Mittwoch, 9. September 2009

Schulmedizin oder Naturheilmedizin? Was übernehmen die Krankenkassen?

Die Nachfrage von Versicherten nach alternativen Behandlungsmethoden zur Schulmedizin steigt stetig, doch die meisten Krankenkassen bieten Naturheilverfahren nur sehr beschränkt in ihrem Leistungsspektrum an.

Akupunkturbehandlungen werden zum Beispiel nur bei bestimmten chronischen Beschwerden von den Krankenkassen übernommen. Allerdings bieten einige Versicherer private Zusatzpolicen an, die dann die Kosten der Behandlung übernehmen.

Gesetzlich Krankenversicherte sind es bereits gewohnt, dass bestimmte Behandlungen und Leistungen nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auch für die Zukunft sieht es eher schlecht aus, dass Naturheilverfahren oder höhere Kostenübernahmen in das Leistungsspektrum der Krankenkasse übernommen werden. Den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren Sie hier.

Eine private Zusatzversicherung kann diesem Abhilfe schaffen, sie übernimmt nicht nur die Kosten für Naturheilverfahren und Sehhilfen, sondern schützt Sie auch bei Auslandsreisen. Durch Zuzahlungen auf die Prämie können Sie auch noch eine Chefarztbehandlung, ein Ein- bzw. Zweibettzimmer für den Fall, dass Sie einmal ins Krankenhaus müssen und Zuzahlungen bei Zahnersatz mit in die Police einschließen lassen.

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