Eine kürzlich durchgeführte repräsentative Onlineumfrage zum Thema
Versicherungsschutz hat ergeben, dass immerhin knapp die Hälfte der
1.000 Befragten ihre Policen in regelmäßigen Abständen oder sogar
jährlich auf Aktualität überprüft. Dabei achten sie besonders auf die
Fragestellungen nach Über- oder Unterversicherung und
Preis-Leistungs-Verhältnis der Verträge. Die übrigen 45% der
Studienteilnehmer gaben an, ihren aktuellen Versicherungsstatus nicht zu
kennen, 11% aller Befragten hatten sogar ihre Policen nach
Vertragsunterzeichnung noch nie überprüft. Dies ist sowohl nicht
empfehlenswert als auch fast fahrlässig, denn es könnte doch durchaus
sein, dass sich der Umfang des zu versichernden Rahmens verändert hat
und dringend angepasst werden sollte. Ansonsten stehen ist Ihr Schaden
im Ernstfall nicht versichert oder sie zahlen zum Beispiel für
versicherte Dinge, die Sie gar nicht mehr besitzen.
Die Befragung
ergab zudem, dass sich zwei Drittel der Teilnehmer für ausreichend
versichert halten, 14% gingen sogar davon aus, zu wenig versichert zu
sein. Dies widerspricht Beobachtungen von Verbraucherschützern, die
immer wieder darauf hinweisen, dass viele Deutsche zu viele oder die
falschen Versicherungen abgeschlossen haben. Ohne es zu wissen hätten
viele Bürger Policen, die sich beispielsweise überschneiden, so dass sie
doppelt für die gleiche Sache zahlen.
Ein weiterer für die
Branche interessanter Punkt war die Tatsache, dass mehr als jeder fünfte
befragte Deutsche bereit wäre, für die Überprüfung seiner
Versicherungen ein Honorar zu zahlen. 11% der Zahlungswilligen würden
dafür maximal 50 Euro investieren wollen, 12% wären bereit, mehr als 50
Euro auszugeben.
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Dienstag, 11. September 2012
Dienstag, 20. Oktober 2009
Langfinger und Einbrecher - Wie Sie sich davor schützen können
Gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt, meldet sich die Realität allzu deutlich zurück! Einbrecher haben während der Urlaubsabwesenheit das Haus/die Wohnung aufgesucht, ein Schlachtfeld zurückgelassen und alles was nicht niet- oder nagelfest war mitgenommen, sogar die wichtigen Dokumente aus dem Safe oder gar den gesamten Safe.
In dieser Art geht es jährlich vielen Deutschen. Was die Meisten nicht wissen, "der nächtliche Besucher" ist häufig nur ein Klischee. Gerade in Großstädten findet der Großteil der Einbrüche tagsüber statt.
Nun stellt sich die Frage, wie man sich dagegen schützen kann.
Es gibt organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen.
1. Organisatorische Maßnahmen - diese kosten kein Geld, sondern lediglich Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, wie die Zusammenarbeit mit einigen hilfreichen Nachbarn.
1.1 Wenn Sie verreisen, auch wenn dies nur kurz ist, oder Sie grundsätzlich tagsüber nicht in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus sind, informieren Sie doch einen freundlichen Nachbarn, von dem Sie wissen, dass er regelmäßig da ist, dass er doch mal ein Auge auf Ihr Haus/Ihre Wohnung werfen möge. Ein kleiner Blumenstraus oder eine Flasche Rotwein helfen deutlich das Nachbarschaftsverhältnis nicht nur zu verbessern, sondern die Aufmerksamkeit stabil hoch zu halten.
1.2 Wenn Sie für mehrere Tage verreisen, müssen Sie bitte die Zeitungen abbestellen oder sicherstellen, dass diese von den Nachbarn aus dem Briefkasten genommen werden. Sonst zeigt man dem dümmsten und blindesten Einbrecher, dass niemand im Haus ist, weil die Zeitungen bereits aus dem Briefkasten quillen.
1.3 Eine Nachtschaltung hilft natürlich.
1.4 Falls Sie einen Zweitwagen haben, dann stellen Sie das Auto demonstrativ vor die Haustür.
1.5 Lassen Sie generell Musik laufen, sobald sie das Haus verlassen, das erfreut vielleicht die Haustiere und schreckt Diebe im ersten Moment ab.
1.6 Extrem abschreckend ist natürlich ein Haustier, insbesondere ein Hund. Aber bitte dann nur solche, die ordentlich Radau machen können.
