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Dienstag, 10. Juli 2012

Vor dem Urlaub die Vorsorge nicht vergessen!

Sommer, Sonne, Ferienzeit – in der schönsten Zeit des Jahres stehen die Zeichen auf Erholung und Abstand vom Alltag. Doch aller Entschleunigung und Entspannung zum Trotz sollten Sie im Vorfeld sicherstellen, dass Sie für einen möglichen Ernstfall im Urlaubsland gerüstet sind. Denn bei ungeplanten medizinischen Behandlungen im Urlaubsdomizil können auf den Reisenden schnell hohe Kosten entstehen.

Die Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur Kosten für Behandlungen, die vor Ort üblich sind, darüber hinausgehende Gebühren, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, werden nicht erstattet. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) empfiehlt Urlaubern, sich vor Reiseantritt bei ihrer Krankenkasse zu Leistungen im Ausland schlau zu machen und gegebenenfalls eine private Zusatzkrankenversicherung für die Auslandsreise abzuschließen. Zwar ist es richtig, dass innerhalb Europas der Schutz der deutschen Krankenversicherung gilt, doch weist die Beratungsstelle darauf hin, dass der Leistungsumfang durchaus vom in Deutschland geltenden Rahmen abweichen kann. Besonders  heikel ist das Thema Krankenrücktransport, denn in der Regel kommt für einen Transport zurück in die Heimat – beispielsweise zur dortigen Weiterbehandlung – die normale Krankenversicherung nicht auf. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie also eine Reise-Krankenversicherung abschließen. 

Neben der Reisekrankenversicherung halten Experten den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für sinnvoll – besonders, wenn der Urlaub weit im Voraus gebucht wird. Sollten Sie nämlich aus irgendeinem Grund die Reise nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten, die mit bis zu 80% des vollen Reisepreises zu Buche schlagen können.

Wer im Urlaub ein Auto leiht, sollte zudem eine Haftpflichtversicherung für den Mietwagen abschließen. Die in der Branche als Mallorca-Police bezeichnete Versicherung ist empfehlenswert, denn die Deckungssumme der Haftpflichtversicherungen, die standardmäßig beim Mietwagen inkludiert sind, oftmals viel zu niedrig sind. Die Mallorca-Police sorgt dafür, dass für die ausländischen Mietwagen deutsche Deckungssummen gelten. Da die Mietwagenhaftpflicht aber bei vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen automatisch inkludiert ist, sollten Sie vor Neuabschluss Ihren bestehenden Vertrag prüfen bzw. Ihren Versicherungsmakler diesbezüglich befragen.

James rät Ihnen deshalb: Besser Sie vorab informieren um dann den Urlaub in vollen Zügen genießen zu  können!

Dienstag, 19. Juni 2012

Gute und günstige Reiseversicherung ist möglich

Jedes Jahr zum Ferienstart wird die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz für den Urlaub wichtig, denn im Falle einer Erkrankung kann es für den Reisenden teuer werden. Oder wussten Sie, dass die meisten Krankenversicherer nicht die Kosten für einen Rücktransport zur Weiterbehandlung in der Heimat übernehmen (es sei denn, er ist medizinisch notwendig)? Die Redaktion der Zeitschrift Finanztest hat aus diesem Grund fast 50 Angebote von Auslandsreise-Krankenversicherungen auf Herz und Nieren geprüft.

Dabei kamen die Tester zu dem Ergebnis, dass es gute Policen schon für kleines Geld gibt. So kann sich ein Einzelreisender beispielsweise schon für unter zehn Euro versichern und erhält dafür einen Schutz, der von den Verbraucherschützern für „sehr gut“ befunden wurde. Die beste und zugleich günstigste Familienversicherung ist für 17,80 Euro zu erhalten.

Die Journalisten weisen bei ihrer Untersuchung allerdings darauf hin, dass man vor Abschluss eines Versicherungsvertrags besonders auf die Bedingungen eines möglichen Rücktransports schauen sollte, denn hier trennt sich bei den Versicherern die Spreu vom Weizen. Darüber hinaus sind beispielsweise auch die Faktoren Mitversicherung von Kindern, Ausschlüsse von Vorerkrankungen oder das Versicherungshöchstalter von Bedeutung.

