steuerzuschüsse könnten noch weiter erhöht werden oder es könnte gar nichts getan werden, was dazu führen würde, dass die GKV-Beiträge steigen würden.
James haelt Sie auf dem Laufenden.
Er teilte gestern Abend mit, dass er für das Jahr 2010 ein Defizit im Gesundheitssystem von € 7,8 Milliarden bzw. unter Einbeziehung der sog. Konvergenzklausel ein Defizit von € 7,4 Milliarden erwarte. Der rapide Anstieg der Kosten für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel kann nach jetzigem Stand nicht gedeckt werden.
Union und FDP haben für Ihre Verhandlungen einen wichtigen Eckpunkt gesetzt bekommen. Die FDP möchte den Gesundheitsfond abschaffen, während CDU/CSU weiterhin daran festhalten.
Was heißt dies für die Versicherten?
Prinzipiell gibt es vier Reaktionen. Der Beitragssatz könnte angehoben werden, es könnten Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet werden, die Steuerzuschüsse könnten noch weiter erhöht werden oder es könnte gar nichts getan werden, was dazu führen würde, dass die GKV-Beiträge steigen würden.
James haelt Sie auf dem Laufenden.
Sonntag, 4. Oktober 2009
Sturmschäden sind auch über Privathaftpflicht versichert
Nach einem Sturm wird vielen erst klar, welche Versicherungen ihnen fehlen. Für materielle Schäden - d.h. Sturmschäden am Auto oder zerbrochene Fensterscheiben am Haus - hat so gut wie jeder die Kaskoversicherung bzw. eine Wohngebäudeversicherung.
Doch was ist, wenn Menschen von herumgewirbelten morschen Geländern, lockeren Dachziegeln und nicht gesicherten Blumentöpfen getroffen werden? Aufatmen kann dann nur, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn die finanziellen Folgen sind oft verheerend, wenn ungesicherte Gegenstände Menschen verletzen: Drohende Arbeitsunfähigkeit - womöglich bis zur Rente - Schmerzensgeld nach einem Unglück oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall durch z.B. einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt.
Da Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für die Instandhaltung Ihres Eigentums verantwortlich sind, werden sie haftbar gemacht, wenn eine vorhersehbare Gefahrenstelle wie beispielsweise ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Sturm umknickt und einen Personenschaden verursacht.
Doch auch Mieter sind verantwortlich für lose, ungesicherte Gegenstände, die beispielsweise auf dem Balkon liegen. Verletzt ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Blumentopf einen Menschen, liegt die Verantwortung dafür bei demjenigen, dem der Blumentopf gehört - in diesem Falle beim Mieter.
Der Mensch verschuldet fahrlässig solche Personenschäden und da er zuvor seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen (Verschuldenshaftung).
Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung - sie haftet für fahrlässig herbeigeführte Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist drei oder auch fünf Millionen Euro.
James berrät Sie gerne.
Doch was ist, wenn Menschen von herumgewirbelten morschen Geländern, lockeren Dachziegeln und nicht gesicherten Blumentöpfen getroffen werden? Aufatmen kann dann nur, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn die finanziellen Folgen sind oft verheerend, wenn ungesicherte Gegenstände Menschen verletzen: Drohende Arbeitsunfähigkeit - womöglich bis zur Rente - Schmerzensgeld nach einem Unglück oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall durch z.B. einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt.
Da Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für die Instandhaltung Ihres Eigentums verantwortlich sind, werden sie haftbar gemacht, wenn eine vorhersehbare Gefahrenstelle wie beispielsweise ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Sturm umknickt und einen Personenschaden verursacht.
Doch auch Mieter sind verantwortlich für lose, ungesicherte Gegenstände, die beispielsweise auf dem Balkon liegen. Verletzt ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Blumentopf einen Menschen, liegt die Verantwortung dafür bei demjenigen, dem der Blumentopf gehört - in diesem Falle beim Mieter.
Der Mensch verschuldet fahrlässig solche Personenschäden und da er zuvor seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen (Verschuldenshaftung).
Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung - sie haftet für fahrlässig herbeigeführte Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist drei oder auch fünf Millionen Euro.
James berrät Sie gerne.
Herbst und Winter kommen: Die Einbrecher auch!
Alle zwei Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch! Ca. 2/3 der Einbrüche geschehen in den Abendstunden bzw. in der Nacht, da die Dunkelheit ein hilfreicher Begleiter der Einbrecher ist. Man kann fast sagen, dass sich die Zahl der Einbrüche im Herbst und Winter verdoppelt.
Um Einbrüche zu verhindern, gibt es einige wirkungsvolle Maßnahmen:
- Fenster und Türen schließen
- Türen abschließen, nicht einfach zuziehen
- Sicherheitstürschlösser einbauen lassen
- Sicherheitstechnik auch an den Fenstern anbringen lassen
- Durch Zeitschaltuhren bei längerer Abwesenheit, Anwesenheit vortäuschen
- Bewegungsmelder als Außenbeleuchtung
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dürfen Sie aber die Versicherung nicht vergessen, falls es einmal zum Schadenfall kommt. Bei Privatpersonen ist Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung und bei Gewerbetreibenden in der Inhalts- oder Inventarversicherung eingeschlossen.
Um Einbrüche zu verhindern, gibt es einige wirkungsvolle Maßnahmen:
- Fenster und Türen schließen
- Türen abschließen, nicht einfach zuziehen
- Sicherheitstürschlösser einbauen lassen
- Sicherheitstechnik auch an den Fenstern anbringen lassen
- Durch Zeitschaltuhren bei längerer Abwesenheit, Anwesenheit vortäuschen
- Bewegungsmelder als Außenbeleuchtung
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dürfen Sie aber die Versicherung nicht vergessen, falls es einmal zum Schadenfall kommt. Bei Privatpersonen ist Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung und bei Gewerbetreibenden in der Inhalts- oder Inventarversicherung eingeschlossen.
Mittwoch, 23. September 2009
Haftet die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl, wenn der Zweitschlüssel im Auto lag?
Ja, wenn der Schlüssel nicht von außen sichtbar für den Täter im Fahrzeug gelegen hat, so das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Tschechischen Republik ordnungsgemäß abgestellt. Allerdings ließ er dabei versehentlich seinen Zweitschlüssel im Wagen und zwar in der Innentasche einer Jacke. Bei seiner Rückkehr war das Fahrzeug verschwunden und ist bis heute auch nicht mehr aufgetaucht.
Der Teilkaskoversicherer lehnte ab für das Abhandenkommen des Fahrzeugs zu leisten, da der Fahrzeughalter durch Zurücklassen des Zweitschlüssels im Fahrzeug grob fahrlässig gehandelt habe.
Selbst als der Geschädigte der Versicherung mitteile, dass sich der Zweitschlüssel in einer Jacke, die durch eine schwarze Decke abgedeckt war, im Fußraum des Fahrzeugs befand, lehnte die Versicherung die Zahlung des Schadens trotzdem ab, da der Halter grob fahrlässig und es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein bevorzugtes Diebstahlobjekt gehandelt habe. Der Täter habe mit großer Wahrscheinlichkeit nur das Auto nach Diebesgut durchsuchen wollen und es erst gestohlen, als er den Zweitschlüssel fand, so die Versicherung.
Da sich der Fahrzeughalter mit der Entscheidung seines Versicherers nicht zufrieden gab, zog er vor Gericht und behielt in der ersten als auch in der Berufungsinstanz recht.
Die Richter betonten, dass es sich nur um grobe Fahrlässigkeit handelt, wenn ein Versicherter wusste oder wissen musste, dass sein Verhalten dazu geeignet war, einen Schadenfall zu fördern.
Nach Ansicht des Gerichtes ist die Versicherung den Beweis schuldig geblieben, dass der Täter das Fahrzeug nur gestohlen hat, weil der Zweitschlüssel sich in diesem befand. Der von außen nicht sichtbare Zweitschlüssel im Fahrzeuginneren ist für einen in der Regel vorher gefassten Entwendungsentschluss nicht maßgebend. Auch ist es nach Aussage des Gerichtes nicht maßgebend, dass das Fahrzeug kein bevorzugtes Diebstahlobjekt in osteuropäischen Ländern ist und der Täter das Fahrzeug nur entwendet hat, weil sich der Schlüssel im Inneren befand.
Ohne Auffinden des Schlüssels im Wageninneren hätte der Täter das Fahrzeug auch stehlen können. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mehr zum Thema Kfz und Teilkaskoversicherung bei www.james.ag
Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Tschechischen Republik ordnungsgemäß abgestellt. Allerdings ließ er dabei versehentlich seinen Zweitschlüssel im Wagen und zwar in der Innentasche einer Jacke. Bei seiner Rückkehr war das Fahrzeug verschwunden und ist bis heute auch nicht mehr aufgetaucht.
Der Teilkaskoversicherer lehnte ab für das Abhandenkommen des Fahrzeugs zu leisten, da der Fahrzeughalter durch Zurücklassen des Zweitschlüssels im Fahrzeug grob fahrlässig gehandelt habe.
Selbst als der Geschädigte der Versicherung mitteile, dass sich der Zweitschlüssel in einer Jacke, die durch eine schwarze Decke abgedeckt war, im Fußraum des Fahrzeugs befand, lehnte die Versicherung die Zahlung des Schadens trotzdem ab, da der Halter grob fahrlässig und es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein bevorzugtes Diebstahlobjekt gehandelt habe. Der Täter habe mit großer Wahrscheinlichkeit nur das Auto nach Diebesgut durchsuchen wollen und es erst gestohlen, als er den Zweitschlüssel fand, so die Versicherung.
Da sich der Fahrzeughalter mit der Entscheidung seines Versicherers nicht zufrieden gab, zog er vor Gericht und behielt in der ersten als auch in der Berufungsinstanz recht.
Die Richter betonten, dass es sich nur um grobe Fahrlässigkeit handelt, wenn ein Versicherter wusste oder wissen musste, dass sein Verhalten dazu geeignet war, einen Schadenfall zu fördern.
Nach Ansicht des Gerichtes ist die Versicherung den Beweis schuldig geblieben, dass der Täter das Fahrzeug nur gestohlen hat, weil der Zweitschlüssel sich in diesem befand. Der von außen nicht sichtbare Zweitschlüssel im Fahrzeuginneren ist für einen in der Regel vorher gefassten Entwendungsentschluss nicht maßgebend. Auch ist es nach Aussage des Gerichtes nicht maßgebend, dass das Fahrzeug kein bevorzugtes Diebstahlobjekt in osteuropäischen Ländern ist und der Täter das Fahrzeug nur entwendet hat, weil sich der Schlüssel im Inneren befand.
Ohne Auffinden des Schlüssels im Wageninneren hätte der Täter das Fahrzeug auch stehlen können. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mehr zum Thema Kfz und Teilkaskoversicherung bei www.james.ag
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Dienstag, 22. September 2009
Bei Konflikten mit der Muttergesellschaft haften Chefs deutscher Tochtergesellschaften mit ihrem Privatvermögen
Bei Konflikten mit der Muttergesellschaft haften Chefs deutscher Tochtergesellschaften mit ihrem Privatvermögen
Vorstände und Geschäftsführer deutscher Töchter angloamerikanischer Unternehmen sind durch die D&O-Versicherungen (Directors' and Officers') vor Haftungsrisiken geschützt. Doch in einem wichtigen Bereich sind die deutschen Unternehmenleitungen trotz der Versicherungen schutzlos und müssen fürchten, im Konfliktfall mit ihrem Privatvermögen zu haften: Die D&O-Verträge bieten keine Innenverhältnisdeckung, d.h. bei Streitigkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften greifen die scheinbar unfassenden Produkte nicht. Das hat jetzt das anbieterunabhängige Versicherungsportal James nach einer Analyse der Verträge festgestellt.
Angloamerikanische D&O-Versicherungen, für die der deutsche Arbeitgeber die Prämien zahlt, decken zwar Ansprüche von Dritten (z.B. Staat, Banken, etc.) zufrieden stellend ab, doch eine Innenhaftung ist bei diesen Produkten grundsätzlich ausgeschlossen, "insured versus insured are not covered", heißt das im Versicherungslatein. Das ist für Geschäftsführer oder den Vorstand nicht nur ein theoretisches Problem: "Ansprüche im Innenverhältnis sind das Hauptproblem für jeden Geschäftsführer und Vorstand. Alle anderen Risiken sind dagegen peanuts" erläutert Carlheinz Mikosch, Versicherungsexperte und Gründer von James. Bei Konflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sind diese D&O-Produkte deshalb wertlos - das Risiko bleibt bei den Verantwortlichen in Deutschland, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Eine einfache Lösung stellt eine persönliche D&O-Versicherung dar, die der Geschäftsführer/Vorstand für sich kauft. Entweder zahlt er die Prämie selbst oder er überzeugt seinen Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen.