2. Zu den technischen Maßnahmen gehört selbstverständlich:
2.1 Alarmanlage, idealerweise mit einem Sicherheitsservice verbunden
2.2 Lichtschranke, die das gesamte Haus oder Treppenhaus erhellt, sobald jemand in die Nähe kommt.
2.3 Falls Sie viel Schmuck, wertvolle Uhren oder viel Bargeld zu Hause aufbewahren, mieten Sie bitte einen Banksafe
2.4 Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, Nebeneingänge, Balkon- und Terassentüren sowie Fenster mit absperrbaren Zusatzsicherungen.
2.5 Sichern Sie Ihre Rolläden gegen Hochschieben
2.6 Sichern Sie Kellerlichtschächte und Kellerfenster mit massiven, gut verankerten Gittern
2.7 Lassen Sie ein einbruchsicheres Schloss mit Profilzylinder einbauen und sichern Sie beide mit einem Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung
2.8 Verstärken Sie die Türblätter
2.9 Verankern Sie Schließbleche im Mauerwerk und lassen Sie Hintergreifhaken einbauen
2.10 Verstecken Sie auf keinen Fall draußen im Garten Ihren Zweitschlüssel
2.11 Denken Sie daran alle Türen und Fenster zu verschließen, selbst wenn Sie das Haus nur kurz verlassen
2.12 Vernachlässigen Sie auf keinen Fall Fenster und Balkontüren in den oberen Etagen, auch Einbrecher können klettern.
3. Sollte es trotz all dieser Vorkehrungen doch zu einem Einbruch kommen, empfehlen wir Ihnen:
3.1 Benutzen Sie zwei Safes. Einer der Safes dient als Alibi-Safe; Er ist zwar versteckt angebracht, man muss den Schein ja wahren, aber nicht so versteckt, dass ihn ein Einbrecher nicht findet und auch nicht ganz so so fest in der Wand verankert. Auch kommen in ihn nicht die wichtigen Unterlagen, sehr viel Bargeld und wertvolle Gegenstände wie Schmuck etc.
Der zweite Safe muss sehr versteckt und sicher angebracht sein. In ihn können Sie dann alles von erheblichem Wert und was nicht zu ersetzen ist, hineinlegen.
In dieser Art geht es jährlich vielen Deutschen. Was die Meisten nicht wissen, "der nächtliche Besucher" ist häufig nur ein Klischee. Gerade in Großstädten findet der Großteil der Einbrüche tagsüber statt.
Nun stellt sich die Frage, wie man sich dagegen schützen kann.
Es gibt organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen.
1. Organisatorische Maßnahmen - diese kosten kein Geld, sondern lediglich Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, wie die Zusammenarbeit mit einigen hilfreichen Nachbarn.
1.1 Wenn Sie verreisen, auch wenn dies nur kurz ist, oder Sie grundsätzlich tagsüber nicht in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus sind, informieren Sie doch einen freundlichen Nachbarn, von dem Sie wissen, dass er regelmäßig da ist, dass er doch mal ein Auge auf Ihr Haus/Ihre Wohnung werfen möge. Ein kleiner Blumenstraus oder eine Flasche Rotwein helfen deutlich das Nachbarschaftsverhältnis nicht nur zu verbessern, sondern die Aufmerksamkeit stabil hoch zu halten.
1.2 Wenn Sie für mehrere Tage verreisen, müssen Sie bitte die Zeitungen abbestellen oder sicherstellen, dass diese von den Nachbarn aus dem Briefkasten genommen werden. Sonst zeigt man dem dümmsten und blindesten Einbrecher, dass niemand im Haus ist, weil die Zeitungen bereits aus dem Briefkasten quillen.
1.3 Eine Nachtschaltung hilft natürlich.
1.4 Falls Sie einen Zweitwagen haben, dann stellen Sie das Auto demonstrativ vor die Haustür.
1.5 Lassen Sie generell Musik laufen, sobald sie das Haus verlassen, das erfreut vielleicht die Haustiere und schreckt Diebe im ersten Moment ab.
1.6 Extrem abschreckend ist natürlich ein Haustier, insbesondere ein Hund. Aber bitte dann nur solche, die ordentlich Radau machen können.
2. Zu den technischen Maßnahmen gehört selbstverständlich:
2.1 Alarmanlage, idealerweise mit einem Sicherheitsservice verbunden
2.2 Lichtschranke, die das gesamte Haus oder Treppenhaus erhellt, sobald jemand in die Nähe kommt.
2.3 Falls Sie viel Schmuck, wertvolle Uhren oder viel Bargeld zu Hause aufbewahren, mieten Sie bitte einen Banksafe
2.4 Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, Nebeneingänge, Balkon- und Terassentüren sowie Fenster mit absperrbaren Zusatzsicherungen.
