Mittwoch, 17. Februar 2010

Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Bei der aktuellen Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen sich viele die Frage, ob sie mit einer privaten Krankenversicherung nicht besser aufgehoben wären. Sie müssen zu aller erst die Voraussetzung erfüllen, dass Ihr Einkommen in den letzten drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag (2009 - € 48.600,- pro Jahr/€ 4050,- pro Monat, 2010 - € 49.950,- pro Jahr/€ 4162,50 pro Monat, siehe auch "Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 01.01.2010").

Die Neuregelung, dass es nur noch eine Wartezeit von einem Jahr anstelle von drei Jahren gibt, wird voraussichtlich in 2011 in Kraft treten. Wer solange nicht warten möchte, kann für die Übergangszeit einen Optionstarif abschließen und ist dann in 2011 ohne Gesundheitsprüfung privat krankenversichert.

Für diesen Optionstarif müssen Sie die kleine Anwartschaft vereinbaren, die bei einigen Versicherern noch an einen Zusatztarif gekoppelt ist. Wählt man die große Anwartschaft, spart man sich nicht nur die Gesundheitsprüfung, sondern wird auch noch nach dem jetzigen Alter eingestuft.

Ein Optionstarif zwingt nicht zum Wechsel in die private Krankenversicherung, wer sich nach einiger Zeit dagegen entscheidet, kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

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