Vorstände und Geschäftsführer deutscher Töchter angloamerikanischer Unternehmen sind durch die D&O-Versicherungen (Directors' and Officers') vor Haftungsrisiken geschützt. Doch in einem wichtigen Bereich sind die deutschen Unternehmenleitungen trotz der Versicherungen schutzlos und müssen fürchten, im Konfliktfall mit ihrem Privatvermögen zu haften: Die D&O-Verträge bieten keine Innenverhältnisdeckung, d.h. bei Streitigkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften greifen die scheinbar unfassenden Produkte nicht. Das hat jetzt das anbieterunabhängige Versicherungsportal James nach einer Analyse der Verträge festgestellt.
Angloamerikanische D&O-Versicherungen, für die der deutsche Arbeitgeber die Prämien zahlt, decken zwar Ansprüche von Dritten (z.B. Staat, Banken, etc.) zufrieden stellend ab, doch eine Innenhaftung ist bei diesen Produkten grundsätzlich ausgeschlossen, "insured versus insured are not covered", heißt das im Versicherungslatein. Das ist für Geschäftsführer oder den Vorstand nicht nur ein theoretisches Problem: "Ansprüche im Innenverhältnis sind das Hauptproblem für jeden Geschäftsführer und Vorstand. Alle anderen Risiken sind dagegen peanuts" erläutert Carlheinz Mikosch, Versicherungsexperte und Gründer von James. Bei Konflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sind diese D&O-Produkte deshalb wertlos - das Risiko bleibt bei den Verantwortlichen in Deutschland, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Eine einfache Lösung stellt eine persönliche D&O-Versicherung dar, die der Geschäftsführer/Vorstand für sich kauft. Entweder zahlt er die Prämie selbst oder er überzeugt seinen Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen.
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Montag, 21. September 2009
Kaum zu glauben, aber wahr: Mehr als ein Viertel der Deutschen hat keine Haftpflichtversicherung
Die Ergebnisse einer neuen Umfrage zum Thema Haftpflichtversicherung ergaben, dass sich rund 29% der Deutschen nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung befinden. Dies ist umso erstaunlicher, als dass die Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen zählt und eigentlich zum Grundvorsorgepaket jedes Haushaltes gehören sollte. Denn ein Schaden kann ganz schnell zur persönlichen Ruin führen.
Vor allem junge Leute verfügen allem Anschein nach in dieser Hinsicht über einen unzureichenden Versicherungsschutz und verzichten gerne auf eine Haftpflichtversicherung. Dies ist erstaunlich, da viele Versicherer Haftpflichtversicherungen für Singles besonders günstig anbieten. Es empfiehlt sich, im Internet einen Versicherungsvergleich durchzuführen oder Kontakt zu einem Fachmann aufzunehmen, der dann den besten Versicherungsschutz von Fall zu Fall raussuchen kann. Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung alle Familienmitglieder abdeckt. Bei Paaren, die nicht verheiratet sind und in einem Haushalt leben, bietet die Haftpflicht des einen Partners Versicherungsschutz für den Anderen.
Mehr dazu natürlich wie immer bei www.james.ag
Vor allem junge Leute verfügen allem Anschein nach in dieser Hinsicht über einen unzureichenden Versicherungsschutz und verzichten gerne auf eine Haftpflichtversicherung. Dies ist erstaunlich, da viele Versicherer Haftpflichtversicherungen für Singles besonders günstig anbieten. Es empfiehlt sich, im Internet einen Versicherungsvergleich durchzuführen oder Kontakt zu einem Fachmann aufzunehmen, der dann den besten Versicherungsschutz von Fall zu Fall raussuchen kann. Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung alle Familienmitglieder abdeckt. Bei Paaren, die nicht verheiratet sind und in einem Haushalt leben, bietet die Haftpflicht des einen Partners Versicherungsschutz für den Anderen.
Mehr dazu natürlich wie immer bei www.james.ag
Was geschieht, wenn die privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden können?
Der Leistungsträger hat die Beiträge für die Versicherung in voller Höhe zu übernehmen, wenn der privat krankenversicherte Hilfsbedürftige die Versicherung nicht mehr bezahlen kann. Allerdings muss der Versicherte den preisgünstigsten Tarif seines Versicherers gewählt haben, so entschied jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg
Bisher war es so, dass die Beiträge für die PKV (private Krankenversicherung) nur bis zu der Höhe übernahmen, die ein vergleichbarer gesetzlicher Versicherer hätte zahlen müssen.
Die Kläger hatten einen Basis-Tarif abgeschlossen, mussten aber trotzdem etwas € 200 pro Monat selber tragen. Die Richter gaben den Klagen der Arbeitslosengeld II Empfänger statt.
$ 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) besagt, dass die zu übernehmenden Beiträge für eine private Krankenversicherung auf die Höhe der Beiträge begrenzt ist, die ein Arbeitslosengeld II Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen hat. Nach Aussage des Gerichts ist dies ein ist dies ein politischer Kompromiss.
Auf diesen Kompromiss wurde sich nur eingelassen, damit das Gesetz seinerzeit überhaupt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschlossen werden konnte. Bei Erlassen dieses Gesetzes war man sich bereits einig, dass dies für Bedürftige eine Finanzierungslücke bezüglich der Krankenversicherung darstellen konnte.
Obwohl der Bundesrat eine Lösung forderte ist dies bis heute nicht geschehen, so Aussage des Gerichtes. Das Gericht war der Meinung, dass den Klägern, in Ihrer Funktion als Hilfsbedürftige, nicht zugemutet werden kann, die Folgen der gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten zu tragen. Insofern wurden den Klägern die Beiträge für ihre private Krankenversicherungen ersetzt.
Bisher war es so, dass die Beiträge für die PKV (private Krankenversicherung) nur bis zu der Höhe übernahmen, die ein vergleichbarer gesetzlicher Versicherer hätte zahlen müssen.
Die Kläger hatten einen Basis-Tarif abgeschlossen, mussten aber trotzdem etwas € 200 pro Monat selber tragen. Die Richter gaben den Klagen der Arbeitslosengeld II Empfänger statt.
$ 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) besagt, dass die zu übernehmenden Beiträge für eine private Krankenversicherung auf die Höhe der Beiträge begrenzt ist, die ein Arbeitslosengeld II Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen hat. Nach Aussage des Gerichts ist dies ein ist dies ein politischer Kompromiss.
Auf diesen Kompromiss wurde sich nur eingelassen, damit das Gesetz seinerzeit überhaupt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschlossen werden konnte. Bei Erlassen dieses Gesetzes war man sich bereits einig, dass dies für Bedürftige eine Finanzierungslücke bezüglich der Krankenversicherung darstellen konnte.
Obwohl der Bundesrat eine Lösung forderte ist dies bis heute nicht geschehen, so Aussage des Gerichtes. Das Gericht war der Meinung, dass den Klägern, in Ihrer Funktion als Hilfsbedürftige, nicht zugemutet werden kann, die Folgen der gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten zu tragen. Insofern wurden den Klägern die Beiträge für ihre private Krankenversicherungen ersetzt.
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Mittwoch, 16. September 2009
Was Sie über die Privathaftpflichtversicherung immer wissen wollten...
Wussten Sie zum Beispiel:
- dass Ihre Haftpflicht Sie beim Hüten von fremden Hunden oder beim Reiten von fremden Pferden Versicherungsschutz bietet?
- dass eventuelle Unfälle in bzw. mit Ihrem Paddelboot oder Ruderboot im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind?
- dass Ihre Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr versichert sind (sprechen Sie Ihren Versicherer bei längeren Aufenthalten an)?
Auf der anderen Seite haben Sie vermutlich nicht gewusst,
- dass reine Vertragsverpflichtungen (beispielsweise die Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen) im Rahmen einer Privathaftpflicht nicht versichert werden können
- dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Geldstrafen oder Bußgelder haben
- dass Schäden, die Sie durch mitversicherte Personen erlitten haben, ebenfalls nicht versicherbar sind.
Andererseites können Sie durchaus einige Zusatzdeckungen mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dies jedoch nur in Verbindung mit einer Mehrprämie. Dazu gehören beispielsweise Mietsachschäden an gemieteten Objekten wie Wohnungen oder Häuser(nicht gerade unwichtig in der Urlaubszeit, da diese Deckung ebenfalls im Ausland gültig ist).
Zum Schluss noch eine Sache: Die Versicherer machen es den Versicherten nicht leicht: Eine Privathaftpflichtversicherung gleicht keiner anderen. Vergleiche sind also äußerst schwierig. Daher empfiehlt es sich, die Policen sehr aufmerksam zu lesen und auf eventuellen Deckungslücken und Zusatzdeckungen zu achten (oder gleich das Ganze einem Profi anzuvertrauen). Weitere Informationen unter James
- dass Ihre Haftpflicht Sie beim Hüten von fremden Hunden oder beim Reiten von fremden Pferden Versicherungsschutz bietet?
- dass eventuelle Unfälle in bzw. mit Ihrem Paddelboot oder Ruderboot im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind?
- dass Ihre Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr versichert sind (sprechen Sie Ihren Versicherer bei längeren Aufenthalten an)?
Auf der anderen Seite haben Sie vermutlich nicht gewusst,
- dass reine Vertragsverpflichtungen (beispielsweise die Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen) im Rahmen einer Privathaftpflicht nicht versichert werden können
- dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Geldstrafen oder Bußgelder haben
- dass Schäden, die Sie durch mitversicherte Personen erlitten haben, ebenfalls nicht versicherbar sind.
Andererseites können Sie durchaus einige Zusatzdeckungen mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dies jedoch nur in Verbindung mit einer Mehrprämie. Dazu gehören beispielsweise Mietsachschäden an gemieteten Objekten wie Wohnungen oder Häuser(nicht gerade unwichtig in der Urlaubszeit, da diese Deckung ebenfalls im Ausland gültig ist).
Zum Schluss noch eine Sache: Die Versicherer machen es den Versicherten nicht leicht: Eine Privathaftpflichtversicherung gleicht keiner anderen. Vergleiche sind also äußerst schwierig. Daher empfiehlt es sich, die Policen sehr aufmerksam zu lesen und auf eventuellen Deckungslücken und Zusatzdeckungen zu achten (oder gleich das Ganze einem Profi anzuvertrauen). Weitere Informationen unter James
Montag, 14. September 2009
Gebäudeversicherung oder Privathaftpflichtversicherung? Wer haftet beim Küchenbrand?
Bei einem Rechtsstreit zwischen einem Gebäude- und einem Privathaftpflichtversicherer bestimmte das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass wenn ein Versicherter kurzfristig die Küche verlässt, um nach einem Anruf den Telefonhörer weiterzugeben, handelt nicht grob fahrlässig, wenn gleichzeitig auf dem Herd in einem Fondue-Topf Fett erhitzt wird.
In der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers waren Gebäudeschäden an seiner gemieteten Wohnung mitversichert. In diesem Fall erhitzte der Versicherte auf dem Küchenherd Fett in einem Fondue-Topf und ließ diesen nicht aus den Augen bis ihn ein Telefonanruf erreichte. Er ging von der Küche ins Wohnzimmer und gab das Telefonat weiter. Der Topf blieb dabei etwas für zwei Minuten unbeobachtet. Dies reichte aus, um das Fett in Brand zu setzen.
Obwohl das Feuer schnell mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnte, entstand ein Schaden von € 18.000. Der Gebäudeversicherer erstattete den Schaden dem Vermieter der Wohnung. anschließend forderte er von dem Privat-Haftpflichtversicherer des Verursachers einen Ausgleich in Höhe des Zeitwertes, der mit € 8.000 ermittelt wurde.
Der Haftpflichtversicherer verweigerte die Zahlung, weil er der Meinung war, dass der Verursacher nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte, da in der Kürze der Zeit des Verlassens nicht mit einer Entzündung des Fettes gerechnet werden konnte.
Das sah das Oberlandesgericht Karlsruhe anders und gab der Klage des Wohngebäudeversicherers nach. Das Gericht stellte klar, dass ein Vermieter vom Mieter nur dann Schadenersatz verlangen könnte, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. Bei einfacher Fahrlässigkeit sei mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss zwischen Vermieter und Mieter auszugehen.