2.5 Sichern Sie Ihre Rolläden gegen Hochschieben
2.6 Sichern Sie Kellerlichtschächte und Kellerfenster mit massiven, gut verankerten Gittern
2.7 Lassen Sie ein einbruchsicheres Schloss mit Profilzylinder einbauen und sichern Sie beide mit einem Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung
2.8 Verstärken Sie die Türblätter
2.9 Verankern Sie Schließbleche im Mauerwerk und lassen Sie Hintergreifhaken einbauen
2.10 Verstecken Sie auf keinen Fall draußen im Garten Ihren Zweitschlüssel
2.11 Denken Sie daran alle Türen und Fenster zu verschließen, selbst wenn Sie das Haus nur kurz verlassen
2.12 Vernachlässigen Sie auf keinen Fall Fenster und Balkontüren in den oberen Etagen, auch Einbrecher können klettern.
3. Sollte es trotz all dieser Vorkehrungen doch zu einem Einbruch kommen, empfehlen wir Ihnen:
3.1 Benutzen Sie zwei Safes. Einer der Safes dient als Alibi-Safe; Er ist zwar versteckt angebracht, man muss den Schein ja wahren, aber nicht so versteckt, dass ihn ein Einbrecher nicht findet und auch nicht ganz so so fest in der Wand verankert. Auch kommen in ihn nicht die wichtigen Unterlagen, sehr viel Bargeld und wertvolle Gegenstände wie Schmuck etc.
Der zweite Safe muss sehr versteckt und sicher angebracht sein. In ihn können Sie dann alles von erheblichem Wert und was nicht zu ersetzen ist, hineinlegen.
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Sonntag, 4. Oktober 2009
Sturmschäden sind auch über Privathaftpflicht versichert
Nach einem Sturm wird vielen erst klar, welche Versicherungen ihnen fehlen. Für materielle Schäden - d.h. Sturmschäden am Auto oder zerbrochene Fensterscheiben am Haus - hat so gut wie jeder die Kaskoversicherung bzw. eine Wohngebäudeversicherung.
Doch was ist, wenn Menschen von herumgewirbelten morschen Geländern, lockeren Dachziegeln und nicht gesicherten Blumentöpfen getroffen werden? Aufatmen kann dann nur, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn die finanziellen Folgen sind oft verheerend, wenn ungesicherte Gegenstände Menschen verletzen: Drohende Arbeitsunfähigkeit - womöglich bis zur Rente - Schmerzensgeld nach einem Unglück oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall durch z.B. einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt.
Da Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für die Instandhaltung Ihres Eigentums verantwortlich sind, werden sie haftbar gemacht, wenn eine vorhersehbare Gefahrenstelle wie beispielsweise ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Sturm umknickt und einen Personenschaden verursacht.
Doch auch Mieter sind verantwortlich für lose, ungesicherte Gegenstände, die beispielsweise auf dem Balkon liegen. Verletzt ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Blumentopf einen Menschen, liegt die Verantwortung dafür bei demjenigen, dem der Blumentopf gehört - in diesem Falle beim Mieter.
Der Mensch verschuldet fahrlässig solche Personenschäden und da er zuvor seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen (Verschuldenshaftung).
Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung - sie haftet für fahrlässig herbeigeführte Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist drei oder auch fünf Millionen Euro.
James berrät Sie gerne.
Doch was ist, wenn Menschen von herumgewirbelten morschen Geländern, lockeren Dachziegeln und nicht gesicherten Blumentöpfen getroffen werden? Aufatmen kann dann nur, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn die finanziellen Folgen sind oft verheerend, wenn ungesicherte Gegenstände Menschen verletzen: Drohende Arbeitsunfähigkeit - womöglich bis zur Rente - Schmerzensgeld nach einem Unglück oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall durch z.B. einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt.
Da Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für die Instandhaltung Ihres Eigentums verantwortlich sind, werden sie haftbar gemacht, wenn eine vorhersehbare Gefahrenstelle wie beispielsweise ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Sturm umknickt und einen Personenschaden verursacht.
Doch auch Mieter sind verantwortlich für lose, ungesicherte Gegenstände, die beispielsweise auf dem Balkon liegen. Verletzt ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Blumentopf einen Menschen, liegt die Verantwortung dafür bei demjenigen, dem der Blumentopf gehört - in diesem Falle beim Mieter.
Der Mensch verschuldet fahrlässig solche Personenschäden und da er zuvor seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen (Verschuldenshaftung).
Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung - sie haftet für fahrlässig herbeigeführte Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist drei oder auch fünf Millionen Euro.
James berrät Sie gerne.
Herbst und Winter kommen: Die Einbrecher auch!
Alle zwei Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch! Ca. 2/3 der Einbrüche geschehen in den Abendstunden bzw. in der Nacht, da die Dunkelheit ein hilfreicher Begleiter der Einbrecher ist. Man kann fast sagen, dass sich die Zahl der Einbrüche im Herbst und Winter verdoppelt.
