Freitag, 21. August 2009

Ist Angst versicherbar?

Die Antwort der Reiseversicherer auf diese Frage lautet "Nein". Wer seinen gebuchten Urlaub aus Angst vor der Schweinegrippe oder aus Angst vor Terroranschlägen nicht antreten möchte, bekommt die Kosten der Reise nicht zurück. Mögliche Krankheiten oder Terrorattacken werden nicht als Reiserücktrittsgründe akzeptiert.

Hinsichtlich der Versicherungsbedingungen sind Katastrophen, Unruhen oder extreme Wetterverhältnisse keine ausreichenden Gründe den gebuchten Urlaub abzusagen. Auch Terroranschläge bieten keinen Grund, selbst wenn die Reise schon angetreten wurde und ein Terroranschlag in nächster Umgebung stattfindet.

Reisen können zweifach abgesichert werden; mit einer Reiserücktrittsversicherung, bei der die Stornokosten bei Absage der Reise ersetzt werden. Hat der Kunde am Flughafen allerdings bereits eingecheckt, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft. Dafür gibt es dann die Urlaubsabbruchversicherung, die alle zusätzlichen Fahrtkosten und nicht genutzte Reiseleistungen ersetzt, wenn der Versicherte vorzeitig nach Hause muss.

Allerdings kommt der Versicherer nur dafür auf, wenn die Gründe für die Absage oder den Abbruch sich auf die reisenden Person beziehen. Warnungen des Auswärtigen Amtes etc. stellen also keine hinreichenden Gründe dar, damit die Reisekosten ersetzt werden, wenn die Reise abgesagt oder abgebrochen wird. Allerdings bieten viele Reiseveranstalter kostenlose Umbuchungen an, falls das Auswärtige Amt vor einem Land warnt. Die Versicherung zahlt, wenn der Kunde erkrankt, sein Haus brennt, er einen Unfall hat oder einem nahen Angehörigen etwas zustößt.

Wenn Sie an der Schweinegrippe vor oder während des Urlaubs erkranken, zahlen die meisten Versicherer. Selbstverständlich ist dies nicht, die Schweinegrippe ist als Pandemie eingestuft und viele Versicherer schließen Leistungen im Zusammenhang mit Pandemien aus. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät allerdings seinen Mitgliedern bei Schweinegrippe zu leisten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten für das H1N1 Virus. Sie leistet auch, wenn der Versicherte bei einem Anschlag verletzt wird. Die Versicherung leistet auch, wenn sich der Versicherte gerade im Urlaub befindet und das Auswärtige Amt eine Warnung für ein Land ausspricht. Sie leistet nicht, wenn die Reisewarnung vor dem Start in den Urlaub abgegeben wurde.

Einen Blick bei James während der Urlaubsplanung zu werfen lohnt sich auf jeden Fall!

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