Posts mit dem Label Krankenversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Krankenversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 8. Mai 2012

Die Auswirkung von Demenz auf den Versicherungsschutz

Als ob die Diagnose ‚Demenz’ für Betroffene und Angehörige nicht schlimm genug wäre – leider sorgt die Feststellung der Krankheit dafür, dass sich die versicherungstechnische Beurteilung des Erkrankten verändert und vorhandene Verträge an die neue Situation angepasst werden müssen.

Zwar weisen sowohl der Bund der Versicherten BdV als auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV darauf hin, dass es keine (gesetzliche) Verpflichtung gibt, eine Erkrankung an den Versicherer zu melden, doch gaben Interessenverbände von Demenzpatienten bekannt, dass viele Versicherer eine Schadenregulierung verweigern, wenn keine Mitteilung der Diagnose erfolgt ist. Sie empfehlen, zur Sicherheit den Versicherer zu informieren und abzuklären, ob der Versicherungsschutz in der bisherigen Form bestehen bleibt.

Es kann durchaus vorkommen, dass die private Haftpflichtversicherung Demente von einer Leistung ausschließt, da sie in fortgeschrittenem Krankheitsstadium als juristisch schuldunfähig betrachtet und somit nicht haftbar gemacht werden können. Es besteht allerdings die Möglichkeit, per Zusatzklausel deliktunfähige Personen mitzuversichern. Diese Regelung bezieht sich normalerweise auf Kinder unter sieben Jahren, die ebenfalls als deliktunfähig gelten, kann aber in einem solchen Fall auch auf Betroffene angewendet werden. Versicherer dürfen auf die Diagnosemitteilung übrigens auf unterschiedliche Art und Weise antworten: Sowohl Kündigung, Prämienerhöhung als auch Beibehaltung des aktuellen Versicherungsverhältnisses sind möglich. Laut Branchenabgabe wird eine Kündigung allerdings in den seltensten Fällen ausgesprochen.
Sorgt man allerdings nicht für den Fall des Falles vor, kann es durchaus passieren, dass der Versicherer bei einem Schadenfall nicht leistet.

In ältern Policen der privaten Unfallversicherung sind Alzheimer und Demenz oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Nachfrage vom Versicherer und der Blick in die Versicherungsbedingungen gibt hier Aufschluss. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass einige Versicherer nur dann eine Leistung erbringen, wenn der vorgefallene Unfall in keiner Verbindung mit der Krankheit steht.

In Bezug auf die Kfz-Versicherung ist ebenfalls Vorsicht geboten. Sollte eine demente Person trotz besseren Wissens Auto fahren und einen Unfall verursachen, kann der Haftpflichtversicherer einen Teil der Kostenerstattung vom Erkrankten zurück verlangen. Aktuell sei zudem zu beobachten, dass Versicherer versuchen, die behandelnden Ärzte in Regress zu nehmen, da sie den Dementen besser auf seine nicht mehr ausreichend vorhandenen Fahrfähigkeiten hätten hinweisen müssen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte diese auch nach der Krankheitsbestimmung in jedem Fall behalten. Sollte es zu einem Rechtsstreit, beispielsweise mit der Pflegeversicherung, kommen, ist sie eine wichtige und nützliche Einrichtung.

Dienstag, 3. Januar 2012

8,1 Milliarden Euro ungenutztes Sparpotential

Der vor kurzem veröffentlichte Arzneiverordnungs-Report hat es ans Licht gebracht: Durch Verschreiben teurer(er) Medikamente haben die Krankenkassen 2010 deutlich mehr Geld ausgegeben als eigentlich notwendig wäre.
Laut Zahlen des Reports wurden im zurückliegenden Jahr in Deutschland rund 32 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. Zustande gekommen ist diese hohe Zahl, da Ärzte (noch) mehr patentgeschützte Medizinpräparate verschrieben haben als noch 2009.