Um Einbrüche zu verhindern, gibt es einige wirkungsvolle Maßnahmen:
- Fenster und Türen schließen
- Türen abschließen, nicht einfach zuziehen
- Sicherheitstürschlösser einbauen lassen
- Sicherheitstechnik auch an den Fenstern anbringen lassen
- Durch Zeitschaltuhren bei längerer Abwesenheit, Anwesenheit vortäuschen
- Bewegungsmelder als Außenbeleuchtung
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dürfen Sie aber die Versicherung nicht vergessen, falls es einmal zum Schadenfall kommt. Bei Privatpersonen ist Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung und bei Gewerbetreibenden in der Inhalts- oder Inventarversicherung eingeschlossen.
Um Einbrüche zu verhindern, gibt es einige wirkungsvolle Maßnahmen:
- Fenster und Türen schließen
- Türen abschließen, nicht einfach zuziehen
- Sicherheitstürschlösser einbauen lassen
- Sicherheitstechnik auch an den Fenstern anbringen lassen
- Durch Zeitschaltuhren bei längerer Abwesenheit, Anwesenheit vortäuschen
- Bewegungsmelder als Außenbeleuchtung
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dürfen Sie aber die Versicherung nicht vergessen, falls es einmal zum Schadenfall kommt. Bei Privatpersonen ist Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung und bei Gewerbetreibenden in der Inhalts- oder Inventarversicherung eingeschlossen.
Mittwoch, 23. September 2009
Haftet die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl, wenn der Zweitschlüssel im Auto lag?
Ja, wenn der Schlüssel nicht von außen sichtbar für den Täter im Fahrzeug gelegen hat, so das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Tschechischen Republik ordnungsgemäß abgestellt. Allerdings ließ er dabei versehentlich seinen Zweitschlüssel im Wagen und zwar in der Innentasche einer Jacke. Bei seiner Rückkehr war das Fahrzeug verschwunden und ist bis heute auch nicht mehr aufgetaucht.
Der Teilkaskoversicherer lehnte ab für das Abhandenkommen des Fahrzeugs zu leisten, da der Fahrzeughalter durch Zurücklassen des Zweitschlüssels im Fahrzeug grob fahrlässig gehandelt habe.
Selbst als der Geschädigte der Versicherung mitteile, dass sich der Zweitschlüssel in einer Jacke, die durch eine schwarze Decke abgedeckt war, im Fußraum des Fahrzeugs befand, lehnte die Versicherung die Zahlung des Schadens trotzdem ab, da der Halter grob fahrlässig und es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein bevorzugtes Diebstahlobjekt gehandelt habe. Der Täter habe mit großer Wahrscheinlichkeit nur das Auto nach Diebesgut durchsuchen wollen und es erst gestohlen, als er den Zweitschlüssel fand, so die Versicherung.
Da sich der Fahrzeughalter mit der Entscheidung seines Versicherers nicht zufrieden gab, zog er vor Gericht und behielt in der ersten als auch in der Berufungsinstanz recht.
Die Richter betonten, dass es sich nur um grobe Fahrlässigkeit handelt, wenn ein Versicherter wusste oder wissen musste, dass sein Verhalten dazu geeignet war, einen Schadenfall zu fördern.
Nach Ansicht des Gerichtes ist die Versicherung den Beweis schuldig geblieben, dass der Täter das Fahrzeug nur gestohlen hat, weil der Zweitschlüssel sich in diesem befand. Der von außen nicht sichtbare Zweitschlüssel im Fahrzeuginneren ist für einen in der Regel vorher gefassten Entwendungsentschluss nicht maßgebend. Auch ist es nach Aussage des Gerichtes nicht maßgebend, dass das Fahrzeug kein bevorzugtes Diebstahlobjekt in osteuropäischen Ländern ist und der Täter das Fahrzeug nur entwendet hat, weil sich der Schlüssel im Inneren befand.
Ohne Auffinden des Schlüssels im Wageninneren hätte der Täter das Fahrzeug auch stehlen können. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mehr zum Thema Kfz und Teilkaskoversicherung bei www.james.ag
Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Tschechischen Republik ordnungsgemäß abgestellt. Allerdings ließ er dabei versehentlich seinen Zweitschlüssel im Wagen und zwar in der Innentasche einer Jacke. Bei seiner Rückkehr war das Fahrzeug verschwunden und ist bis heute auch nicht mehr aufgetaucht.
Der Teilkaskoversicherer lehnte ab für das Abhandenkommen des Fahrzeugs zu leisten, da der Fahrzeughalter durch Zurücklassen des Zweitschlüssels im Fahrzeug grob fahrlässig gehandelt habe.