Einfache Fahrlässigkeit entbindet allerdings den Privathaftpflicht-Versicherer nicht von der Leistung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer. In diesem Fall ist dem Mieter jedoch einfache Fahrlässigkeit
In der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers waren Gebäudeschäden an seiner gemieteten Wohnung mitversichert. In diesem Fall erhitzte der Versicherte auf dem Küchenherd Fett in einem Fondue-Topf und ließ diesen nicht aus den Augen bis ihn ein Telefonanruf erreichte. Er ging von der Küche ins Wohnzimmer und gab das Telefonat weiter. Der Topf blieb dabei etwas für zwei Minuten unbeobachtet. Dies reichte aus, um das Fett in Brand zu setzen.
Obwohl das Feuer schnell mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnte, entstand ein Schaden von € 18.000. Der Gebäudeversicherer erstattete den Schaden dem Vermieter der Wohnung. anschließend forderte er von dem Privat-Haftpflichtversicherer des Verursachers einen Ausgleich in Höhe des Zeitwertes, der mit € 8.000 ermittelt wurde.
Der Haftpflichtversicherer verweigerte die Zahlung, weil er der Meinung war, dass der Verursacher nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte, da in der Kürze der Zeit des Verlassens nicht mit einer Entzündung des Fettes gerechnet werden konnte.
Das sah das Oberlandesgericht Karlsruhe anders und gab der Klage des Wohngebäudeversicherers nach. Das Gericht stellte klar, dass ein Vermieter vom Mieter nur dann Schadenersatz verlangen könnte, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. Bei einfacher Fahrlässigkeit sei mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss zwischen Vermieter und Mieter auszugehen.
Einfache Fahrlässigkeit entbindet allerdings den Privathaftpflicht-Versicherer nicht von der Leistung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer. In diesem Fall ist dem Mieter jedoch einfache Fahrlässigkeit
Sind Azubis und Studenten bei ihren Eltern mitversichert?
Die Antwort auf diese Frage ist sowohl „Ja“ als auch „Nein“! Volljährige unverheiratete Kinder sind während ihrer Ausbildung, während des Wehr- oder Ersatzdienstes in Bezug auf Haftpflicht-, Rechtsschutz-, und Hausratversicherung bei ihren Eltern mitversichert. Allerdings dürfen sie in dieser Zeit außer ihrem normalen Gehalt oder Bafög kein weiteres Einkommen haben.
Auch ist die eigene Wohnung über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, allerdings meistens nur mit 20% der Versicherungssumme und maximal beschränkt auf € 20.000,-.
Die Haftpflicht- und die Hausratversicherung bieten üblicherweise weltweiten Schutz, so dass Ihre Kinder ohne Probleme einen Auslandsaufenthalt z.B. im Studium machen können und direkt versichert sind. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr dauert.
Im europäischen Ausland sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten gilt zudem die Rechtsschutzversicherung. Bezüglich eines weltweiten Schutzes sollten Sie Ihren Versicherer oder James kontaktieren.
Auch ist die eigene Wohnung über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, allerdings meistens nur mit 20% der Versicherungssumme und maximal beschränkt auf € 20.000,-.
Die Haftpflicht- und die Hausratversicherung bieten üblicherweise weltweiten Schutz, so dass Ihre Kinder ohne Probleme einen Auslandsaufenthalt z.B. im Studium machen können und direkt versichert sind. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr dauert.
Im europäischen Ausland sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten gilt zudem die Rechtsschutzversicherung. Bezüglich eines weltweiten Schutzes sollten Sie Ihren Versicherer oder James kontaktieren.
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Freitag, 11. September 2009
Zeitnahe Unfallanzeige reicht bei Invalidität aus
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nun in einem aktuellen Fall, dass es ausreicht, wenn ein bei einem Unfall schwer Verletzter, der aufgrund dieses Unfalls invalide sein wird, den Unfall der Versicherung zeitnah meldet.
In diesem Fall erlitt ein Mann in Folge eines Arbeitsunfalls im August 2005 Verbrennungen dritten Grades an Armen, Beinen, Hals und im Gesicht. Seine Lebensgefährtin informierte in einer Unfallanzeige im darauffolgenden Oktober die private Unfallversicherung des Mannes und zeigte die Schwere der Verletzungen an sowie informierte mit einem Zeitungsartikel über das künstliche Koma des Mannes.
Die Versicherung bestätigte den Eingang des Schreibens und teilte dem Versichertem mit, dass für die Zahlung der € 56.000 eine fristgerechte Bestätigung eines Arztes eingereicht werden müsse, in der die Invalidität des Mannes bestätigt wird. Der Mann erhielt nach seiner Aussage dieses Schreiben nicht und reicht aufgrund dessen auch kein ärztliches Gutachten ein.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung, der Mann klagte. Das Oberlandesgericht Stuttgart teilte die Meinung des Klägers, dass bei einem derart schweren Unfall eine Unfallanzeige ausreiche in der die Verletzungsfolgen genau genannt wurden und jeder die Invalidität in Folge des Unfalls genau nachvollziehen könne und außerdem die Meldefristen damit erfüllt seien.
Invalidität kann man auch versichern: James informiert Sie gern!
In diesem Fall erlitt ein Mann in Folge eines Arbeitsunfalls im August 2005 Verbrennungen dritten Grades an Armen, Beinen, Hals und im Gesicht. Seine Lebensgefährtin informierte in einer Unfallanzeige im darauffolgenden Oktober die private Unfallversicherung des Mannes und zeigte die Schwere der Verletzungen an sowie informierte mit einem Zeitungsartikel über das künstliche Koma des Mannes.
Die Versicherung bestätigte den Eingang des Schreibens und teilte dem Versichertem mit, dass für die Zahlung der € 56.000 eine fristgerechte Bestätigung eines Arztes eingereicht werden müsse, in der die Invalidität des Mannes bestätigt wird. Der Mann erhielt nach seiner Aussage dieses Schreiben nicht und reicht aufgrund dessen auch kein ärztliches Gutachten ein.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung, der Mann klagte. Das Oberlandesgericht Stuttgart teilte die Meinung des Klägers, dass bei einem derart schweren Unfall eine Unfallanzeige ausreiche in der die Verletzungsfolgen genau genannt wurden und jeder die Invalidität in Folge des Unfalls genau nachvollziehen könne und außerdem die Meldefristen damit erfüllt seien.
Invalidität kann man auch versichern: James informiert Sie gern!
Donnerstag, 10. September 2009
Rentner aufgepasst: Betrüger geben sich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung aus
Seit dem 01.07.09 sind die Renten in Westdeutschland um 2,41 % und in den neuen Bundesländern um 3,38% angehoben worden. Anlässlich dieser Erhöhung werden Rentner von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung telefonisch angesprochen und aufgefordert persönliche Daten sowie die Bankverbindung preiszugeben.
Die Anrufer geben vor, dass sie im Auftrag des DRVs anrufen und sagen, dass es bei der Rentenanpassung Probleme gegeben habe. Der DRV weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich nicht um Mitarbeiter des DRVs handelt und auch keine externen Personen mit dieser Aufgabe beauftragt worden sind. Der DRV warnt ausdrücklich vor diesen Betrügern und erklärt, dass Kontodaten sehr persönliche Angaben seien und nicht weitergegeben werden dürfen, damit es nicht zu unberechtigten Abbuchungen kommt.
Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Betrüger als Mitarbeiter von Behörden oder Institutionen ausgeben, um an sensible Daten zu kommen. In den meisten Fällen greifen die Betrüger auf aktuelle Anlässe zurück. So traten Gauner auch schon als Verbraucherschützer auf oder auch als angebliche Mitarbeiter einer Rentenversicherung mit gefälschten Gewinnspielen.
Die Anrufer geben vor, dass sie im Auftrag des DRVs anrufen und sagen, dass es bei der Rentenanpassung Probleme gegeben habe. Der DRV weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich nicht um Mitarbeiter des DRVs handelt und auch keine externen Personen mit dieser Aufgabe beauftragt worden sind. Der DRV warnt ausdrücklich vor diesen Betrügern und erklärt, dass Kontodaten sehr persönliche Angaben seien und nicht weitergegeben werden dürfen, damit es nicht zu unberechtigten Abbuchungen kommt.
Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Betrüger als Mitarbeiter von Behörden oder Institutionen ausgeben, um an sensible Daten zu kommen. In den meisten Fällen greifen die Betrüger auf aktuelle Anlässe zurück. So traten Gauner auch schon als Verbraucherschützer auf oder auch als angebliche Mitarbeiter einer Rentenversicherung mit gefälschten Gewinnspielen.
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Mittwoch, 9. September 2009
Schulmedizin oder Naturheilmedizin? Was übernehmen die Krankenkassen?
Die Nachfrage von Versicherten nach alternativen Behandlungsmethoden zur Schulmedizin steigt stetig, doch die meisten Krankenkassen bieten Naturheilverfahren nur sehr beschränkt in ihrem Leistungsspektrum an.
Akupunkturbehandlungen werden zum Beispiel nur bei bestimmten chronischen Beschwerden von den Krankenkassen übernommen. Allerdings bieten einige Versicherer private Zusatzpolicen an, die dann die Kosten der Behandlung übernehmen.
Gesetzlich Krankenversicherte sind es bereits gewohnt, dass bestimmte Behandlungen und Leistungen nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auch für die Zukunft sieht es eher schlecht aus, dass Naturheilverfahren oder höhere Kostenübernahmen in das Leistungsspektrum der Krankenkasse übernommen werden. Den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren Sie hier.
Eine private Zusatzversicherung kann diesem Abhilfe schaffen, sie übernimmt nicht nur die Kosten für Naturheilverfahren und Sehhilfen, sondern schützt Sie auch bei Auslandsreisen. Durch Zuzahlungen auf die Prämie können Sie auch noch eine Chefarztbehandlung, ein Ein- bzw. Zweibettzimmer für den Fall, dass Sie einmal ins Krankenhaus müssen und Zuzahlungen bei Zahnersatz mit in die Police einschließen lassen.
Akupunkturbehandlungen werden zum Beispiel nur bei bestimmten chronischen Beschwerden von den Krankenkassen übernommen. Allerdings bieten einige Versicherer private Zusatzpolicen an, die dann die Kosten der Behandlung übernehmen.
Gesetzlich Krankenversicherte sind es bereits gewohnt, dass bestimmte Behandlungen und Leistungen nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auch für die Zukunft sieht es eher schlecht aus, dass Naturheilverfahren oder höhere Kostenübernahmen in das Leistungsspektrum der Krankenkasse übernommen werden. Den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren Sie hier.
Eine private Zusatzversicherung kann diesem Abhilfe schaffen, sie übernimmt nicht nur die Kosten für Naturheilverfahren und Sehhilfen, sondern schützt Sie auch bei Auslandsreisen. Durch Zuzahlungen auf die Prämie können Sie auch noch eine Chefarztbehandlung, ein Ein- bzw. Zweibettzimmer für den Fall, dass Sie einmal ins Krankenhaus müssen und Zuzahlungen bei Zahnersatz mit in die Police einschließen lassen.
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Dienstag, 8. September 2009
Krankenversicherungspflicht ab dem 01.01.2009, bei Nichteinhaltung Strafe
Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung. Dies legt der § 193/3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) fest.
Laut VVG beträgt die Höhe der Nachzahlung einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat ein sechstel eines Monatsbeitrages. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage nicht der komplette Monatsbeitrag, sondern nur der ambulante und stationäre Teil, da auch nur für diese beiden Bestandteile Versicherungspflicht besteht.
Die "Strafe" ist also eigentlich eine Nachzahlung der Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht, dem 01.01.2009. Wer also erst am 01.06.09 eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Beiträge für Januar bis Mai nachzahlen.
Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet die Vorversicherung des Kunden nachzuprüfen und falls erforderlich eine Nachzahlung zu verlangen.
Wer keine lückenlose Krankenversicherung nachweisen kann, muss auch bei der Gesetzlichen Krankenkasse rückwirkend die entsprechenden Beiträge erstatten. James verrät Ihnen, welche Versicherungslösung für Sie die beste ist.
Laut VVG beträgt die Höhe der Nachzahlung einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat ein sechstel eines Monatsbeitrages. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage nicht der komplette Monatsbeitrag, sondern nur der ambulante und stationäre Teil, da auch nur für diese beiden Bestandteile Versicherungspflicht besteht.
Die "Strafe" ist also eigentlich eine Nachzahlung der Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht, dem 01.01.2009. Wer also erst am 01.06.09 eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Beiträge für Januar bis Mai nachzahlen.
Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet die Vorversicherung des Kunden nachzuprüfen und falls erforderlich eine Nachzahlung zu verlangen.
Wer keine lückenlose Krankenversicherung nachweisen kann, muss auch bei der Gesetzlichen Krankenkasse rückwirkend die entsprechenden Beiträge erstatten. James verrät Ihnen, welche Versicherungslösung für Sie die beste ist.