Der Herausgeber des Reports, Ulrich Schwabe, ist der Überzeugung, dass eine konsequente Verordnung von Generika zu einer Einsparung von 8,1 Milliarden Euro führen wurde – und das ohne negative Entwicklungen für die Versicherten. Theoretisch betrachtet würde diese Sparmaßnahme gesetzliche Krankenkassen sogar in die Lage versetzen, die Prämie der Mitglieder um 0,8% zu senken.

Weiterhin empfiehlt der Experte, dass Ärzte auf das Verschreiben vom Medikamenten, deren Wirksamkeit umstritten ist, verzichten und zudem mehr patentfreie Produkte statt kostspieliger Arzneien mit geringem oder ohne Zusatznutzen verordnen sollten.

Schwabe führt an, dass bereits eine Anpassung der deutschen Medikamentenpreise an britisches Niveau zu Einsparungen in Höhe von 4,1 Milliarden Euro führen würde. Nicht nur Originalprodukte sondern auch Generika sind hierzulande fast doppelt so teuer wie in Großbritannien.

Mittwoch, 17. Februar 2010

Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Bei der aktuellen Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen sich viele die Frage, ob sie mit einer privaten Krankenversicherung nicht besser aufgehoben wären. Sie müssen zu aller erst die Voraussetzung erfüllen, dass Ihr Einkommen in den letzten drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag (2009 - € 48.600,- pro Jahr/€ 4050,- pro Monat, 2010 - € 49.950,- pro Jahr/€ 4162,50 pro Monat, siehe auch "Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 01.01.2010").

Die Neuregelung, dass es nur noch eine Wartezeit von einem Jahr anstelle von drei Jahren gibt, wird voraussichtlich in 2011 in Kraft treten. Wer solange nicht warten möchte, kann für die Übergangszeit einen Optionstarif abschließen und ist dann in 2011 ohne Gesundheitsprüfung privat krankenversichert.

Für diesen Optionstarif müssen Sie die kleine Anwartschaft vereinbaren, die bei einigen Versicherern noch an einen Zusatztarif gekoppelt ist. Wählt man die große Anwartschaft, spart man sich nicht nur die Gesundheitsprüfung, sondern wird auch noch nach dem jetzigen Alter eingestuft.

Ein Optionstarif zwingt nicht zum Wechsel in die private Krankenversicherung, wer sich nach einiger Zeit dagegen entscheidet, kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Donnerstag, 8. Oktober 2009

Krankenkassen fehlen € 7,8 Milliarden

Der Schätzerkreis für die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat für das kommende Jahr eine pessimistische Prognose abgegeben.

Er teilte gestern Abend mit, dass er für das Jahr 2010 ein Defizit im Gesundheitssystem von € 7,8 Milliarden bzw. unter Einbeziehung der sog. Konvergenzklausel ein Defizit von € 7,4 Milliarden erwarte. Der rapide Anstieg der Kosten für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel kann nach jetzigem Stand nicht gedeckt werden.

Union und FDP haben für Ihre Verhandlungen einen wichtigen Eckpunkt gesetzt bekommen. Die FDP möchte den Gesundheitsfond abschaffen, während CDU/CSU weiterhin daran festhalten.

Was heißt dies für die Versicherten?

Prinzipiell gibt es vier Reaktionen. Der Beitragssatz könnte angehoben werden, es könnten Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet werden, die Steuerzuschüsse könnten noch weiter erhöht werden oder es könnte gar nichts getan werden, was dazu führen würde, dass die GKV-Beiträge steigen würden.

James haelt Sie auf dem Laufenden.

Montag, 21. September 2009

Was geschieht, wenn die privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden können?

Der Leistungsträger hat die Beiträge für die Versicherung in voller Höhe zu übernehmen, wenn der privat krankenversicherte Hilfsbedürftige die Versicherung nicht mehr bezahlen kann. Allerdings muss der Versicherte den preisgünstigsten Tarif seines Versicherers gewählt haben, so entschied jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg

Bisher war es so, dass die Beiträge für die PKV (private Krankenversicherung) nur bis zu der Höhe übernahmen, die ein vergleichbarer gesetzlicher Versicherer hätte zahlen müssen.