Selbst als der Geschädigte der Versicherung mitteile, dass sich der Zweitschlüssel in einer Jacke, die durch eine schwarze Decke abgedeckt war, im Fußraum des Fahrzeugs befand, lehnte die Versicherung die Zahlung des Schadens trotzdem ab, da der Halter grob fahrlässig und es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein bevorzugtes Diebstahlobjekt gehandelt habe. Der Täter habe mit großer Wahrscheinlichkeit nur das Auto nach Diebesgut durchsuchen wollen und es erst gestohlen, als er den Zweitschlüssel fand, so die Versicherung.
Da sich der Fahrzeughalter mit der Entscheidung seines Versicherers nicht zufrieden gab, zog er vor Gericht und behielt in der ersten als auch in der Berufungsinstanz recht.
Die Richter betonten, dass es sich nur um grobe Fahrlässigkeit handelt, wenn ein Versicherter wusste oder wissen musste, dass sein Verhalten dazu geeignet war, einen Schadenfall zu fördern.
Nach Ansicht des Gerichtes ist die Versicherung den Beweis schuldig geblieben, dass der Täter das Fahrzeug nur gestohlen hat, weil der Zweitschlüssel sich in diesem befand. Der von außen nicht sichtbare Zweitschlüssel im Fahrzeuginneren ist für einen in der Regel vorher gefassten Entwendungsentschluss nicht maßgebend. Auch ist es nach Aussage des Gerichtes nicht maßgebend, dass das Fahrzeug kein bevorzugtes Diebstahlobjekt in osteuropäischen Ländern ist und der Täter das Fahrzeug nur entwendet hat, weil sich der Schlüssel im Inneren befand.
Ohne Auffinden des Schlüssels im Wageninneren hätte der Täter das Fahrzeug auch stehlen können. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mehr zum Thema Kfz und Teilkaskoversicherung bei www.james.ag
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Dienstag, 22. September 2009
Bei Konflikten mit der Muttergesellschaft haften Chefs deutscher Tochtergesellschaften mit ihrem Privatvermögen
Bei Konflikten mit der Muttergesellschaft haften Chefs deutscher Tochtergesellschaften mit ihrem Privatvermögen
Vorstände und Geschäftsführer deutscher Töchter angloamerikanischer Unternehmen sind durch die D&O-Versicherungen (Directors' and Officers') vor Haftungsrisiken geschützt. Doch in einem wichtigen Bereich sind die deutschen Unternehmenleitungen trotz der Versicherungen schutzlos und müssen fürchten, im Konfliktfall mit ihrem Privatvermögen zu haften: Die D&O-Verträge bieten keine Innenverhältnisdeckung, d.h. bei Streitigkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften greifen die scheinbar unfassenden Produkte nicht. Das hat jetzt das anbieterunabhängige Versicherungsportal James nach einer Analyse der Verträge festgestellt.
Angloamerikanische D&O-Versicherungen, für die der deutsche Arbeitgeber die Prämien zahlt, decken zwar Ansprüche von Dritten (z.B. Staat, Banken, etc.) zufrieden stellend ab, doch eine Innenhaftung ist bei diesen Produkten grundsätzlich ausgeschlossen, "insured versus insured are not covered", heißt das im Versicherungslatein. Das ist für Geschäftsführer oder den Vorstand nicht nur ein theoretisches Problem: "Ansprüche im Innenverhältnis sind das Hauptproblem für jeden Geschäftsführer und Vorstand. Alle anderen Risiken sind dagegen peanuts" erläutert Carlheinz Mikosch, Versicherungsexperte und Gründer von James. Bei Konflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sind diese D&O-Produkte deshalb wertlos - das Risiko bleibt bei den Verantwortlichen in Deutschland, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Eine einfache Lösung stellt eine persönliche D&O-Versicherung dar, die der Geschäftsführer/Vorstand für sich kauft. Entweder zahlt er die Prämie selbst oder er überzeugt seinen Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen.
Vorstände und Geschäftsführer deutscher Töchter angloamerikanischer Unternehmen sind durch die D&O-Versicherungen (Directors' and Officers') vor Haftungsrisiken geschützt. Doch in einem wichtigen Bereich sind die deutschen Unternehmenleitungen trotz der Versicherungen schutzlos und müssen fürchten, im Konfliktfall mit ihrem Privatvermögen zu haften: Die D&O-Verträge bieten keine Innenverhältnisdeckung, d.h. bei Streitigkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften greifen die scheinbar unfassenden Produkte nicht. Das hat jetzt das anbieterunabhängige Versicherungsportal James nach einer Analyse der Verträge festgestellt.