Montag, 7. September 2009
Kinder-Unfallversicherung auf jeden Fall empfehlenswert
Die Sommerferien gehen nun überall zu Ende und deutschlandweit begeben sich wieder etwa 8,5 Millionen Schüler auf ihre Schulwege. Besonders für Schulanfänger ist dieser Weg sehr gefährlich, da sie die Gefahr des Straßenverkehrs oftmals unterschätzen. Die Reaktionszeit der Kleinen ist wesentlich länger als die von Erwachsenen, außerdem nehmen die Schulanfänger den Verkehr anders war und sind durch Ihre Körpergröße von den Verkehrsteilnehmern schlechter zu erkennen. Deshalb ist für jeden Verkehrsteilnehmer absolute Vorsicht geboten.
Im Jahre 2008 starben 102 Kinder infolge von Verkehrsunfällen, 4.872 wurden schwer verletzt. Ein Verkehrsunfall kann schnell zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet während der Schulzeit sowie auf dem Hin- und Rückweg.
Man darf jedoch nicht vergessen, dass etwas 70% der Unfälle in der Freizeit passieren, was zu großen finanziellen Belastungen führen kann. Deshalb sollte für jedes Kind eine spezielle Kinder-Unfallversicherung abgeschlossen werden, deren Leistung rund um die Uhr gilt. Falls das Kind aufgrund des Unfalls später nicht ins Berufsleben einsteigen kann, wird eine monatliche Rente gezahlt.
Abschließend gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer sich aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten müssen, damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt.
Mehr dazu unter www.james.ag
Im Jahre 2008 starben 102 Kinder infolge von Verkehrsunfällen, 4.872 wurden schwer verletzt. Ein Verkehrsunfall kann schnell zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet während der Schulzeit sowie auf dem Hin- und Rückweg.
Man darf jedoch nicht vergessen, dass etwas 70% der Unfälle in der Freizeit passieren, was zu großen finanziellen Belastungen führen kann. Deshalb sollte für jedes Kind eine spezielle Kinder-Unfallversicherung abgeschlossen werden, deren Leistung rund um die Uhr gilt. Falls das Kind aufgrund des Unfalls später nicht ins Berufsleben einsteigen kann, wird eine monatliche Rente gezahlt.
Abschließend gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer sich aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten müssen, damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt.
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Sonntag, 6. September 2009
Vorsicht beim Schlüsselverlust!!
Achtung! Wer seinen Schlüssel verliert, sollte möglichst schnell das Türschloss austauschen, um den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung nicht zu gefährden. Sie sollten entsprechend Ihr Schloss sofort austauschen. Der Schlüsselaustausch sei erforderlich, um der Obliegenheitsverpflichtung zur Schadenabwehr nachzukommen. Verstößt man gegen diese Verpflichtung, sei die Versicherung in den meisten Fällen nicht verpflichtet, einen entstehenden Schaden zu ersetzen.
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Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Sturmschäden leisten
Das Landgericht Stuttgart bestätigt, dass Schäden, die durch einen trotz Sturmwarnung ungesichert abgestellten Anhänger von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen werden müssen.
In diesem Fall klagte ein Mann, dessen Fahrzeug von einem ungesichert abgestellten Anhänger beschädigt wurde gegen die Kfz-Versicherung des Anhängerhalters. Der ungesichert an einer Straße abgestellte Anhänger wurde während eines Sturms gegen das Fahrzeug des Klägers gedrückt. Die Kfz-Versicherung des Halters verweigerte die Leistung aufgrund von "höherer Gewalt".
Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgarts hat sich der Halter des Anhängers jedoch grob fahrlässig verhalten, weil er trotz Sturmwarnung den Anhänger nicht mit einem PKW verbunden bzw. den Anhänger nicht an einen sicheren Ort abgestellt hatte. Deshalb muss nun die Versicherung für den daraus entstandenen Schaden eintreten.
In diesem Fall klagte ein Mann, dessen Fahrzeug von einem ungesichert abgestellten Anhänger beschädigt wurde gegen die Kfz-Versicherung des Anhängerhalters. Der ungesichert an einer Straße abgestellte Anhänger wurde während eines Sturms gegen das Fahrzeug des Klägers gedrückt. Die Kfz-Versicherung des Halters verweigerte die Leistung aufgrund von "höherer Gewalt".
Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgarts hat sich der Halter des Anhängers jedoch grob fahrlässig verhalten, weil er trotz Sturmwarnung den Anhänger nicht mit einem PKW verbunden bzw. den Anhänger nicht an einen sicheren Ort abgestellt hatte. Deshalb muss nun die Versicherung für den daraus entstandenen Schaden eintreten.
Donnerstag, 3. September 2009
Was tun bei einem Reisegepäck-, Kfz- oder Haus-Einbruchdiebstahlschaden?
Lassen Sie sich Ihre Laune nicht verderben, wenn während Ihrer Urlaubsabwesenheit in Ihrem Haus eingebrochen wurde, während der Ferien Ihr Kfz geöffnet wurde oder Sie einen Reisegepäckschaden erlitten haben.
Es gibt einige Grundsätze, die Sie auf jeden Fall beachten sollten:
unverzügliche Meldung des Schadenfalls bei der Polizei. Das ist im Ausland durchaus mühevoll, aber da müssen Sie durch.
anschließend unverzügliche Meldung an Ihren Versicherer. Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Schadenanzeige von Ihrem Agenten oder von James beraten. Sie wisssen ja, der Teufel steckt im Kleingedruckten. Diese Beratung kostet € 80,--: Sie werden sehen, diese Summe ist sehr gut investiert. Wir brauchen hierfür Ihren Versicherungsvertrag. Den können Sie uns per Kopie sowie eine kurze Schilderung des Schadenhergangs zusenden.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema erhalten Sie bei www.james.ag
Es gibt einige Grundsätze, die Sie auf jeden Fall beachten sollten:
unverzügliche Meldung des Schadenfalls bei der Polizei. Das ist im Ausland durchaus mühevoll, aber da müssen Sie durch.
anschließend unverzügliche Meldung an Ihren Versicherer. Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Schadenanzeige von Ihrem Agenten oder von James beraten. Sie wisssen ja, der Teufel steckt im Kleingedruckten. Diese Beratung kostet € 80,--: Sie werden sehen, diese Summe ist sehr gut investiert. Wir brauchen hierfür Ihren Versicherungsvertrag. Den können Sie uns per Kopie sowie eine kurze Schilderung des Schadenhergangs zusenden.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema erhalten Sie bei www.james.ag
Deutsche nicht mehr so risikoscheu
Normalerweise sind die Deutschen eher risikoscheu und haben die Versicherungswirtschaft in den letzten Jahrzehnten gut unterstützt. Allerdings scheint die Finanzkrise einen Wandel herbeigeführt zu haben; es werden kaum noch Versicherungen abgeschlossen.
Zur Zeit machen sich die Bundesbürger mehr Sorgen darum Ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder Kurzarbeit machen zu müssen, als dass sie sich mit Themen wie Risikoabsicherung oder Vorsorge im Alter befassen. Zudem haben viele das Vertrauen in die Finanzbranche und die dazugehörige Beratung verloren.
Experten sehen diese Entwicklung von zwei Seiten. Viele früher abgeschlossene Policen waren nicht notwendig, andere dagegen essentiell.
Die Deutschen lassen sich zwar immer noch gerne bezüglich ihrer Versicherungen beraten, aber zu einem Abschluss kommt es eher selten.
In 2008 wurden 800.000 weniger Lebensversicherungen verkauft als in 2007. Kapitallebensversicherungen mussten ein Minus von 21 Prozent verzeichnen. Auch andere Versicherungen weisen ein Minus auf; Berufsunfähigkeitsversicherung -10,1 Prozent, Risikoversicherungen 8,1 Prozent und Renten- und Pensionsversicherungen 27,8 Prozent.
Im ersten Halbjahr 2009 dürfte sich der Einbruch fortgesetzt haben. Allein im ersten Quartal in 2009 sind die Neuabschlüsse bei den Riester-Renten um 16 Prozent eingebrochen.
Zur Zeit machen sich die Bundesbürger mehr Sorgen darum Ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder Kurzarbeit machen zu müssen, als dass sie sich mit Themen wie Risikoabsicherung oder Vorsorge im Alter befassen. Zudem haben viele das Vertrauen in die Finanzbranche und die dazugehörige Beratung verloren.
Experten sehen diese Entwicklung von zwei Seiten. Viele früher abgeschlossene Policen waren nicht notwendig, andere dagegen essentiell.
Die Deutschen lassen sich zwar immer noch gerne bezüglich ihrer Versicherungen beraten, aber zu einem Abschluss kommt es eher selten.
In 2008 wurden 800.000 weniger Lebensversicherungen verkauft als in 2007. Kapitallebensversicherungen mussten ein Minus von 21 Prozent verzeichnen. Auch andere Versicherungen weisen ein Minus auf; Berufsunfähigkeitsversicherung -10,1 Prozent, Risikoversicherungen 8,1 Prozent und Renten- und Pensionsversicherungen 27,8 Prozent.
Im ersten Halbjahr 2009 dürfte sich der Einbruch fortgesetzt haben. Allein im ersten Quartal in 2009 sind die Neuabschlüsse bei den Riester-Renten um 16 Prozent eingebrochen.
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Freitag, 21. August 2009
Ist Angst versicherbar?
Die Antwort der Reiseversicherer auf diese Frage lautet "Nein". Wer seinen gebuchten Urlaub aus Angst vor der Schweinegrippe oder aus Angst vor Terroranschlägen nicht antreten möchte, bekommt die Kosten der Reise nicht zurück. Mögliche Krankheiten oder Terrorattacken werden nicht als Reiserücktrittsgründe akzeptiert.
Hinsichtlich der Versicherungsbedingungen sind Katastrophen, Unruhen oder extreme Wetterverhältnisse keine ausreichenden Gründe den gebuchten Urlaub abzusagen. Auch Terroranschläge bieten keinen Grund, selbst wenn die Reise schon angetreten wurde und ein Terroranschlag in nächster Umgebung stattfindet.
Reisen können zweifach abgesichert werden; mit einer Reiserücktrittsversicherung, bei der die Stornokosten bei Absage der Reise ersetzt werden. Hat der Kunde am Flughafen allerdings bereits eingecheckt, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft. Dafür gibt es dann die Urlaubsabbruchversicherung, die alle zusätzlichen Fahrtkosten und nicht genutzte Reiseleistungen ersetzt, wenn der Versicherte vorzeitig nach Hause muss.
Allerdings kommt der Versicherer nur dafür auf, wenn die Gründe für die Absage oder den Abbruch sich auf die reisenden Person beziehen. Warnungen des Auswärtigen Amtes etc. stellen also keine hinreichenden Gründe dar, damit die Reisekosten ersetzt werden, wenn die Reise abgesagt oder abgebrochen wird. Allerdings bieten viele Reiseveranstalter kostenlose Umbuchungen an, falls das Auswärtige Amt vor einem Land warnt. Die Versicherung zahlt, wenn der Kunde erkrankt, sein Haus brennt, er einen Unfall hat oder einem nahen Angehörigen etwas zustößt.
Wenn Sie an der Schweinegrippe vor oder während des Urlaubs erkranken, zahlen die meisten Versicherer. Selbstverständlich ist dies nicht, die Schweinegrippe ist als Pandemie eingestuft und viele Versicherer schließen Leistungen im Zusammenhang mit Pandemien aus. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät allerdings seinen Mitgliedern bei Schweinegrippe zu leisten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten für das H1N1 Virus. Sie leistet auch, wenn der Versicherte bei einem Anschlag verletzt wird. Die Versicherung leistet auch, wenn sich der Versicherte gerade im Urlaub befindet und das Auswärtige Amt eine Warnung für ein Land ausspricht. Sie leistet nicht, wenn die Reisewarnung vor dem Start in den Urlaub abgegeben wurde.
Einen Blick bei James während der Urlaubsplanung zu werfen lohnt sich auf jeden Fall!
Hinsichtlich der Versicherungsbedingungen sind Katastrophen, Unruhen oder extreme Wetterverhältnisse keine ausreichenden Gründe den gebuchten Urlaub abzusagen. Auch Terroranschläge bieten keinen Grund, selbst wenn die Reise schon angetreten wurde und ein Terroranschlag in nächster Umgebung stattfindet.
Reisen können zweifach abgesichert werden; mit einer Reiserücktrittsversicherung, bei der die Stornokosten bei Absage der Reise ersetzt werden. Hat der Kunde am Flughafen allerdings bereits eingecheckt, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft. Dafür gibt es dann die Urlaubsabbruchversicherung, die alle zusätzlichen Fahrtkosten und nicht genutzte Reiseleistungen ersetzt, wenn der Versicherte vorzeitig nach Hause muss.
