Die Antwort auf diese Frage ist sowohl „Ja“ als auch „Nein“! Volljährige unverheiratete Kinder sind während ihrer Ausbildung, während des Wehr- oder Ersatzdienstes in Bezug auf Haftpflicht-, Rechtsschutz-, und Hausratversicherung bei ihren Eltern mitversichert. Allerdings dürfen sie in dieser Zeit außer ihrem normalen Gehalt oder Bafög kein weiteres Einkommen haben.
Auch ist die eigene Wohnung über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, allerdings meistens nur mit 20% der Versicherungssumme und maximal beschränkt auf € 20.000,-.
Die Haftpflicht- und die Hausratversicherung bieten üblicherweise weltweiten Schutz, so dass Ihre Kinder ohne Probleme einen Auslandsaufenthalt z.B. im Studium machen können und direkt versichert sind. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr dauert.
Im europäischen Ausland sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten gilt zudem die Rechtsschutzversicherung. Bezüglich eines weltweiten Schutzes sollten Sie Ihren Versicherer oder James kontaktieren.
Montag, 14. September 2009
Sind Azubis und Studenten bei ihren Eltern mitversichert?
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