In diesem Sommer häufen sich die Meldungen über schwere Gewitter mit Hagel, Donner und Blitzeinschlägen. Dies merken auch die Versicherungen, bei denen zunehmend mehr durch Gewitter verursachte Schäden gemeldet werden. Welche Versicherung kommt aber nun für welchen Schaden auf?
Die Gebäudeversicherung kommt, unabhängig davon, ob eine Blitzschutzanlage installiert ist, für Schäden auf, die durch Blitzeinschlag entstanden sind. Dabei wird allerdings die Art der Schäden differenziert: Bei einem Brand, der durch den Blitzeinschlag entstanden ist, haftet die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossenem Feuerschutz, bei Überspannungsschäden haftet die Hausratversicherung. Bitte achten Sie aber darauf, dass Schutz vor Überspannungsschäden nicht automatisch Teil der Hausratversicherung ist. Er kann aber nachträglich, meist durch geringen Aufschlag auf die Prämie, mit in den Vertrag aufgenommen werden.
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Sonntag, 2. August 2009
Ist Blitzschlag in meiner Hausratversicherung versichert?
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