Allerdings kommt der Versicherer nur dafür auf, wenn die Gründe für die Absage oder den Abbruch sich auf die reisenden Person beziehen. Warnungen des Auswärtigen Amtes etc. stellen also keine hinreichenden Gründe dar, damit die Reisekosten ersetzt werden, wenn die Reise abgesagt oder abgebrochen wird. Allerdings bieten viele Reiseveranstalter kostenlose Umbuchungen an, falls das Auswärtige Amt vor einem Land warnt. Die Versicherung zahlt, wenn der Kunde erkrankt, sein Haus brennt, er einen Unfall hat oder einem nahen Angehörigen etwas zustößt.
Wenn Sie an der Schweinegrippe vor oder während des Urlaubs erkranken, zahlen die meisten Versicherer. Selbstverständlich ist dies nicht, die Schweinegrippe ist als Pandemie eingestuft und viele Versicherer schließen Leistungen im Zusammenhang mit Pandemien aus. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät allerdings seinen Mitgliedern bei Schweinegrippe zu leisten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten für das H1N1 Virus. Sie leistet auch, wenn der Versicherte bei einem Anschlag verletzt wird. Die Versicherung leistet auch, wenn sich der Versicherte gerade im Urlaub befindet und das Auswärtige Amt eine Warnung für ein Land ausspricht. Sie leistet nicht, wenn die Reisewarnung vor dem Start in den Urlaub abgegeben wurde.
Einen Blick bei James während der Urlaubsplanung zu werfen lohnt sich auf jeden Fall!
Montag, 17. August 2009
Welche Meinung haben Sie von der aktuellen Gesundheitspolitik?
James hätte gerne Ihre Meinung zur Gesundheitspolitik. Anlass dazu sind die Ergebnisse einer Studie von der MLP AG, die besagt, dass 62% der Bevölkerung und 87% der Ärzteschaft keine gute Meinung über die Gesundheitspolitik der Bundesregierung haben. Das Team von James freut sich auf Ihre Kommentare!!
Trotz schlechter Meinung über die Gesundheitspolitik befand die Mehrheit der Befragten, dass das Gesundheitssystem sowie die Gesundheitsversorgung noch unter dem Prädikat "gut" bzw. "sehr gut" laufe.
Der Vorstand der MLP AG betonte allerdings, dass die Ergebnisse der Studie ein Alarmsignal für die Politik seien, die großen Herausforderungen im Gesundheitssystem nicht weiter hinten an zu stellen.
In der oben erwähnten Studie wurden 1.832 Bürger ab 16 Jahren sowie 512 Ärzte befragt. 65% der Bürger und 81% der Ärzte fordern eine umfassende Reform des Gesundheitssystems, allerdings besteht bei den Befragten nur wenig Hoffnung, dass diese Reform von der nächsten Bundesregierung geleistet wird. Diejenigen, die der Meinung sind, dass die nächste Bundesregierung dies schafft, waren in der Minderheit (24% der Bürger und 13% der Ärzte).
80% der Bürger rechnen in den nächsten Jahren mir steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, 78% sind der Meinung, dass es höhere Zuzahlungen für Medikamente geben wird und 72% sehen in der Krankenversicherung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
49% der Bürger und 54% der gesetzlich Krankenversicherten wünschen sich eine Bürgerversicherung. Ministerin Schmidt betonte in einer kurzen Stellungnahme "Der Solidargedanke und der Wunsch nach einem umfassenden Krankenversicherungs-Schutz sind weit verbreitet. Deswegen ist der Weg zu einer Bürgerversicherung der richtige Weg und auch in der Bevölkerung verankert".
Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung? 61% der Bevölkerung sieht sich mit der privaten Krankenversicherung besser versichert, nur 22% vertrauen auf die gesetzliche Krankenversicherung.
46% der befragten niedergelassenen Ärzte und 55% der Fachärzte denken, dass ihre Praxis ohne Privatpatienten nicht überleben könne.
Trotz schlechter Meinung über die Gesundheitspolitik befand die Mehrheit der Befragten, dass das Gesundheitssystem sowie die Gesundheitsversorgung noch unter dem Prädikat "gut" bzw. "sehr gut" laufe.
Der Vorstand der MLP AG betonte allerdings, dass die Ergebnisse der Studie ein Alarmsignal für die Politik seien, die großen Herausforderungen im Gesundheitssystem nicht weiter hinten an zu stellen.
In der oben erwähnten Studie wurden 1.832 Bürger ab 16 Jahren sowie 512 Ärzte befragt. 65% der Bürger und 81% der Ärzte fordern eine umfassende Reform des Gesundheitssystems, allerdings besteht bei den Befragten nur wenig Hoffnung, dass diese Reform von der nächsten Bundesregierung geleistet wird. Diejenigen, die der Meinung sind, dass die nächste Bundesregierung dies schafft, waren in der Minderheit (24% der Bürger und 13% der Ärzte).
80% der Bürger rechnen in den nächsten Jahren mir steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, 78% sind der Meinung, dass es höhere Zuzahlungen für Medikamente geben wird und 72% sehen in der Krankenversicherung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
49% der Bürger und 54% der gesetzlich Krankenversicherten wünschen sich eine Bürgerversicherung. Ministerin Schmidt betonte in einer kurzen Stellungnahme "Der Solidargedanke und der Wunsch nach einem umfassenden Krankenversicherungs-Schutz sind weit verbreitet. Deswegen ist der Weg zu einer Bürgerversicherung der richtige Weg und auch in der Bevölkerung verankert".
Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung? 61% der Bevölkerung sieht sich mit der privaten Krankenversicherung besser versichert, nur 22% vertrauen auf die gesetzliche Krankenversicherung.
46% der befragten niedergelassenen Ärzte und 55% der Fachärzte denken, dass ihre Praxis ohne Privatpatienten nicht überleben könne.
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Freitag, 14. August 2009
Mexiko wehrt sich mit Versicherungen gegen die Schweinegrippe
James berichtet, das Mexiko-Stadt bis Ende Dezember 2009 allen Besuchern eine gratis Kranken- und Unfallversicherung gewährt. Dies soll dem Besucherschwund entgegen wirken, da die Touristen seit dem Ausbruch der Schweinegrippe vermehrt Mittelamerika meiden.
Marcelo Ebrard, der Bürgermeister von Mexiko Stadt versicherte, dass alle Gäste, der 460 Hotels, die sich an dem Programm beteiligen automatisch eine Versicherung zu ihrer Reise bekommen. Es werden alle Kosten übernommen, die bei einer Ansteckung mit dem H1N1-Virus, einem Unfall sowie der dazugehörigen Behandlung entstehen. Das Programm umfasst die medizinische Betreuung, Krankenhausaufenthalte und sogar Krankenrücktransporte.
In den Monaten Mai und April waren ca. 90% der Hotels in Mexiko-Stadt unterbelegt. Zwar habe sich die Situation zwar ein wenig erholt, bleibe aber weiterhin angespannt.
Marcelo Ebrard, der Bürgermeister von Mexiko Stadt versicherte, dass alle Gäste, der 460 Hotels, die sich an dem Programm beteiligen automatisch eine Versicherung zu ihrer Reise bekommen. Es werden alle Kosten übernommen, die bei einer Ansteckung mit dem H1N1-Virus, einem Unfall sowie der dazugehörigen Behandlung entstehen. Das Programm umfasst die medizinische Betreuung, Krankenhausaufenthalte und sogar Krankenrücktransporte.
In den Monaten Mai und April waren ca. 90% der Hotels in Mexiko-Stadt unterbelegt. Zwar habe sich die Situation zwar ein wenig erholt, bleibe aber weiterhin angespannt.
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Dienstag, 4. August 2009
Tops und Flops bei Renten- und Lebensversicherungen
Statistiken zeigen die Trends und Entwicklungen im Bereich der Lebensversicherungen: ob Riester, Fondsrenten oder Berufsunfähigkeitsrenten, James zeigt Ihnen, welche Lösungen am beliebtesten sind.
Anfang 2008 gab es die höchste und letzte Riester-Förderstufe, die das Geschäftsjahr 2008 für die Lebensversicherer eigentlich zum Erfolgsjahr hätte machen können. Allerdings gab es nur zum Jahresbeginn einen Neugeschäftsschub (endgültige Geschäftszahlen des GDV; Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft). Einzig und allein die Rente bringt noch wachsendes Neugeschäft.
Lebensversicherungen mit rentenförmiger Auszahlung wurden in 2008 weiterhin nachgefragt, am gesamten eingelösten Neuzugang der Branche in 2008 hielten Rentenversicherungen aller Art einen Anteil von 57,8% (in 2007 57,5%).
Die Einzel-Renteversicherung verlor im Vergleich zu 2007 etwas, die fondsgebundenen Lebensversicherungen bauten dagegen ihren Anteil weiter aus. Bezüglich Renten gegen Einmalbetrag kommen allerdings drei Fondsrenten auf eine klassische Rente. Auch bei Erhöhungen der vereinbarten Versicherungssummen verweist die klassische Rente die Fondsrenten auf die Plätze.
1,58 Millionen fondsgebundene Rentenpolicen, fast 100.000 weniger als im Vorjahr, wurden bei den Einzelversicherungen am häufigsten abgeschlossen. Die klassischen Rentenversicherungen folgen mit 1,36 Millionen, bei denen im Vergleich zum Vorjahr der Umsatz um mehr als eine halbe Million Verträge einbrach.
Mit 900.000 Restschuld-Versicherungen wurden etwa 50.000 Policen weniger als in 2007 verkauft. Leicht angestiegen, gut 300.000 Stück, sind die Bauspar-Risikoversicherungen. Der Absatz der Kapitalversicherung sank um knapp 20% auf 230.000 Stück. Die restlichen Kollektivversicherungen kamen auf knapp 450.00 Abschlüsse. Der Neuzugang bei Riester-Renten sank um 24,1% auf 1,6 Millionen Stück. Die Basis-Renten gaben um 10,5% nach.
Die Neuzugänge verliefen also insgesamt uneinheitlich. Die neu vereinbarten Verträge gingen im Vergleich zu 2007 stark zurück, die versicherte Summe stieg allerdings an. Der Beitrag am Neugeschäft stieg um 5,1%.
Berufsunfähigkeitsrenten spielten wie auch schon im Vorjahr keine große Rolle. Auch die Zahlen der Unfall- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sanken.
Die Abschlusskosten der Lebensversicherer sind in 2008 von 5,2% der Beitragssumme des Neugeschäfts mit 4,9% wieder auf dem Stand der Zahlen von 2006. Die Verwaltungskosten der Branchen sanken allerdings stetig, in den 80er 6,1% der gebuchten Bruttobeiträge, in 2008 nur noch 2,8% (in 2007 2,9%).
Weitere Informationen zu Lebens- und Rentenversicherungen erhalten Sie bei www.james.ag
Anfang 2008 gab es die höchste und letzte Riester-Förderstufe, die das Geschäftsjahr 2008 für die Lebensversicherer eigentlich zum Erfolgsjahr hätte machen können. Allerdings gab es nur zum Jahresbeginn einen Neugeschäftsschub (endgültige Geschäftszahlen des GDV; Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft). Einzig und allein die Rente bringt noch wachsendes Neugeschäft.
Lebensversicherungen mit rentenförmiger Auszahlung wurden in 2008 weiterhin nachgefragt, am gesamten eingelösten Neuzugang der Branche in 2008 hielten Rentenversicherungen aller Art einen Anteil von 57,8% (in 2007 57,5%).
Die Einzel-Renteversicherung verlor im Vergleich zu 2007 etwas, die fondsgebundenen Lebensversicherungen bauten dagegen ihren Anteil weiter aus. Bezüglich Renten gegen Einmalbetrag kommen allerdings drei Fondsrenten auf eine klassische Rente. Auch bei Erhöhungen der vereinbarten Versicherungssummen verweist die klassische Rente die Fondsrenten auf die Plätze.
1,58 Millionen fondsgebundene Rentenpolicen, fast 100.000 weniger als im Vorjahr, wurden bei den Einzelversicherungen am häufigsten abgeschlossen. Die klassischen Rentenversicherungen folgen mit 1,36 Millionen, bei denen im Vergleich zum Vorjahr der Umsatz um mehr als eine halbe Million Verträge einbrach.