Angloamerikanische D&O-Versicherungen, für die der deutsche Arbeitgeber die Prämien zahlt, decken zwar Ansprüche von Dritten (z.B. Staat, Banken, etc.) zufrieden stellend ab, doch eine Innenhaftung ist bei diesen Produkten grundsätzlich ausgeschlossen, "insured versus insured are not covered", heißt das im Versicherungslatein. Das ist für Geschäftsführer oder den Vorstand nicht nur ein theoretisches Problem: "Ansprüche im Innenverhältnis sind das Hauptproblem für jeden Geschäftsführer und Vorstand. Alle anderen Risiken sind dagegen peanuts" erläutert Carlheinz Mikosch, Versicherungsexperte und Gründer von James. Bei Konflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sind diese D&O-Produkte deshalb wertlos - das Risiko bleibt bei den Verantwortlichen in Deutschland, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Eine einfache Lösung stellt eine persönliche D&O-Versicherung dar, die der Geschäftsführer/Vorstand für sich kauft. Entweder zahlt er die Prämie selbst oder er überzeugt seinen Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen.
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Montag, 21. September 2009
Kaum zu glauben, aber wahr: Mehr als ein Viertel der Deutschen hat keine Haftpflichtversicherung
Die Ergebnisse einer neuen Umfrage zum Thema Haftpflichtversicherung ergaben, dass sich rund 29% der Deutschen nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung befinden. Dies ist umso erstaunlicher, als dass die Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen zählt und eigentlich zum Grundvorsorgepaket jedes Haushaltes gehören sollte. Denn ein Schaden kann ganz schnell zur persönlichen Ruin führen.
Vor allem junge Leute verfügen allem Anschein nach in dieser Hinsicht über einen unzureichenden Versicherungsschutz und verzichten gerne auf eine Haftpflichtversicherung. Dies ist erstaunlich, da viele Versicherer Haftpflichtversicherungen für Singles besonders günstig anbieten. Es empfiehlt sich, im Internet einen Versicherungsvergleich durchzuführen oder Kontakt zu einem Fachmann aufzunehmen, der dann den besten Versicherungsschutz von Fall zu Fall raussuchen kann. Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung alle Familienmitglieder abdeckt. Bei Paaren, die nicht verheiratet sind und in einem Haushalt leben, bietet die Haftpflicht des einen Partners Versicherungsschutz für den Anderen.
Mehr dazu natürlich wie immer bei www.james.ag
Vor allem junge Leute verfügen allem Anschein nach in dieser Hinsicht über einen unzureichenden Versicherungsschutz und verzichten gerne auf eine Haftpflichtversicherung. Dies ist erstaunlich, da viele Versicherer Haftpflichtversicherungen für Singles besonders günstig anbieten. Es empfiehlt sich, im Internet einen Versicherungsvergleich durchzuführen oder Kontakt zu einem Fachmann aufzunehmen, der dann den besten Versicherungsschutz von Fall zu Fall raussuchen kann. Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung alle Familienmitglieder abdeckt. Bei Paaren, die nicht verheiratet sind und in einem Haushalt leben, bietet die Haftpflicht des einen Partners Versicherungsschutz für den Anderen.
Mehr dazu natürlich wie immer bei www.james.ag
Montag, 14. September 2009
Sind Azubis und Studenten bei ihren Eltern mitversichert?
Die Antwort auf diese Frage ist sowohl „Ja“ als auch „Nein“! Volljährige unverheiratete Kinder sind während ihrer Ausbildung, während des Wehr- oder Ersatzdienstes in Bezug auf Haftpflicht-, Rechtsschutz-, und Hausratversicherung bei ihren Eltern mitversichert. Allerdings dürfen sie in dieser Zeit außer ihrem normalen Gehalt oder Bafög kein weiteres Einkommen haben.
Auch ist die eigene Wohnung über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, allerdings meistens nur mit 20% der Versicherungssumme und maximal beschränkt auf € 20.000,-.
Die Haftpflicht- und die Hausratversicherung bieten üblicherweise weltweiten Schutz, so dass Ihre Kinder ohne Probleme einen Auslandsaufenthalt z.B. im Studium machen können und direkt versichert sind. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr dauert.
Im europäischen Ausland sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten gilt zudem die Rechtsschutzversicherung. Bezüglich eines weltweiten Schutzes sollten Sie Ihren Versicherer oder James kontaktieren.
Auch ist die eigene Wohnung über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, allerdings meistens nur mit 20% der Versicherungssumme und maximal beschränkt auf € 20.000,-.
Die Haftpflicht- und die Hausratversicherung bieten üblicherweise weltweiten Schutz, so dass Ihre Kinder ohne Probleme einen Auslandsaufenthalt z.B. im Studium machen können und direkt versichert sind. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr dauert.
Im europäischen Ausland sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten gilt zudem die Rechtsschutzversicherung. Bezüglich eines weltweiten Schutzes sollten Sie Ihren Versicherer oder James kontaktieren.
