Donnerstag, 22. Oktober 2009

Neues zur Haftpflichtversicherung für Manager

James kann die Manager nur beglückwünschen. Sie profitieren doppelt sowohl aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers als auch aufgrund der Entscheidungen der Versicherer. Seit dem 05.08.2009 gibt es nämlich eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall in der Managerhaftpflichtversicherung (D&O). Diese Selbstbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens 10%, maximal das 1,5 fache des Jahresgehaltes. Sie kann auch mehrfach fällig werden, wenn der Manager Fehler in Vorjahren gemacht hat.

Der Grundgedanke des Staates ist richtig. Die Selbstbeteiligung hat einen Erziehungseffekt, der Manager soll zu mehr Sorgfalt motiviert werden. Die Sache wurde jedoch nicht zuende gedacht, denn es wird auf einmal zugelassen, dass der Manager diesen Selbstbehalt versichern kann.

Für den Versicherer ist die Selbstbeteiligung gleichfalls ein Instrument, um den Versicherten zu mehr Sorgfalt zu motivieren und zu verpflichten. Wenn also die Versicherer im Sinne des erzieherischen Effektes bezüglich der Selbstbeteiligung konsequent blieben, würden Sie keine Selbstbeteiligungsversicherung anbieten. Aber hier wittert die Branche Geschäft und bietet nun die Selbstbeteiligungsversicherung an.

Selbst wenn der Staat eine Selbstbeteiligungsversicherung zulässt, könnte die Versicherungswirtschaft einfach keinen Versicherungsschutz anbieten. Wenn nun Versicherungsschutz angeboten wird, gibt es nur eine Lösung: Der Manager kauft einen separaten Versicherungsschutz, der die Höhe seiner Selbstbeteiligung abdeckt, hierfür zahlt er eine Prämie. Diese Prämie ist steuerlich absetzbar.

Die Versicherer aber beginnen nun mit versicherungstechnischen Feinheiten: Neben der vorbeschriebenen Variante, dass es einen separaten Versicherungsschutz gibt, bieten nun einige Versicherer ein Anrechnungsmodell an, d.h. man tut so, als ob keine Selbstbeteiligung bestünde, der Versicherungsnehmer (Manager) erhält einen separaten Versicherungsvertrag, der, wir hören hier sehr abenteuerliche Zahlen, ca. € 200,00 kostet und alle tun so, als ob nichts gewesen sei. Diese Versicherer bieten also die Selbstbehaltversicherung zum Nulltarif an und unterhöhlen damit das vom Gesetzgeber erzieherisch geplante Konzept.

Böse Zungen behaupten sogar, dass die Versicherer klammheimlich die Prämie für die Selbstbehaltversicherung auf die Gesamtprämie des Arbeitgebers aufschlagen, da fällt es ja sowieso nicht auf, wenn der Manager (in der Regel die Vorstände, GmbH-Geschäftsführer etc.) die Entscheidungsträger sind, die den Versicherern schon sagen, wo es lang geht.

Nun werden Sie verstehen, dass wir das gesamte Geschrei, auch in der Presse, überhaupt nicht verstehen können. Auch nicht das Geschrei, dass die Manager sich über die hohen Preise aufregen, die für die Selbstbehaltversicherung gezahlt werden müssen.

Wenn Herr Y, der gefragteste Manager Deutschland, € 8 Mio. verdient, wie in der Presse erwähnt, dann beträgt die Selbstbehaltversicherung € 1,2 Mio. und dafür kann man wirklich € 20.000,- bezahlen, zumal er das Geld auch noch von der Steuer absetzen kann.

Wir sind natürlich gerne bereit die Manager zu beraten, bitte kontaktieren Sie uns unter info(at)james.ag.

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