Das Fazit von Finanztest: Weltweiter Auslandskrankenschutz ist für Reisende in jedem Fall zu empfehlen. Personen, die mehrmals im Jahr verreisen, sollten dabei über eine Jahresversicherung nachdenken, für Reisende, die seltener wegfahren, lohnen sich unter Umständen Policen, die nur für die tatsächlich angetretene Reise gelten, mehr. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen und des Leistungsumfangs ist dabei entscheidend, denn von den 47 geprüften Angeboten schnitten nur sieben mit der Note „sehr gut“  und elf mit der Note „gut“ ab. Die übrigen lagen weit darunter mit schlecht(er)en Bewertungen oder fielen bei den Testern ganz durch.

Weitere Informationen zur Untersuchung gibt es auf der Homepage von Finanztest und im Heft 06/2012.

Donnerstag, 3. September 2009

Was tun bei einem Reisegepäck-, Kfz- oder Haus-Einbruchdiebstahlschaden?

Lassen Sie sich Ihre Laune nicht verderben, wenn während Ihrer Urlaubsabwesenheit in Ihrem Haus eingebrochen wurde, während der Ferien Ihr Kfz geöffnet wurde oder Sie einen Reisegepäckschaden erlitten haben.

Es gibt einige Grundsätze, die Sie auf jeden Fall beachten sollten:

unverzügliche Meldung des Schadenfalls bei der Polizei. Das ist im Ausland durchaus mühevoll, aber da müssen Sie durch.
anschließend unverzügliche Meldung an Ihren Versicherer. Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Schadenanzeige von Ihrem Agenten oder von James beraten. Sie wisssen ja, der Teufel steckt im Kleingedruckten. Diese Beratung kostet € 80,--: Sie werden sehen, diese Summe ist sehr gut investiert. Wir brauchen hierfür Ihren Versicherungsvertrag. Den können Sie uns per Kopie sowie eine kurze Schilderung des Schadenhergangs zusenden.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema erhalten Sie bei www.james.ag

Freitag, 21. August 2009

Ist Angst versicherbar?

Die Antwort der Reiseversicherer auf diese Frage lautet "Nein". Wer seinen gebuchten Urlaub aus Angst vor der Schweinegrippe oder aus Angst vor Terroranschlägen nicht antreten möchte, bekommt die Kosten der Reise nicht zurück. Mögliche Krankheiten oder Terrorattacken werden nicht als Reiserücktrittsgründe akzeptiert.

Hinsichtlich der Versicherungsbedingungen sind Katastrophen, Unruhen oder extreme Wetterverhältnisse keine ausreichenden Gründe den gebuchten Urlaub abzusagen. Auch Terroranschläge bieten keinen Grund, selbst wenn die Reise schon angetreten wurde und ein Terroranschlag in nächster Umgebung stattfindet.

Reisen können zweifach abgesichert werden; mit einer Reiserücktrittsversicherung, bei der die Stornokosten bei Absage der Reise ersetzt werden. Hat der Kunde am Flughafen allerdings bereits eingecheckt, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft. Dafür gibt es dann die Urlaubsabbruchversicherung, die alle zusätzlichen Fahrtkosten und nicht genutzte Reiseleistungen ersetzt, wenn der Versicherte vorzeitig nach Hause muss.

Allerdings kommt der Versicherer nur dafür auf, wenn die Gründe für die Absage oder den Abbruch sich auf die reisenden Person beziehen. Warnungen des Auswärtigen Amtes etc. stellen also keine hinreichenden Gründe dar, damit die Reisekosten ersetzt werden, wenn die Reise abgesagt oder abgebrochen wird. Allerdings bieten viele Reiseveranstalter kostenlose Umbuchungen an, falls das Auswärtige Amt vor einem Land warnt. Die Versicherung zahlt, wenn der Kunde erkrankt, sein Haus brennt, er einen Unfall hat oder einem nahen Angehörigen etwas zustößt.

