Das Landgericht Stuttgart bestätigt, dass Schäden, die durch einen trotz Sturmwarnung ungesichert abgestellten Anhänger von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen werden müssen.
In diesem Fall klagte ein Mann, dessen Fahrzeug von einem ungesichert abgestellten Anhänger beschädigt wurde gegen die Kfz-Versicherung des Anhängerhalters. Der ungesichert an einer Straße abgestellte Anhänger wurde während eines Sturms gegen das Fahrzeug des Klägers gedrückt. Die Kfz-Versicherung des Halters verweigerte die Leistung aufgrund von "höherer Gewalt".
Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgarts hat sich der Halter des Anhängers jedoch grob fahrlässig verhalten, weil er trotz Sturmwarnung den Anhänger nicht mit einem PKW verbunden bzw. den Anhänger nicht an einen sicheren Ort abgestellt hatte. Deshalb muss nun die Versicherung für den daraus entstandenen Schaden eintreten.
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