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Donnerstag, 10. September 2009
Rentner aufgepasst: Betrüger geben sich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung aus
Seit dem 01.07.09 sind die Renten in Westdeutschland um 2,41 % und in den neuen Bundesländern um 3,38% angehoben worden. Anlässlich dieser Erhöhung werden Rentner von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung telefonisch angesprochen und aufgefordert persönliche Daten sowie die Bankverbindung preiszugeben.
Die Anrufer geben vor, dass sie im Auftrag des DRVs anrufen und sagen, dass es bei der Rentenanpassung Probleme gegeben habe. Der DRV weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich nicht um Mitarbeiter des DRVs handelt und auch keine externen Personen mit dieser Aufgabe beauftragt worden sind. Der DRV warnt ausdrücklich vor diesen Betrügern und erklärt, dass Kontodaten sehr persönliche Angaben seien und nicht weitergegeben werden dürfen, damit es nicht zu unberechtigten Abbuchungen kommt.
Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Betrüger als Mitarbeiter von Behörden oder Institutionen ausgeben, um an sensible Daten zu kommen. In den meisten Fällen greifen die Betrüger auf aktuelle Anlässe zurück. So traten Gauner auch schon als Verbraucherschützer auf oder auch als angebliche Mitarbeiter einer Rentenversicherung mit gefälschten Gewinnspielen.
Die Anrufer geben vor, dass sie im Auftrag des DRVs anrufen und sagen, dass es bei der Rentenanpassung Probleme gegeben habe. Der DRV weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich nicht um Mitarbeiter des DRVs handelt und auch keine externen Personen mit dieser Aufgabe beauftragt worden sind. Der DRV warnt ausdrücklich vor diesen Betrügern und erklärt, dass Kontodaten sehr persönliche Angaben seien und nicht weitergegeben werden dürfen, damit es nicht zu unberechtigten Abbuchungen kommt.
Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Betrüger als Mitarbeiter von Behörden oder Institutionen ausgeben, um an sensible Daten zu kommen. In den meisten Fällen greifen die Betrüger auf aktuelle Anlässe zurück. So traten Gauner auch schon als Verbraucherschützer auf oder auch als angebliche Mitarbeiter einer Rentenversicherung mit gefälschten Gewinnspielen.
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Freitag, 14. August 2009
Mexiko wehrt sich mit Versicherungen gegen die Schweinegrippe
James berichtet, das Mexiko-Stadt bis Ende Dezember 2009 allen Besuchern eine gratis Kranken- und Unfallversicherung gewährt. Dies soll dem Besucherschwund entgegen wirken, da die Touristen seit dem Ausbruch der Schweinegrippe vermehrt Mittelamerika meiden.
Marcelo Ebrard, der Bürgermeister von Mexiko Stadt versicherte, dass alle Gäste, der 460 Hotels, die sich an dem Programm beteiligen automatisch eine Versicherung zu ihrer Reise bekommen. Es werden alle Kosten übernommen, die bei einer Ansteckung mit dem H1N1-Virus, einem Unfall sowie der dazugehörigen Behandlung entstehen. Das Programm umfasst die medizinische Betreuung, Krankenhausaufenthalte und sogar Krankenrücktransporte.
In den Monaten Mai und April waren ca. 90% der Hotels in Mexiko-Stadt unterbelegt. Zwar habe sich die Situation zwar ein wenig erholt, bleibe aber weiterhin angespannt.
Marcelo Ebrard, der Bürgermeister von Mexiko Stadt versicherte, dass alle Gäste, der 460 Hotels, die sich an dem Programm beteiligen automatisch eine Versicherung zu ihrer Reise bekommen. Es werden alle Kosten übernommen, die bei einer Ansteckung mit dem H1N1-Virus, einem Unfall sowie der dazugehörigen Behandlung entstehen. Das Programm umfasst die medizinische Betreuung, Krankenhausaufenthalte und sogar Krankenrücktransporte.
In den Monaten Mai und April waren ca. 90% der Hotels in Mexiko-Stadt unterbelegt. Zwar habe sich die Situation zwar ein wenig erholt, bleibe aber weiterhin angespannt.
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Samstag, 11. Juli 2009
Wie sinnvoll ist eine Familienversicherung?
www.james.ag berichtet über die Vor- und Nachteile einer Familienversicherung. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat herausgefunden, dass typische Familien keinen Vorteil durch die Familienversicherung haben.