Wenn Sie an der Schweinegrippe vor oder während des Urlaubs erkranken, zahlen die meisten Versicherer. Selbstverständlich ist dies nicht, die Schweinegrippe ist als Pandemie eingestuft und viele Versicherer schließen Leistungen im Zusammenhang mit Pandemien aus. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät allerdings seinen Mitgliedern bei Schweinegrippe zu leisten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten für das H1N1 Virus. Sie leistet auch, wenn der Versicherte bei einem Anschlag verletzt wird. Die Versicherung leistet auch, wenn sich der Versicherte gerade im Urlaub befindet und das Auswärtige Amt eine Warnung für ein Land ausspricht. Sie leistet nicht, wenn die Reisewarnung vor dem Start in den Urlaub abgegeben wurde.

Einen Blick bei James während der Urlaubsplanung zu werfen lohnt sich auf jeden Fall!

Freitag, 31. Juli 2009

Reisegepäckversicherung und einige Tipps für einen sorgenfreien Urlaub

Das Thema Reisegepäckversicherung ist in der Urlaubszeit wieder aktuell! Man stelle sich vor, das Handgepäck samt Handy, I-Pod, Fotokamera und einige teure Schmuckstücke werden bei der Ankunft am Urlaubsort geklaut (und dass obwohl der Urlaub noch nicht mal richtig angefangen hat!): Ein Paradebeispiel für die Reisegepäckversicherung. Da die Versicherer jedoch im Laufe der Jahre mit immer mehr Betrügern zu tun hatten, die ihre Urlaubskasse mit einem vorgetäuschten Schaden verbessern wollten, ist der Abschluß einer solchen Versicherung genauestens zu überlegen: Erst wenn man beweisen kann, dass man sein Gepäckstück keine einzige Sekunde aus den Augen gelassen hat – was zugegebenermaßen sehr schwer nachzuweisen ist -, übernehmen die Versicherer den Schaden. Außerdem sollte die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen. Ansonsten könnte es sein, dass man unterversichert ist und die Versicherung somit ziemlich sinnlos ist.

Als versichertes Reisegepäck gilt das gesamte Gepäck des Versicherten und seiner Familie. Auch Mitbringsel und Souvenirs aus dem Urlaub gelten als mitversichert. Achtung: Bei besonders wertvollen Gegenständen wie Schmuck, Videokameras oder Fotoapparate fordern die Versicherer noch mehr Wachsamkeit und haben besondere Entschädigungsgrenzen festgelegt. Wenn Sie eine Reisegepäckversicherung abschließen, vergessen Sie nicht bei der Festlegung der Versicherungssumme, auf den Zeitwert zu achten (insbesondere aufgrund der oben genannten Entschädigungsgrenzen der besonders wertvollen mitgeführten Gegenständen).

Versichert sind beim Transport bzw. der Lagerung des Gepäcks folgenden Fälle: „Abhandenkommen“, „Verlust“, „Beschädigung“. Während der übrigen Reise sind es u.a. „Diebstahl“, „Einbruchdiebstahl“, „Raub“, „Erpressung“, „böswillige Beschädigung durch Dritte“, „Verlieren“ (aber Achtung nicht Liegen, Stehen- oder Hängenlassen!) oder eine „nicht fristgerechte Auslieferung“

Und noch einen kleinen Tipp am Rande: Überlegen Sie sich ganz genau, was Sie mit in den Urlaub nehmen. Muss die teuerste Uhr wirklich mit oder reicht eine einfachere Variante? Denken Sie immer daran, Ihre Wertsachen in die dafür vorhergesehene Safes einzuschließen. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Urlaub nicht verderben und genießen Sie die schönste Zeit des Jahres.

Weitere Infos erfahren Sie bei www.james.ag in der Rubrik Familie / Versicherungen / Reisegepäckversicherung

Samstag, 11. Juli 2009

Worauf sollen Wassersportfreunde im Urlaub achten?

Es ist Urlaubszeit und wer genießt nicht gern die Freude des Wassersports? Aber wie steht es eigentlich mit der Versicherung, wenn etwas passiert?