Mit 900.000 Restschuld-Versicherungen wurden etwa 50.000 Policen weniger als in 2007 verkauft. Leicht angestiegen, gut 300.000 Stück, sind die Bauspar-Risikoversicherungen. Der Absatz der Kapitalversicherung sank um knapp 20% auf 230.000 Stück. Die restlichen Kollektivversicherungen kamen auf knapp 450.00 Abschlüsse. Der Neuzugang bei Riester-Renten sank um 24,1% auf 1,6 Millionen Stück. Die Basis-Renten gaben um 10,5% nach.
Die Neuzugänge verliefen also insgesamt uneinheitlich. Die neu vereinbarten Verträge gingen im Vergleich zu 2007 stark zurück, die versicherte Summe stieg allerdings an. Der Beitrag am Neugeschäft stieg um 5,1%.
Berufsunfähigkeitsrenten spielten wie auch schon im Vorjahr keine große Rolle. Auch die Zahlen der Unfall- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sanken.
Die Abschlusskosten der Lebensversicherer sind in 2008 von 5,2% der Beitragssumme des Neugeschäfts mit 4,9% wieder auf dem Stand der Zahlen von 2006. Die Verwaltungskosten der Branchen sanken allerdings stetig, in den 80er 6,1% der gebuchten Bruttobeiträge, in 2008 nur noch 2,8% (in 2007 2,9%).
Weitere Informationen zu Lebens- und Rentenversicherungen erhalten Sie bei www.james.ag
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Sonntag, 2. August 2009
Ist Blitzschlag in meiner Hausratversicherung versichert?
In diesem Sommer häufen sich die Meldungen über schwere Gewitter mit Hagel, Donner und Blitzeinschlägen. Dies merken auch die Versicherungen, bei denen zunehmend mehr durch Gewitter verursachte Schäden gemeldet werden. Welche Versicherung kommt aber nun für welchen Schaden auf?
Die Gebäudeversicherung kommt, unabhängig davon, ob eine Blitzschutzanlage installiert ist, für Schäden auf, die durch Blitzeinschlag entstanden sind. Dabei wird allerdings die Art der Schäden differenziert: Bei einem Brand, der durch den Blitzeinschlag entstanden ist, haftet die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossenem Feuerschutz, bei Überspannungsschäden haftet die Hausratversicherung. Bitte achten Sie aber darauf, dass Schutz vor Überspannungsschäden nicht automatisch Teil der Hausratversicherung ist. Er kann aber nachträglich, meist durch geringen Aufschlag auf die Prämie, mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Sie suchen Tipps zum Thema Hausrat? Fragen Sie James bei der Kategorie Familie / Versicherungen / Hausratversicherung
Die Gebäudeversicherung kommt, unabhängig davon, ob eine Blitzschutzanlage installiert ist, für Schäden auf, die durch Blitzeinschlag entstanden sind. Dabei wird allerdings die Art der Schäden differenziert: Bei einem Brand, der durch den Blitzeinschlag entstanden ist, haftet die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossenem Feuerschutz, bei Überspannungsschäden haftet die Hausratversicherung. Bitte achten Sie aber darauf, dass Schutz vor Überspannungsschäden nicht automatisch Teil der Hausratversicherung ist. Er kann aber nachträglich, meist durch geringen Aufschlag auf die Prämie, mit in den Vertrag aufgenommen werden.
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Freitag, 31. Juli 2009
Reisegepäckversicherung und einige Tipps für einen sorgenfreien Urlaub
Das Thema Reisegepäckversicherung ist in der Urlaubszeit wieder aktuell! Man stelle sich vor, das Handgepäck samt Handy, I-Pod, Fotokamera und einige teure Schmuckstücke werden bei der Ankunft am Urlaubsort geklaut (und dass obwohl der Urlaub noch nicht mal richtig angefangen hat!): Ein Paradebeispiel für die Reisegepäckversicherung. Da die Versicherer jedoch im Laufe der Jahre mit immer mehr Betrügern zu tun hatten, die ihre Urlaubskasse mit einem vorgetäuschten Schaden verbessern wollten, ist der Abschluß einer solchen Versicherung genauestens zu überlegen: Erst wenn man beweisen kann, dass man sein Gepäckstück keine einzige Sekunde aus den Augen gelassen hat – was zugegebenermaßen sehr schwer nachzuweisen ist -, übernehmen die Versicherer den Schaden. Außerdem sollte die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen. Ansonsten könnte es sein, dass man unterversichert ist und die Versicherung somit ziemlich sinnlos ist.
Als versichertes Reisegepäck gilt das gesamte Gepäck des Versicherten und seiner Familie. Auch Mitbringsel und Souvenirs aus dem Urlaub gelten als mitversichert. Achtung: Bei besonders wertvollen Gegenständen wie Schmuck, Videokameras oder Fotoapparate fordern die Versicherer noch mehr Wachsamkeit und haben besondere Entschädigungsgrenzen festgelegt. Wenn Sie eine Reisegepäckversicherung abschließen, vergessen Sie nicht bei der Festlegung der Versicherungssumme, auf den Zeitwert zu achten (insbesondere aufgrund der oben genannten Entschädigungsgrenzen der besonders wertvollen mitgeführten Gegenständen).
Versichert sind beim Transport bzw. der Lagerung des Gepäcks folgenden Fälle: „Abhandenkommen“, „Verlust“, „Beschädigung“. Während der übrigen Reise sind es u.a. „Diebstahl“, „Einbruchdiebstahl“, „Raub“, „Erpressung“, „böswillige Beschädigung durch Dritte“, „Verlieren“ (aber Achtung nicht Liegen, Stehen- oder Hängenlassen!) oder eine „nicht fristgerechte Auslieferung“
Und noch einen kleinen Tipp am Rande: Überlegen Sie sich ganz genau, was Sie mit in den Urlaub nehmen. Muss die teuerste Uhr wirklich mit oder reicht eine einfachere Variante? Denken Sie immer daran, Ihre Wertsachen in die dafür vorhergesehene Safes einzuschließen. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Urlaub nicht verderben und genießen Sie die schönste Zeit des Jahres.
Weitere Infos erfahren Sie bei www.james.ag in der Rubrik Familie / Versicherungen / Reisegepäckversicherung
Als versichertes Reisegepäck gilt das gesamte Gepäck des Versicherten und seiner Familie. Auch Mitbringsel und Souvenirs aus dem Urlaub gelten als mitversichert. Achtung: Bei besonders wertvollen Gegenständen wie Schmuck, Videokameras oder Fotoapparate fordern die Versicherer noch mehr Wachsamkeit und haben besondere Entschädigungsgrenzen festgelegt. Wenn Sie eine Reisegepäckversicherung abschließen, vergessen Sie nicht bei der Festlegung der Versicherungssumme, auf den Zeitwert zu achten (insbesondere aufgrund der oben genannten Entschädigungsgrenzen der besonders wertvollen mitgeführten Gegenständen).
Versichert sind beim Transport bzw. der Lagerung des Gepäcks folgenden Fälle: „Abhandenkommen“, „Verlust“, „Beschädigung“. Während der übrigen Reise sind es u.a. „Diebstahl“, „Einbruchdiebstahl“, „Raub“, „Erpressung“, „böswillige Beschädigung durch Dritte“, „Verlieren“ (aber Achtung nicht Liegen, Stehen- oder Hängenlassen!) oder eine „nicht fristgerechte Auslieferung“
Und noch einen kleinen Tipp am Rande: Überlegen Sie sich ganz genau, was Sie mit in den Urlaub nehmen. Muss die teuerste Uhr wirklich mit oder reicht eine einfachere Variante? Denken Sie immer daran, Ihre Wertsachen in die dafür vorhergesehene Safes einzuschließen. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Urlaub nicht verderben und genießen Sie die schönste Zeit des Jahres.
Weitere Infos erfahren Sie bei www.james.ag in der Rubrik Familie / Versicherungen / Reisegepäckversicherung
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Donnerstag, 30. Juli 2009
Neues Design bei www.james.ag: Wir machen Versicherungen attraktiv
Endlich ist es soweit! www.james.ag präsentiert sich von nun an in neuem und modernem Design und überzeugt durch einfache und übersichtliche Bedienung. Den Inhalt haben wir nicht geändert, denn James’ Hauptanliegen, das Thema Versicherungen so einfach und unabhängig zu erklären wie möglich, bleibt nach wie vor unsere erste Priorität. Nicht umsonst ist James das bislang einzige anbieterunabhängige Versicherungsportal im deutschsprachigen Raum.
Die meisten Versicherten versuchen, das Thema Versicherung auszublenden, obwohl sie eine Menge Geld pro Monat dafür ausgeben. James wird aus Ihnen einen wahren Versicherungsfan macht!
Bei www.james.ag bekommen Sie als Kunde kostenlose und objektive Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Versicherungen. James lässt nicht nur keine Fragen offen, sondern "bedient" - wie es sich für einen guten Butler gehört - alle Zielgruppen der Versicherungswirtschaft passgenau zugeschnitten auf Ihren Bedarf; ob Familien, Singles, Rentner oder Selbstständige, ob Industriekunden, Geschäftsführer oder Non-Profit-Organisationen, ob Versicherungsmakler, Versicherungsagenten oder Versicherer, James liefert allen einen neutralen Überblick über sinnvolle und mögliche Versicherungen sowie allem was dazu gehört.
Neben ausführlichen Informationen zu allen Versicherungen, wie z.B. Kfz-Versicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung etc., hilft Ihnen James auch bei der Beantwortung der Fragen, was bei einer Unterversicherung, Überversicherung oder im Schadenfall zu tun ist. Auch werden Ihnen Antworten bezüglich der Optimierung Ihrer Versicherungen gegeben.
Unsere News halten Sie auf dem Laufenden über die Geschehnisse rund um die Versicherungswelt. Wir informieren Sie auch über aktuelle Themen, die Sie bewegen, wie beispielsweise die Vorbereitung Ihres Urlaubs im Hinblick auf Versicherungsschutz - auch im Ausland - oder die Auswirkungen der Weltgeschehnisse auf Ihre Versicherungen.
James ist auch Ihr Begleiter im Alltag, wenn Sie eine Immobilie kaufen, ein "Gefährt" (egal ob Auto, Motorrad, Moped oder Segelboot!) versichern oder ins Ausland auswandern möchten. Die Absicherung Ihrer Hobbies ist auch Sache von James: Kunstliebhaber, Jäger, Wassersportfreunde oder Tierfreunde finden in James einen verlässigen Partner.
Ein Blick in unser Lexikon kann auch sehr behilflich sein, wenn man sich fragt, wofür eine Patentversicherung, ein Beitragssatz oder eine Gruppenunfallversicherung gut sein könnte. Und bei der Suche nach dem richtigen Ansprechspartner (beispielsweise einen Versicherungsmakler, einen Gutachter oder einen Anwalt) steht Ihnen James mithilfe seines Branchenbuches stets zur Seite.
Die meisten Versicherten versuchen, das Thema Versicherung auszublenden, obwohl sie eine Menge Geld pro Monat dafür ausgeben. James wird aus Ihnen einen wahren Versicherungsfan macht!
Bei www.james.ag bekommen Sie als Kunde kostenlose und objektive Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Versicherungen. James lässt nicht nur keine Fragen offen, sondern "bedient" - wie es sich für einen guten Butler gehört - alle Zielgruppen der Versicherungswirtschaft passgenau zugeschnitten auf Ihren Bedarf; ob Familien, Singles, Rentner oder Selbstständige, ob Industriekunden, Geschäftsführer oder Non-Profit-Organisationen, ob Versicherungsmakler, Versicherungsagenten oder Versicherer, James liefert allen einen neutralen Überblick über sinnvolle und mögliche Versicherungen sowie allem was dazu gehört.
Neben ausführlichen Informationen zu allen Versicherungen, wie z.B. Kfz-Versicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung etc., hilft Ihnen James auch bei der Beantwortung der Fragen, was bei einer Unterversicherung, Überversicherung oder im Schadenfall zu tun ist. Auch werden Ihnen Antworten bezüglich der Optimierung Ihrer Versicherungen gegeben.
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James ist auch Ihr Begleiter im Alltag, wenn Sie eine Immobilie kaufen, ein "Gefährt" (egal ob Auto, Motorrad, Moped oder Segelboot!) versichern oder ins Ausland auswandern möchten. Die Absicherung Ihrer Hobbies ist auch Sache von James: Kunstliebhaber, Jäger, Wassersportfreunde oder Tierfreunde finden in James einen verlässigen Partner.
Ein Blick in unser Lexikon kann auch sehr behilflich sein, wenn man sich fragt, wofür eine Patentversicherung, ein Beitragssatz oder eine Gruppenunfallversicherung gut sein könnte. Und bei der Suche nach dem richtigen Ansprechspartner (beispielsweise einen Versicherungsmakler, einen Gutachter oder einen Anwalt) steht Ihnen James mithilfe seines Branchenbuches stets zur Seite.
