Mittwoch, 16. September 2009

Was Sie über die Privathaftpflichtversicherung immer wissen wollten...

Wussten Sie zum Beispiel:
- dass Ihre Haftpflicht Sie beim Hüten von fremden Hunden oder beim Reiten von fremden Pferden Versicherungsschutz bietet?
- dass eventuelle Unfälle in bzw. mit Ihrem Paddelboot oder Ruderboot im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind?
- dass Ihre Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr versichert sind (sprechen Sie Ihren Versicherer bei längeren Aufenthalten an)?

Auf der anderen Seite haben Sie vermutlich nicht gewusst,
- dass reine Vertragsverpflichtungen (beispielsweise die Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen) im Rahmen einer Privathaftpflicht nicht versichert werden können
- dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Geldstrafen oder Bußgelder haben
- dass Schäden, die Sie durch mitversicherte Personen erlitten haben, ebenfalls nicht versicherbar sind.

Andererseites können Sie durchaus einige Zusatzdeckungen mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dies jedoch nur in Verbindung mit einer Mehrprämie. Dazu gehören beispielsweise Mietsachschäden an gemieteten Objekten wie Wohnungen oder Häuser(nicht gerade unwichtig in der Urlaubszeit, da diese Deckung ebenfalls im Ausland gültig ist).

Zum Schluss noch eine Sache: Die Versicherer machen es den Versicherten nicht leicht: Eine Privathaftpflichtversicherung gleicht keiner anderen. Vergleiche sind also äußerst schwierig. Daher empfiehlt es sich, die Policen sehr aufmerksam zu lesen und auf eventuellen Deckungslücken und Zusatzdeckungen zu achten (oder gleich das Ganze einem Profi anzuvertrauen). Weitere Informationen unter James

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