Unfälle, die sich mit Kanus, Ruderbooten oder Paddelbooten ereignen, werden generell von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt (und diese Versicherung sollte ja jeder von uns haben). Das Gleiche gilt für fremden Segelboote, die man geliehen oder gemietet hat. Beim Surfen (mit Wind- oder Surfbrettern) und beim Kitesurfen ist es jedoch anders: Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen diese Gefahren ein, andere aus. Man sollte sich auf jeden Fall vorher erkundigen, ob die eigene Police Deckungsschutz für Schäden mit Surf- und Kitebrettern bietet und ggf. für Deckungsschutz sorgen.
Bei „größeren“ Wassersportfahrzeugen (Motorboot, Segelboot, Segeljacht, Jetboot etc.) sollte man als Eigentümer und/oder Führer unbedingt eine Wassersporthaftpflichtversicherung abschließen. Denn eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus, da Schäden, die mit motorisierten Wassersportgeräten verbunden sind, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Außerdem besteht Versicherungspflicht, wenn man mit motorisierten Booten in ausländischen Gewässern (beispielsweise in der Schweiz, Italien oder in den Niederlanden) fahren möchte.
Man sollte jedoch beachten, dass die Wassersporthaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Boot bietet. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden ebenfalls nicht gedeckt. Bußgelder und Geldstrafen kann man auch nicht an seinen Versicherer weiterleiten, in der Hoffnung, dass dieser sie übernimmt. Man sollte auch nicht glauben, dass eine Wassersportversicherung Schäden an fremden, geliehenen oder gemieteten Wassersportgeräten und Ausrüstung deckt: Diese müssen getrennt gegen Mehrprämie mitversichert werden. Dies gilt ebenfalls, wenn man einen Schaden im Rahmen von Wettrennen oder Trainingsfahrten erleidet.
Ein letzter Hinweis gilt der Höhe der Versicherungssumme. Generell werden bei allen Formen der Haftpflichtversicherung hohe Deckungssummen aufgrund von hohen Kosten, die mit Personenschäden verbunden sind, vereinbart. Im Fall der Wassersporthaftpflichtversicherung ist es nicht anders: Also keine Deckungssumme unter 3.000.000 Euro!
Alle weiteren Einzelheiten zu der Wassersporthaftpflicht und für wen sie sich insbesondere lohnt, erfahren Sie beim unabhängigen und informativen Versicherungsportal www.james.ag

Sie erhalten bei James Informationen zu diesem Thema beispielsweise in der Kategorie Familie unter der Rubrik "II. Welchen Versicherungsschutz benötigen Sie?" / 22. Wassersporthaftpflichtversicherung

Freitag, 10. Juli 2009

Was ist bei einem Autounfall im Ausland zu beachten?

