Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nun in einem aktuellen Fall, dass es ausreicht, wenn ein bei einem Unfall schwer Verletzter, der aufgrund dieses Unfalls invalide sein wird, den Unfall der Versicherung zeitnah meldet.
In diesem Fall erlitt ein Mann in Folge eines Arbeitsunfalls im August 2005 Verbrennungen dritten Grades an Armen, Beinen, Hals und im Gesicht. Seine Lebensgefährtin informierte in einer Unfallanzeige im darauffolgenden Oktober die private Unfallversicherung des Mannes und zeigte die Schwere der Verletzungen an sowie informierte mit einem Zeitungsartikel über das künstliche Koma des Mannes.
Die Versicherung bestätigte den Eingang des Schreibens und teilte dem Versichertem mit, dass für die Zahlung der € 56.000 eine fristgerechte Bestätigung eines Arztes eingereicht werden müsse, in der die Invalidität des Mannes bestätigt wird. Der Mann erhielt nach seiner Aussage dieses Schreiben nicht und reicht aufgrund dessen auch kein ärztliches Gutachten ein.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung, der Mann klagte. Das Oberlandesgericht Stuttgart teilte die Meinung des Klägers, dass bei einem derart schweren Unfall eine Unfallanzeige ausreiche in der die Verletzungsfolgen genau genannt wurden und jeder die Invalidität in Folge des Unfalls genau nachvollziehen könne und außerdem die Meldefristen damit erfüllt seien.
Invalidität kann man auch versichern: James informiert Sie gern!
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