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Montag, 21. September 2009

Was geschieht, wenn die privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden können?

Der Leistungsträger hat die Beiträge für die Versicherung in voller Höhe zu übernehmen, wenn der privat krankenversicherte Hilfsbedürftige die Versicherung nicht mehr bezahlen kann. Allerdings muss der Versicherte den preisgünstigsten Tarif seines Versicherers gewählt haben, so entschied jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg

Bisher war es so, dass die Beiträge für die PKV (private Krankenversicherung) nur bis zu der Höhe übernahmen, die ein vergleichbarer gesetzlicher Versicherer hätte zahlen müssen.

Die Kläger hatten einen Basis-Tarif abgeschlossen, mussten aber trotzdem etwas € 200 pro Monat selber tragen. Die Richter gaben den Klagen der Arbeitslosengeld II Empfänger statt.

$ 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) besagt, dass die zu übernehmenden Beiträge für eine private Krankenversicherung auf die Höhe der Beiträge begrenzt ist, die ein Arbeitslosengeld II Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen hat. Nach Aussage des Gerichts ist dies ein ist dies ein politischer Kompromiss.

Auf diesen Kompromiss wurde sich nur eingelassen, damit das Gesetz seinerzeit überhaupt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschlossen werden konnte. Bei Erlassen dieses Gesetzes war man sich bereits einig, dass dies für Bedürftige eine Finanzierungslücke bezüglich der Krankenversicherung darstellen konnte.

Obwohl der Bundesrat eine Lösung forderte ist dies bis heute nicht geschehen, so Aussage des Gerichtes. Das Gericht war der Meinung, dass den Klägern, in Ihrer Funktion als Hilfsbedürftige, nicht zugemutet werden kann, die Folgen der gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten zu tragen. Insofern wurden den Klägern die Beiträge für ihre private Krankenversicherungen ersetzt.

Mittwoch, 9. September 2009

Schulmedizin oder Naturheilmedizin? Was übernehmen die Krankenkassen?

Die Nachfrage von Versicherten nach alternativen Behandlungsmethoden zur Schulmedizin steigt stetig, doch die meisten Krankenkassen bieten Naturheilverfahren nur sehr beschränkt in ihrem Leistungsspektrum an.

Akupunkturbehandlungen werden zum Beispiel nur bei bestimmten chronischen Beschwerden von den Krankenkassen übernommen. Allerdings bieten einige Versicherer private Zusatzpolicen an, die dann die Kosten der Behandlung übernehmen.

Gesetzlich Krankenversicherte sind es bereits gewohnt, dass bestimmte Behandlungen und Leistungen nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auch für die Zukunft sieht es eher schlecht aus, dass Naturheilverfahren oder höhere Kostenübernahmen in das Leistungsspektrum der Krankenkasse übernommen werden. Den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren Sie hier.

Eine private Zusatzversicherung kann diesem Abhilfe schaffen, sie übernimmt nicht nur die Kosten für Naturheilverfahren und Sehhilfen, sondern schützt Sie auch bei Auslandsreisen. Durch Zuzahlungen auf die Prämie können Sie auch noch eine Chefarztbehandlung, ein Ein- bzw. Zweibettzimmer für den Fall, dass Sie einmal ins Krankenhaus müssen und Zuzahlungen bei Zahnersatz mit in die Police einschließen lassen.

Dienstag, 8. September 2009

Krankenversicherungspflicht ab dem 01.01.2009, bei Nichteinhaltung Strafe

Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung. Dies legt der § 193/3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) fest.

Laut VVG beträgt die Höhe der Nachzahlung einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat ein sechstel eines Monatsbeitrages. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage nicht der komplette Monatsbeitrag, sondern nur der ambulante und stationäre Teil, da auch nur für diese beiden Bestandteile Versicherungspflicht besteht.

Die "Strafe" ist also eigentlich eine Nachzahlung der Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht, dem 01.01.2009. Wer also erst am 01.06.09 eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Beiträge für Januar bis Mai nachzahlen.

Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet die Vorversicherung des Kunden nachzuprüfen und falls erforderlich eine Nachzahlung zu verlangen.

Wer keine lückenlose Krankenversicherung nachweisen kann, muss auch bei der Gesetzlichen Krankenkasse rückwirkend die entsprechenden Beiträge erstatten. James verrät Ihnen, welche Versicherungslösung für Sie die beste ist.