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland führen oft eine unbekannte Sprache und unbekannte Verkehrsregeln schon bei kleineren Blechschäden zu größeren Problemen.
- Es gilt die Devise: Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, das in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein versichert ist, kann der Schadenfall ganz bequem nach dem Urlaub von zu Hause abgewickelt werden. Dann hat die Versicherung in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten, mit dem der Schaden auf Deutsch reguliert werden kann. Den Regulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter Tel. 0180/25026. Hat der Regulierungsbeauftragte den Schaden nach drei Monaten weder reguliert noch mit schriftlicher Begründung abgelehnt, dann reguliert die Verkehrsopferhilfe den Fall, Tel. 030/20205858. Lehnt der Regulierungsbeauftragte den Anspruch allerdings schriftlich ab, dann bleibt nur eine Klage im Ausland. Sitzt der Versicherer außerhalb der EU und hat damit keinen Regulierungsbeauftragten, dann bleibt oft nur die Klage als einziger Weg zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
- Die Chancen auf Schadensersatz hat in der Regel der, der Unfallhergang und Ansprüche belegen kann. Dafür muss er schon am Unfallort sorgen. Hierzu einige Hinweise:
Die Warnweste ist anzuziehen, sonst droht in einigen Ländern ein Bußgeld. Sie ist beispielsweise in Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal und Spanien Pflicht.
Die Polizei ist in jedem Fall in Polen und Rumänien sowie bei Personen und großen Sachschäden in den übrigen Ländern zu rufen. Auch dann, wenn es bei Sachschäden keine Einigung mit dem Unfallgegner gibt. Von der Polizei sollte man eine schriftliche Bestätigung erbitten.
Wenn ein Kleinunfall von der Polizei nicht protokolliert wird, dann sollte man selbst so viele Beweise wie möglich sichern, wie z. B.: Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen von Fahrer und Beifahrer, Versicherung und Policen-Nr. (die durch Ausweis oder grüne Versicherungskarte zu belegen sind!), Unfallskizze mit Fahrzeugschäden erstellen, Verkehrsregeln notieren, Bremsspuren sichern, Glassplitter sammeln, Fotos von Unfallstelle aus mehreren Perspektiven aufnehmen.
Auch im Ausland sollte man kein Schuldanerkenntnis abgeben, sondern nur den Sachverhalt bestätigen, sonst droht Ärger mit dem eigenen Haftpflichtversicherer.
Der europäische Unfallbericht gehört in jedes Handschuhfach. Dieser ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben. Die Punkte, über die keine Einigung erzielt werden können, sollten unter dem Punkt ‚Bemerkungen‘ festgehalten werden.
Der eigene KFZ- und ggf. Rechtsschutzversicherer ist zu informieren.
Verletzungen sollten ärztlich attestiert werden.
Bei größeren Schäden ist zu klären, ob der gegnerische Versicherer den Schaden besichtigen möchte.
Eine Reparatur vor Ort kann sinnvoll sein, wenn es eine Vertragswerkstatt gibt und die Kosten in Deutschland sehr viel höher wären. Sonst kann es in Ländern wie Ungarn Ärger wegen der Verletzung der Schadenminderungspflicht geben.
- Ein Mietwagen wird im Ausland oft nur bei beruflicher Nutzung oder bei Körperbehinderung gezahlt (so in Ungarn und Tschechien).
- Für Rechtsschutzversicherte empfiehlt sich fast immer ein deutschsprachiger Anwalt. Ohne Versicherung sollte man beachten, dass im Ausland vieles anders läuft: Oft fehlt wie in Frankreich eine verbindliche Gebührenordnung, Anwaltskosten werden teilweise nicht mal nach einem gewonnenen Prozess erstattet. Vorab ist daher immer die Honorarfrage zu klären. Dennoch gilt: Bei größeren Schäden, bei schweren Verletzungen und bei Strafanzeigen geht es ohne Rechtsanwalt nicht. Deutschsprachige Anwälte im Ausland nennen Rechtsschutzversicherungen und deutsche Konsulate im Reiseland.
- In vielen Ländern werden nicht erstattet: Wertminderung, Mietwagen, Gutachten, Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten. Das gilt auch, wenn die Verkehrsopferhilfe den Schadenfall abwickelt.
- In manchen Ländern decken die Versicherungssummen größere Schäden nicht, z. B. in Lettland (etwa € 12.800,-- für Sachschäden) oder Rumänien (€ 20.000,--). Ist bei dem Unfallverursacher dann nichts zu holen, dann bleibt eine Deckungslücke. Dafür gibt es eine Auslandsschadenschutzversicherung (Anmerkung: Diese reguliert den Schadenfall so, als wäre der Unfallverursacher in Deutschland versichert).
- Vor jeder Reise sind folgende Unterlagen zusammenzustellen und in das Handschuhfach zu legen:
Telefonnummern der Versicherungen (KFZ-Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz,Schutzbrief) und vom deutschen Konsulat
Europäischer Unfallbericht mit Erläuterungen in der jeweiligen Landessprache
grüne Karte von der Haftpflichtversicherung (ist u.a. in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Jugoslawien, Marokko, Mazedonien, Rumänien, Türkei und Ukraine Pflicht)
Daher empfiehlt James auf jeden Fall vor jeder Auslandsreise mit dem eigenen KFZ den Abschluss einer Auslandsschadenschutzversicherung.