Die Kläger hatten einen Basis-Tarif abgeschlossen, mussten aber trotzdem etwas € 200 pro Monat selber tragen. Die Richter gaben den Klagen der Arbeitslosengeld II Empfänger statt.

$ 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) besagt, dass die zu übernehmenden Beiträge für eine private Krankenversicherung auf die Höhe der Beiträge begrenzt ist, die ein Arbeitslosengeld II Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen hat. Nach Aussage des Gerichts ist dies ein ist dies ein politischer Kompromiss.

Auf diesen Kompromiss wurde sich nur eingelassen, damit das Gesetz seinerzeit überhaupt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschlossen werden konnte. Bei Erlassen dieses Gesetzes war man sich bereits einig, dass dies für Bedürftige eine Finanzierungslücke bezüglich der Krankenversicherung darstellen konnte.

Obwohl der Bundesrat eine Lösung forderte ist dies bis heute nicht geschehen, so Aussage des Gerichtes. Das Gericht war der Meinung, dass den Klägern, in Ihrer Funktion als Hilfsbedürftige, nicht zugemutet werden kann, die Folgen der gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten zu tragen. Insofern wurden den Klägern die Beiträge für ihre private Krankenversicherungen ersetzt.

Freitag, 11. September 2009

Zeitnahe Unfallanzeige reicht bei Invalidität aus

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nun in einem aktuellen Fall, dass es ausreicht, wenn ein bei einem Unfall schwer Verletzter, der aufgrund dieses Unfalls invalide sein wird, den Unfall der Versicherung zeitnah meldet.

In diesem Fall erlitt ein Mann in Folge eines Arbeitsunfalls im August 2005 Verbrennungen dritten Grades an Armen, Beinen, Hals und im Gesicht. Seine Lebensgefährtin informierte in einer Unfallanzeige im darauffolgenden Oktober die private Unfallversicherung des Mannes und zeigte die Schwere der Verletzungen an sowie informierte mit einem Zeitungsartikel über das künstliche Koma des Mannes.

Die Versicherung bestätigte den Eingang des Schreibens und teilte dem Versichertem mit, dass für die Zahlung der € 56.000 eine fristgerechte Bestätigung eines Arztes eingereicht werden müsse, in der die Invalidität des Mannes bestätigt wird. Der Mann erhielt nach seiner Aussage dieses Schreiben nicht und reicht aufgrund dessen auch kein ärztliches Gutachten ein.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung, der Mann klagte. Das Oberlandesgericht Stuttgart teilte die Meinung des Klägers, dass bei einem derart schweren Unfall eine Unfallanzeige ausreiche in der die Verletzungsfolgen genau genannt wurden und jeder die Invalidität in Folge des Unfalls genau nachvollziehen könne und außerdem die Meldefristen damit erfüllt seien.

Invalidität kann man auch versichern: James informiert Sie gern!

Mittwoch, 9. September 2009

Schulmedizin oder Naturheilmedizin? Was übernehmen die Krankenkassen?

Die Nachfrage von Versicherten nach alternativen Behandlungsmethoden zur Schulmedizin steigt stetig, doch die meisten Krankenkassen bieten Naturheilverfahren nur sehr beschränkt in ihrem Leistungsspektrum an.

Akupunkturbehandlungen werden zum Beispiel nur bei bestimmten chronischen Beschwerden von den Krankenkassen übernommen. Allerdings bieten einige Versicherer private Zusatzpolicen an, die dann die Kosten der Behandlung übernehmen.

Gesetzlich Krankenversicherte sind es bereits gewohnt, dass bestimmte Behandlungen und Leistungen nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auch für die Zukunft sieht es eher schlecht aus, dass Naturheilverfahren oder höhere Kostenübernahmen in das Leistungsspektrum der Krankenkasse übernommen werden. Den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren Sie hier.