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Mittwoch, 15. Juli 2009
Achtung bei Falschangaben in Schadenanzeigen!
Die Fachzeitschrift OLG-Report berichtet unter Hinzunahme eines Urteils des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az.: 5 U 657/06-84), dass die Belehrung, dass Falschangaben in einer Schadenanzeige den Versicherungsschutz kosten, auffallend gestaltet sein muss.
Das Oberlandgericht Saarbrücken gab jetzt der Klage eines Versicherten statt, der in seiner privaten Unfallversicherung verschwiegen hatte, dass er noch eine zweite Versicherung dieser Art besitze. Seine Versicherung erfuhr davon und verweigerte die Schadenzahlung, denn in den allgemeinen Hinweisen im Formularvordruck der Schadenanzeige wurde auf die Verweigerung der Leistung bei Falschangaben hingewiesen.
Das OLG sah die Sache anders. Die Belehrung des Versicherten sei nicht auf den ersten Blick erkennbar und von den übrigen Teilen des Anzeigeformulars hervorgehoben, sondern befinde sich lediglich zwischen den Angaben zum Unfallgeschehen und zum Datenschutz. Die Belehrung würde nur Warnfunktion erfüllen, wenn Sie auffalllend gestaltet sei und es fehle daher an einer ordnungsgemäßen Belehrung des Versicherten.
www.james.ag zeigt Ihnen, worauf Sie bei Schadenanzeigen achten sollten.
Das Oberlandgericht Saarbrücken gab jetzt der Klage eines Versicherten statt, der in seiner privaten Unfallversicherung verschwiegen hatte, dass er noch eine zweite Versicherung dieser Art besitze. Seine Versicherung erfuhr davon und verweigerte die Schadenzahlung, denn in den allgemeinen Hinweisen im Formularvordruck der Schadenanzeige wurde auf die Verweigerung der Leistung bei Falschangaben hingewiesen.
Das OLG sah die Sache anders. Die Belehrung des Versicherten sei nicht auf den ersten Blick erkennbar und von den übrigen Teilen des Anzeigeformulars hervorgehoben, sondern befinde sich lediglich zwischen den Angaben zum Unfallgeschehen und zum Datenschutz. Die Belehrung würde nur Warnfunktion erfüllen, wenn Sie auffalllend gestaltet sei und es fehle daher an einer ordnungsgemäßen Belehrung des Versicherten.
www.james.ag zeigt Ihnen, worauf Sie bei Schadenanzeigen achten sollten.
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Samstag, 11. Juli 2009
Wie sinnvoll ist eine Familienversicherung?
www.james.ag berichtet über die Vor- und Nachteile einer Familienversicherung. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat herausgefunden, dass typische Familien keinen Vorteil durch die Familienversicherung haben.
Bei einem Vergleich stellte sich heraus, dass Familien tatsächlich mehr bezahlen, als sie während der Familienphase an Gesundheitskosten verursachen. Erst ab 4 Kindern ändern sich die Zahlen zum Positiven für die Familie. Doch hat die statistische Durchschnittsfamilie nur 1,4 Kinder. Die Gründe hierfür liegen u.a. im altersabhängigen Verlauf der Gesundheitskosten bei Familien. Auch belaufen sich die Gesundheitskosten nur im ersten Lebensjahr auf Eur 4.000 bis 5.000 pro Jahr. Bis Ende 40 belaufen sich die Kosten auf Eur 1.000 bis 2.000 pro Jahr. Also verursachen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene relativ geringe Gesundheitskosten.
Erst im höheren Alter steigen die Gesundheitskosten wieder, so wird ab Mitte 60 die Grenze von Eur 3.000 überschritten, ab ca. 80 Lebensjahren die von Eur 5.000. Man kann also sagen, dass Familien die Gesundheitskosten anderer Versicherter mitfinanzieren. Die Entlastung von Familien mit Kindern ist somit also nicht gegeben.
Die Studie " Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?" befasst sich mit einer effektiven Entlastung der Familien. Demnach ist schon allein die Beitragsberechnung in der GKV ein zentrales Problem, da diese sich allein nach den beitragspflichtigen Einnahmen als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Wie viele Personen von diesem Einkommen aber abhängen, wird nicht berücksichtigt. Damit muss ein gut verdienender Single sowie eine gleich hoch verdienende mehrköpfige Familie gleich viel bezahlen.
Des Weiteren kommt hinzu, dass die Einkommenserhebung auch noch von der Verteilung der Einkommen in einer Familie abhängt. So werden gleich hoch verdienende Ehepaare zu höheren Beitragen verpflichtet als wenn ein Ehepartner ein Einkommen über die Beitragsbemessungs-Grenze hinaus und der andere nur wenig oder gar nichts verdient. Zur Lösung dieses Problems wird eine steuerfinanzierte Familienunterstützung vorgeschlagen. Es sollte ein Existenzminimum pro Person definiert werden, auf das keine Beiträge in der GKV erhoben werden dürfen. Es sollte vor allem auch steuerfinanziert sein, damit es nicht zu undiskutablen Steigerungen des Beitragsatzes in der GKV kommt.
Bei einem Vergleich stellte sich heraus, dass Familien tatsächlich mehr bezahlen, als sie während der Familienphase an Gesundheitskosten verursachen. Erst ab 4 Kindern ändern sich die Zahlen zum Positiven für die Familie. Doch hat die statistische Durchschnittsfamilie nur 1,4 Kinder. Die Gründe hierfür liegen u.a. im altersabhängigen Verlauf der Gesundheitskosten bei Familien. Auch belaufen sich die Gesundheitskosten nur im ersten Lebensjahr auf Eur 4.000 bis 5.000 pro Jahr. Bis Ende 40 belaufen sich die Kosten auf Eur 1.000 bis 2.000 pro Jahr. Also verursachen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene relativ geringe Gesundheitskosten.
Erst im höheren Alter steigen die Gesundheitskosten wieder, so wird ab Mitte 60 die Grenze von Eur 3.000 überschritten, ab ca. 80 Lebensjahren die von Eur 5.000. Man kann also sagen, dass Familien die Gesundheitskosten anderer Versicherter mitfinanzieren. Die Entlastung von Familien mit Kindern ist somit also nicht gegeben.
Die Studie " Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?" befasst sich mit einer effektiven Entlastung der Familien. Demnach ist schon allein die Beitragsberechnung in der GKV ein zentrales Problem, da diese sich allein nach den beitragspflichtigen Einnahmen als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Wie viele Personen von diesem Einkommen aber abhängen, wird nicht berücksichtigt. Damit muss ein gut verdienender Single sowie eine gleich hoch verdienende mehrköpfige Familie gleich viel bezahlen.
Des Weiteren kommt hinzu, dass die Einkommenserhebung auch noch von der Verteilung der Einkommen in einer Familie abhängt. So werden gleich hoch verdienende Ehepaare zu höheren Beitragen verpflichtet als wenn ein Ehepartner ein Einkommen über die Beitragsbemessungs-Grenze hinaus und der andere nur wenig oder gar nichts verdient. Zur Lösung dieses Problems wird eine steuerfinanzierte Familienunterstützung vorgeschlagen. Es sollte ein Existenzminimum pro Person definiert werden, auf das keine Beiträge in der GKV erhoben werden dürfen. Es sollte vor allem auch steuerfinanziert sein, damit es nicht zu undiskutablen Steigerungen des Beitragsatzes in der GKV kommt.
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Worauf sollen Wassersportfreunde im Urlaub achten?
Es ist Urlaubszeit und wer genießt nicht gern die Freude des Wassersports? Aber wie steht es eigentlich mit der Versicherung, wenn etwas passiert?
Unfälle, die sich mit Kanus, Ruderbooten oder Paddelbooten ereignen, werden generell von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt (und diese Versicherung sollte ja jeder von uns haben). Das Gleiche gilt für fremden Segelboote, die man geliehen oder gemietet hat. Beim Surfen (mit Wind- oder Surfbrettern) und beim Kitesurfen ist es jedoch anders: Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen diese Gefahren ein, andere aus. Man sollte sich auf jeden Fall vorher erkundigen, ob die eigene Police Deckungsschutz für Schäden mit Surf- und Kitebrettern bietet und ggf. für Deckungsschutz sorgen.
Bei „größeren“ Wassersportfahrzeugen (Motorboot, Segelboot, Segeljacht, Jetboot etc.) sollte man als Eigentümer und/oder Führer unbedingt eine Wassersporthaftpflichtversicherung abschließen. Denn eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus, da Schäden, die mit motorisierten Wassersportgeräten verbunden sind, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Außerdem besteht Versicherungspflicht, wenn man mit motorisierten Booten in ausländischen Gewässern (beispielsweise in der Schweiz, Italien oder in den Niederlanden) fahren möchte.
Man sollte jedoch beachten, dass die Wassersporthaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Boot bietet. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden ebenfalls nicht gedeckt. Bußgelder und Geldstrafen kann man auch nicht an seinen Versicherer weiterleiten, in der Hoffnung, dass dieser sie übernimmt. Man sollte auch nicht glauben, dass eine Wassersportversicherung Schäden an fremden, geliehenen oder gemieteten Wassersportgeräten und Ausrüstung deckt: Diese müssen getrennt gegen Mehrprämie mitversichert werden. Dies gilt ebenfalls, wenn man einen Schaden im Rahmen von Wettrennen oder Trainingsfahrten erleidet.
Ein letzter Hinweis gilt der Höhe der Versicherungssumme. Generell werden bei allen Formen der Haftpflichtversicherung hohe Deckungssummen aufgrund von hohen Kosten, die mit Personenschäden verbunden sind, vereinbart. Im Fall der Wassersporthaftpflichtversicherung ist es nicht anders: Also keine Deckungssumme unter 3.000.000 Euro!
Alle weiteren Einzelheiten zu der Wassersporthaftpflicht und für wen sie sich insbesondere lohnt, erfahren Sie beim unabhängigen und informativen Versicherungsportal www.james.ag
Sie erhalten bei James Informationen zu diesem Thema beispielsweise in der Kategorie Familie unter der Rubrik "II. Welchen Versicherungsschutz benötigen Sie?" / 22. Wassersporthaftpflichtversicherung
Unfälle, die sich mit Kanus, Ruderbooten oder Paddelbooten ereignen, werden generell von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt (und diese Versicherung sollte ja jeder von uns haben). Das Gleiche gilt für fremden Segelboote, die man geliehen oder gemietet hat. Beim Surfen (mit Wind- oder Surfbrettern) und beim Kitesurfen ist es jedoch anders: Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen diese Gefahren ein, andere aus. Man sollte sich auf jeden Fall vorher erkundigen, ob die eigene Police Deckungsschutz für Schäden mit Surf- und Kitebrettern bietet und ggf. für Deckungsschutz sorgen.
Bei „größeren“ Wassersportfahrzeugen (Motorboot, Segelboot, Segeljacht, Jetboot etc.) sollte man als Eigentümer und/oder Führer unbedingt eine Wassersporthaftpflichtversicherung abschließen. Denn eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus, da Schäden, die mit motorisierten Wassersportgeräten verbunden sind, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Außerdem besteht Versicherungspflicht, wenn man mit motorisierten Booten in ausländischen Gewässern (beispielsweise in der Schweiz, Italien oder in den Niederlanden) fahren möchte.
Man sollte jedoch beachten, dass die Wassersporthaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Boot bietet. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden ebenfalls nicht gedeckt. Bußgelder und Geldstrafen kann man auch nicht an seinen Versicherer weiterleiten, in der Hoffnung, dass dieser sie übernimmt. Man sollte auch nicht glauben, dass eine Wassersportversicherung Schäden an fremden, geliehenen oder gemieteten Wassersportgeräten und Ausrüstung deckt: Diese müssen getrennt gegen Mehrprämie mitversichert werden. Dies gilt ebenfalls, wenn man einen Schaden im Rahmen von Wettrennen oder Trainingsfahrten erleidet.
Ein letzter Hinweis gilt der Höhe der Versicherungssumme. Generell werden bei allen Formen der Haftpflichtversicherung hohe Deckungssummen aufgrund von hohen Kosten, die mit Personenschäden verbunden sind, vereinbart. Im Fall der Wassersporthaftpflichtversicherung ist es nicht anders: Also keine Deckungssumme unter 3.000.000 Euro!
