Es ist Urlaubszeit und wer genießt nicht gern die Freude des Wassersports? Aber wie steht es eigentlich mit der Versicherung, wenn etwas passiert?
Unfälle, die sich mit Kanus, Ruderbooten oder Paddelbooten ereignen, werden generell von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt (und diese Versicherung sollte ja jeder von uns haben). Das Gleiche gilt für fremden Segelboote, die man geliehen oder gemietet hat. Beim Surfen (mit Wind- oder Surfbrettern) und beim Kitesurfen ist es jedoch anders: Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen diese Gefahren ein, andere aus. Man sollte sich auf jeden Fall vorher erkundigen, ob die eigene Police Deckungsschutz für Schäden mit Surf- und Kitebrettern bietet und ggf. für Deckungsschutz sorgen.
Bei „größeren“ Wassersportfahrzeugen (Motorboot, Segelboot, Segeljacht, Jetboot etc.) sollte man als Eigentümer und/oder Führer unbedingt eine Wassersporthaftpflichtversicherung abschließen. Denn eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus, da Schäden, die mit motorisierten Wassersportgeräten verbunden sind, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Außerdem besteht Versicherungspflicht, wenn man mit motorisierten Booten in ausländischen Gewässern (beispielsweise in der Schweiz, Italien oder in den Niederlanden) fahren möchte.
Man sollte jedoch beachten, dass die Wassersporthaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Boot bietet. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden ebenfalls nicht gedeckt. Bußgelder und Geldstrafen kann man auch nicht an seinen Versicherer weiterleiten, in der Hoffnung, dass dieser sie übernimmt. Man sollte auch nicht glauben, dass eine Wassersportversicherung Schäden an fremden, geliehenen oder gemieteten Wassersportgeräten und Ausrüstung deckt: Diese müssen getrennt gegen Mehrprämie mitversichert werden. Dies gilt ebenfalls, wenn man einen Schaden im Rahmen von Wettrennen oder Trainingsfahrten erleidet.
Ein letzter Hinweis gilt der Höhe der Versicherungssumme. Generell werden bei allen Formen der Haftpflichtversicherung hohe Deckungssummen aufgrund von hohen Kosten, die mit Personenschäden verbunden sind, vereinbart. Im Fall der Wassersporthaftpflichtversicherung ist es nicht anders: Also keine Deckungssumme unter 3.000.000 Euro!
Alle weiteren Einzelheiten zu der Wassersporthaftpflicht und für wen sie sich insbesondere lohnt, erfahren Sie beim unabhängigen und informativen Versicherungsportal www.james.ag
Sie erhalten bei James Informationen zu diesem Thema beispielsweise in der Kategorie Familie unter der Rubrik "II. Welchen Versicherungsschutz benötigen Sie?" / 22. Wassersporthaftpflichtversicherung
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