Eine private Zusatzversicherung kann diesem Abhilfe schaffen, sie übernimmt nicht nur die Kosten für Naturheilverfahren und Sehhilfen, sondern schützt Sie auch bei Auslandsreisen. Durch Zuzahlungen auf die Prämie können Sie auch noch eine Chefarztbehandlung, ein Ein- bzw. Zweibettzimmer für den Fall, dass Sie einmal ins Krankenhaus müssen und Zuzahlungen bei Zahnersatz mit in die Police einschließen lassen.

Dienstag, 8. September 2009

Krankenversicherungspflicht ab dem 01.01.2009, bei Nichteinhaltung Strafe

Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung. Dies legt der § 193/3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) fest.

Laut VVG beträgt die Höhe der Nachzahlung einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat ein sechstel eines Monatsbeitrages. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage nicht der komplette Monatsbeitrag, sondern nur der ambulante und stationäre Teil, da auch nur für diese beiden Bestandteile Versicherungspflicht besteht.

Die "Strafe" ist also eigentlich eine Nachzahlung der Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht, dem 01.01.2009. Wer also erst am 01.06.09 eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Beiträge für Januar bis Mai nachzahlen.

Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet die Vorversicherung des Kunden nachzuprüfen und falls erforderlich eine Nachzahlung zu verlangen.

Wer keine lückenlose Krankenversicherung nachweisen kann, muss auch bei der Gesetzlichen Krankenkasse rückwirkend die entsprechenden Beiträge erstatten. James verrät Ihnen, welche Versicherungslösung für Sie die beste ist.

Montag, 17. August 2009

Welche Meinung haben Sie von der aktuellen Gesundheitspolitik?

James hätte gerne Ihre Meinung zur Gesundheitspolitik. Anlass dazu sind die Ergebnisse einer Studie von der MLP AG, die besagt, dass 62% der Bevölkerung und 87% der Ärzteschaft keine gute Meinung über die Gesundheitspolitik der Bundesregierung haben. Das Team von James freut sich auf Ihre Kommentare!!
 
Trotz schlechter Meinung über die Gesundheitspolitik befand die Mehrheit der Befragten, dass das Gesundheitssystem sowie die Gesundheitsversorgung noch unter dem Prädikat "gut" bzw. "sehr gut" laufe.
 
Der Vorstand der MLP AG betonte allerdings, dass die Ergebnisse der Studie ein Alarmsignal für die Politik seien, die großen Herausforderungen im Gesundheitssystem nicht weiter hinten an zu stellen.
 
In der oben erwähnten Studie wurden 1.832 Bürger ab 16 Jahren sowie 512 Ärzte befragt. 65% der Bürger und 81% der Ärzte fordern eine umfassende Reform des Gesundheitssystems, allerdings besteht bei den Befragten nur wenig Hoffnung, dass diese Reform von der nächsten Bundesregierung geleistet wird. Diejenigen, die der Meinung sind, dass die nächste Bundesregierung dies schafft, waren in der Minderheit (24% der Bürger und 13% der Ärzte).
80% der Bürger rechnen in den nächsten Jahren mir steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, 78% sind der Meinung, dass es höhere Zuzahlungen für Medikamente geben wird und 72% sehen in der Krankenversicherung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
 
49% der Bürger und 54% der gesetzlich Krankenversicherten wünschen sich eine Bürgerversicherung. Ministerin Schmidt betonte in einer kurzen Stellungnahme "Der Solidargedanke und der Wunsch nach einem umfassenden Krankenversicherungs-Schutz sind weit verbreitet. Deswegen ist der Weg zu einer Bürgerversicherung der richtige Weg und auch in der Bevölkerung verankert".
 
Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung? 61% der Bevölkerung sieht sich mit der privaten Krankenversicherung besser versichert, nur 22% vertrauen auf die gesetzliche Krankenversicherung.
 
46% der befragten niedergelassenen Ärzte und 55% der Fachärzte denken, dass ihre Praxis ohne Privatpatienten nicht überleben könne.