Alle weiteren Einzelheiten zu der Wassersporthaftpflicht und für wen sie sich insbesondere lohnt, erfahren Sie beim unabhängigen und informativen Versicherungsportal www.james.ag
Sie erhalten bei James Informationen zu diesem Thema beispielsweise in der Kategorie Familie unter der Rubrik "II. Welchen Versicherungsschutz benötigen Sie?" / 22. Wassersporthaftpflichtversicherung
Freitag, 10. Juli 2009
Braucht man wirklich eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Damit der Urlaub unvergesslich positiv in Erinnerung bleibt, sollte vor jeder Auslandsreise eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, und das unabhängig vom Urlaubsziel, denn der Arzt, den man am Urlaubsziel eventuell aufsuchen muss, ist in keinster Weise dazu verpflichtet, den mitgebrachten Auslandsreisekrankenschein zu akzeptieren. Außerdem sind Rücktransporte generell kein Bestandteil der Krankenkassenleistungen. Dies verrät das Versicherungsportal www.james.ag
Das Gleiche gilt übrigens auch für Privatpatienten: Die PKV-Tarife sind zwar meistens international gültig, es fehlt aber die mit einem Rücktransport verbundene Kostenübernahme oder die Überführung aus dem Ausland. Diese müssen ebenfalls gegen Mehrprämie in die Police eingeschlossen werden.
Man merkt, die paar Euros für diese Versicherung sind auf jeden Fall gut investiert. Weitere Einzelheiten zu der Auslandsreisekrankenversicherung erfahren Sie bei www.james.ag
Dort finden Sie auch weitere Tipps rund um das Thema Versicherung und Auslandsreise (http://www.james.ag/index.php?id=famille_auslandsreisekrankenvers), damit Sie einen sorgenfreien Urlaub geniessen können.
Das Gleiche gilt übrigens auch für Privatpatienten: Die PKV-Tarife sind zwar meistens international gültig, es fehlt aber die mit einem Rücktransport verbundene Kostenübernahme oder die Überführung aus dem Ausland. Diese müssen ebenfalls gegen Mehrprämie in die Police eingeschlossen werden.
Man merkt, die paar Euros für diese Versicherung sind auf jeden Fall gut investiert. Weitere Einzelheiten zu der Auslandsreisekrankenversicherung erfahren Sie bei www.james.ag
Dort finden Sie auch weitere Tipps rund um das Thema Versicherung und Auslandsreise (http://www.james.ag/index.php?id=famille_auslandsreisekrankenvers), damit Sie einen sorgenfreien Urlaub geniessen können.
Was ist bei einem Autounfall im Ausland zu beachten?
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland führen oft eine unbekannte Sprache und unbekannte Verkehrsregeln schon bei kleineren Blechschäden zu größeren Problemen.
- Es gilt die Devise: Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, das in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein versichert ist, kann der Schadenfall ganz bequem nach dem Urlaub von zu Hause abgewickelt werden. Dann hat die Versicherung in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten, mit dem der Schaden auf Deutsch reguliert werden kann. Den Regulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter Tel. 0180/25026. Hat der Regulierungsbeauftragte den Schaden nach drei Monaten weder reguliert noch mit schriftlicher Begründung abgelehnt, dann reguliert die Verkehrsopferhilfe den Fall, Tel. 030/20205858. Lehnt der Regulierungsbeauftragte den Anspruch allerdings schriftlich ab, dann bleibt nur eine Klage im Ausland. Sitzt der Versicherer außerhalb der EU und hat damit keinen Regulierungsbeauftragten, dann bleibt oft nur die Klage als einziger Weg zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
- Die Chancen auf Schadensersatz hat in der Regel der, der Unfallhergang und Ansprüche belegen kann. Dafür muss er schon am Unfallort sorgen. Hierzu einige Hinweise:
Die Warnweste ist anzuziehen, sonst droht in einigen Ländern ein Bußgeld. Sie ist beispielsweise in Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal und Spanien Pflicht.
Die Polizei ist in jedem Fall in Polen und Rumänien sowie bei Personen und großen Sachschäden in den übrigen Ländern zu rufen. Auch dann, wenn es bei Sachschäden keine Einigung mit dem Unfallgegner gibt. Von der Polizei sollte man eine schriftliche Bestätigung erbitten.
Wenn ein Kleinunfall von der Polizei nicht protokolliert wird, dann sollte man selbst so viele Beweise wie möglich sichern, wie z. B.: Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen von Fahrer und Beifahrer, Versicherung und Policen-Nr. (die durch Ausweis oder grüne Versicherungskarte zu belegen sind!), Unfallskizze mit Fahrzeugschäden erstellen, Verkehrsregeln notieren, Bremsspuren sichern, Glassplitter sammeln, Fotos von Unfallstelle aus mehreren Perspektiven aufnehmen.
Auch im Ausland sollte man kein Schuldanerkenntnis abgeben, sondern nur den Sachverhalt bestätigen, sonst droht Ärger mit dem eigenen Haftpflichtversicherer.
Der europäische Unfallbericht gehört in jedes Handschuhfach. Dieser ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben. Die Punkte, über die keine Einigung erzielt werden können, sollten unter dem Punkt ‚Bemerkungen‘ festgehalten werden.
Der eigene KFZ- und ggf. Rechtsschutzversicherer ist zu informieren.
Verletzungen sollten ärztlich attestiert werden.
Bei größeren Schäden ist zu klären, ob der gegnerische Versicherer den Schaden besichtigen möchte.
Eine Reparatur vor Ort kann sinnvoll sein, wenn es eine Vertragswerkstatt gibt und die Kosten in Deutschland sehr viel höher wären. Sonst kann es in Ländern wie Ungarn Ärger wegen der Verletzung der Schadenminderungspflicht geben.
- Ein Mietwagen wird im Ausland oft nur bei beruflicher Nutzung oder bei Körperbehinderung gezahlt (so in Ungarn und Tschechien).
- Für Rechtsschutzversicherte empfiehlt sich fast immer ein deutschsprachiger Anwalt. Ohne Versicherung sollte man beachten, dass im Ausland vieles anders läuft: Oft fehlt wie in Frankreich eine verbindliche Gebührenordnung, Anwaltskosten werden teilweise nicht mal nach einem gewonnenen Prozess erstattet. Vorab ist daher immer die Honorarfrage zu klären. Dennoch gilt: Bei größeren Schäden, bei schweren Verletzungen und bei Strafanzeigen geht es ohne Rechtsanwalt nicht. Deutschsprachige Anwälte im Ausland nennen Rechtsschutzversicherungen und deutsche Konsulate im Reiseland.
- In vielen Ländern werden nicht erstattet: Wertminderung, Mietwagen, Gutachten, Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten. Das gilt auch, wenn die Verkehrsopferhilfe den Schadenfall abwickelt.
- In manchen Ländern decken die Versicherungssummen größere Schäden nicht, z. B. in Lettland (etwa € 12.800,-- für Sachschäden) oder Rumänien (€ 20.000,--). Ist bei dem Unfallverursacher dann nichts zu holen, dann bleibt eine Deckungslücke. Dafür gibt es eine Auslandsschadenschutzversicherung (Anmerkung: Diese reguliert den Schadenfall so, als wäre der Unfallverursacher in Deutschland versichert).
- Vor jeder Reise sind folgende Unterlagen zusammenzustellen und in das Handschuhfach zu legen:
Telefonnummern der Versicherungen (KFZ-Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz,Schutzbrief) und vom deutschen Konsulat
Europäischer Unfallbericht mit Erläuterungen in der jeweiligen Landessprache
grüne Karte von der Haftpflichtversicherung (ist u.a. in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Jugoslawien, Marokko, Mazedonien, Rumänien, Türkei und Ukraine Pflicht)
Daher empfiehlt James auf jeden Fall vor jeder Auslandsreise mit dem eigenen KFZ den Abschluss einer Auslandsschadenschutzversicherung.
- Es gilt die Devise: Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, das in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein versichert ist, kann der Schadenfall ganz bequem nach dem Urlaub von zu Hause abgewickelt werden. Dann hat die Versicherung in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten, mit dem der Schaden auf Deutsch reguliert werden kann. Den Regulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter Tel. 0180/25026. Hat der Regulierungsbeauftragte den Schaden nach drei Monaten weder reguliert noch mit schriftlicher Begründung abgelehnt, dann reguliert die Verkehrsopferhilfe den Fall, Tel. 030/20205858. Lehnt der Regulierungsbeauftragte den Anspruch allerdings schriftlich ab, dann bleibt nur eine Klage im Ausland. Sitzt der Versicherer außerhalb der EU und hat damit keinen Regulierungsbeauftragten, dann bleibt oft nur die Klage als einziger Weg zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
- Die Chancen auf Schadensersatz hat in der Regel der, der Unfallhergang und Ansprüche belegen kann. Dafür muss er schon am Unfallort sorgen. Hierzu einige Hinweise:
Die Warnweste ist anzuziehen, sonst droht in einigen Ländern ein Bußgeld. Sie ist beispielsweise in Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal und Spanien Pflicht.
Die Polizei ist in jedem Fall in Polen und Rumänien sowie bei Personen und großen Sachschäden in den übrigen Ländern zu rufen. Auch dann, wenn es bei Sachschäden keine Einigung mit dem Unfallgegner gibt. Von der Polizei sollte man eine schriftliche Bestätigung erbitten.
Wenn ein Kleinunfall von der Polizei nicht protokolliert wird, dann sollte man selbst so viele Beweise wie möglich sichern, wie z. B.: Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen von Fahrer und Beifahrer, Versicherung und Policen-Nr. (die durch Ausweis oder grüne Versicherungskarte zu belegen sind!), Unfallskizze mit Fahrzeugschäden erstellen, Verkehrsregeln notieren, Bremsspuren sichern, Glassplitter sammeln, Fotos von Unfallstelle aus mehreren Perspektiven aufnehmen.
Auch im Ausland sollte man kein Schuldanerkenntnis abgeben, sondern nur den Sachverhalt bestätigen, sonst droht Ärger mit dem eigenen Haftpflichtversicherer.
Der europäische Unfallbericht gehört in jedes Handschuhfach. Dieser ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben. Die Punkte, über die keine Einigung erzielt werden können, sollten unter dem Punkt ‚Bemerkungen‘ festgehalten werden.
Der eigene KFZ- und ggf. Rechtsschutzversicherer ist zu informieren.
Verletzungen sollten ärztlich attestiert werden.
Bei größeren Schäden ist zu klären, ob der gegnerische Versicherer den Schaden besichtigen möchte.
Eine Reparatur vor Ort kann sinnvoll sein, wenn es eine Vertragswerkstatt gibt und die Kosten in Deutschland sehr viel höher wären. Sonst kann es in Ländern wie Ungarn Ärger wegen der Verletzung der Schadenminderungspflicht geben.
- Ein Mietwagen wird im Ausland oft nur bei beruflicher Nutzung oder bei Körperbehinderung gezahlt (so in Ungarn und Tschechien).
- Für Rechtsschutzversicherte empfiehlt sich fast immer ein deutschsprachiger Anwalt. Ohne Versicherung sollte man beachten, dass im Ausland vieles anders läuft: Oft fehlt wie in Frankreich eine verbindliche Gebührenordnung, Anwaltskosten werden teilweise nicht mal nach einem gewonnenen Prozess erstattet. Vorab ist daher immer die Honorarfrage zu klären. Dennoch gilt: Bei größeren Schäden, bei schweren Verletzungen und bei Strafanzeigen geht es ohne Rechtsanwalt nicht. Deutschsprachige Anwälte im Ausland nennen Rechtsschutzversicherungen und deutsche Konsulate im Reiseland.
- In vielen Ländern werden nicht erstattet: Wertminderung, Mietwagen, Gutachten, Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten. Das gilt auch, wenn die Verkehrsopferhilfe den Schadenfall abwickelt.
- In manchen Ländern decken die Versicherungssummen größere Schäden nicht, z. B. in Lettland (etwa € 12.800,-- für Sachschäden) oder Rumänien (€ 20.000,--). Ist bei dem Unfallverursacher dann nichts zu holen, dann bleibt eine Deckungslücke. Dafür gibt es eine Auslandsschadenschutzversicherung (Anmerkung: Diese reguliert den Schadenfall so, als wäre der Unfallverursacher in Deutschland versichert).
- Vor jeder Reise sind folgende Unterlagen zusammenzustellen und in das Handschuhfach zu legen:
Telefonnummern der Versicherungen (KFZ-Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz,Schutzbrief) und vom deutschen Konsulat
Europäischer Unfallbericht mit Erläuterungen in der jeweiligen Landessprache
grüne Karte von der Haftpflichtversicherung (ist u.a. in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Jugoslawien, Marokko, Mazedonien, Rumänien, Türkei und Ukraine Pflicht)
Daher empfiehlt James auf jeden Fall vor jeder Auslandsreise mit dem eigenen KFZ den Abschluss einer Auslandsschadenschutzversicherung.
Sonntag, 21. Juni 2009
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