Bei einem Vergleich stellte sich heraus, dass Familien tatsächlich mehr bezahlen, als sie während der Familienphase an Gesundheitskosten verursachen. Erst ab 4 Kindern ändern sich die Zahlen zum Positiven für die Familie. Doch hat die statistische Durchschnittsfamilie nur 1,4 Kinder. Die Gründe hierfür liegen u.a. im altersabhängigen Verlauf der Gesundheitskosten bei Familien. Auch belaufen sich die Gesundheitskosten nur im ersten Lebensjahr auf Eur 4.000 bis 5.000 pro Jahr. Bis Ende 40 belaufen sich die Kosten auf Eur 1.000 bis 2.000 pro Jahr. Also verursachen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene relativ geringe Gesundheitskosten.
Erst im höheren Alter steigen die Gesundheitskosten wieder, so wird ab Mitte 60 die Grenze von Eur 3.000 überschritten, ab ca. 80 Lebensjahren die von Eur 5.000. Man kann also sagen, dass Familien die Gesundheitskosten anderer Versicherter mitfinanzieren. Die Entlastung von Familien mit Kindern ist somit also nicht gegeben.
Die Studie " Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?" befasst sich mit einer effektiven Entlastung der Familien. Demnach ist schon allein die Beitragsberechnung in der GKV ein zentrales Problem, da diese sich allein nach den beitragspflichtigen Einnahmen als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Wie viele Personen von diesem Einkommen aber abhängen, wird nicht berücksichtigt. Damit muss ein gut verdienender Single sowie eine gleich hoch verdienende mehrköpfige Familie gleich viel bezahlen.
Des Weiteren kommt hinzu, dass die Einkommenserhebung auch noch von der Verteilung der Einkommen in einer Familie abhängt. So werden gleich hoch verdienende Ehepaare zu höheren Beitragen verpflichtet als wenn ein Ehepartner ein Einkommen über die Beitragsbemessungs-Grenze hinaus und der andere nur wenig oder gar nichts verdient. Zur Lösung dieses Problems wird eine steuerfinanzierte Familienunterstützung vorgeschlagen. Es sollte ein Existenzminimum pro Person definiert werden, auf das keine Beiträge in der GKV erhoben werden dürfen. Es sollte vor allem auch steuerfinanziert sein, damit es nicht zu undiskutablen Steigerungen des Beitragsatzes in der GKV kommt.
Bei einem Vergleich stellte sich heraus, dass Familien tatsächlich mehr bezahlen, als sie während der Familienphase an Gesundheitskosten verursachen. Erst ab 4 Kindern ändern sich die Zahlen zum Positiven für die Familie. Doch hat die statistische Durchschnittsfamilie nur 1,4 Kinder. Die Gründe hierfür liegen u.a. im altersabhängigen Verlauf der Gesundheitskosten bei Familien. Auch belaufen sich die Gesundheitskosten nur im ersten Lebensjahr auf Eur 4.000 bis 5.000 pro Jahr. Bis Ende 40 belaufen sich die Kosten auf Eur 1.000 bis 2.000 pro Jahr. Also verursachen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene relativ geringe Gesundheitskosten.
Erst im höheren Alter steigen die Gesundheitskosten wieder, so wird ab Mitte 60 die Grenze von Eur 3.000 überschritten, ab ca. 80 Lebensjahren die von Eur 5.000. Man kann also sagen, dass Familien die Gesundheitskosten anderer Versicherter mitfinanzieren. Die Entlastung von Familien mit Kindern ist somit also nicht gegeben.
Die Studie " Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?" befasst sich mit einer effektiven Entlastung der Familien. Demnach ist schon allein die Beitragsberechnung in der GKV ein zentrales Problem, da diese sich allein nach den beitragspflichtigen Einnahmen als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Wie viele Personen von diesem Einkommen aber abhängen, wird nicht berücksichtigt. Damit muss ein gut verdienender Single sowie eine gleich hoch verdienende mehrköpfige Familie gleich viel bezahlen.
Des Weiteren kommt hinzu, dass die Einkommenserhebung auch noch von der Verteilung der Einkommen in einer Familie abhängt. So werden gleich hoch verdienende Ehepaare zu höheren Beitragen verpflichtet als wenn ein Ehepartner ein Einkommen über die Beitragsbemessungs-Grenze hinaus und der andere nur wenig oder gar nichts verdient. Zur Lösung dieses Problems wird eine steuerfinanzierte Familienunterstützung vorgeschlagen. Es sollte ein Existenzminimum pro Person definiert werden, auf das keine Beiträge in der GKV erhoben werden dürfen. Es sollte vor allem auch steuerfinanziert sein, damit es nicht zu undiskutablen Steigerungen des Beitragsatzes in der GKV kommt.
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Sonntag, 21. Juni 2009
Willkommen bei James Versicherungen!
Heute geht es los! Hier kann ab jetzt jeder seine Meinung zum Thema Versicherungen äußern, Fragen stellen und eine ehrliche und unabhängige Antwort auf Fragen rund um die Versicherung erwarten. Wir freuen uns auf viele Besucher und interessante Meinungen!!
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