Bei Konflikten mit der Muttergesellschaft haften Chefs deutscher Tochtergesellschaften mit ihrem Privatvermögen
Vorstände und Geschäftsführer deutscher Töchter angloamerikanischer Unternehmen sind durch die D&O-Versicherungen (Directors' and Officers') vor Haftungsrisiken geschützt. Doch in einem wichtigen Bereich sind die deutschen Unternehmenleitungen trotz der Versicherungen schutzlos und müssen fürchten, im Konfliktfall mit ihrem Privatvermögen zu haften: Die D&O-Verträge bieten keine Innenverhältnisdeckung, d.h. bei Streitigkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften greifen die scheinbar unfassenden Produkte nicht. Das hat jetzt das anbieterunabhängige Versicherungsportal James nach einer Analyse der Verträge festgestellt.
Angloamerikanische D&O-Versicherungen, für die der deutsche Arbeitgeber die Prämien zahlt, decken zwar Ansprüche von Dritten (z.B. Staat, Banken, etc.) zufrieden stellend ab, doch eine Innenhaftung ist bei diesen Produkten grundsätzlich ausgeschlossen, "insured versus insured are not covered", heißt das im Versicherungslatein. Das ist für Geschäftsführer oder den Vorstand nicht nur ein theoretisches Problem: "Ansprüche im Innenverhältnis sind das Hauptproblem für jeden Geschäftsführer und Vorstand. Alle anderen Risiken sind dagegen peanuts" erläutert Carlheinz Mikosch, Versicherungsexperte und Gründer von James. Bei Konflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sind diese D&O-Produkte deshalb wertlos - das Risiko bleibt bei den Verantwortlichen in Deutschland, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Eine einfache Lösung stellt eine persönliche D&O-Versicherung dar, die der Geschäftsführer/Vorstand für sich kauft. Entweder zahlt er die Prämie selbst oder er überzeugt seinen Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen.
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