Mittwoch, 23. September 2009

Haftet die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl, wenn der Zweitschlüssel im Auto lag?

Ja, wenn der Schlüssel nicht von außen sichtbar für den Täter im Fahrzeug gelegen hat, so das Oberlandesgericht Koblenz.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Tschechischen Republik ordnungsgemäß abgestellt. Allerdings ließ er dabei versehentlich seinen Zweitschlüssel im Wagen und zwar in der Innentasche einer Jacke. Bei seiner Rückkehr war das Fahrzeug verschwunden und ist bis heute auch nicht mehr aufgetaucht.

Der Teilkaskoversicherer lehnte ab für das Abhandenkommen des Fahrzeugs zu leisten, da der Fahrzeughalter durch Zurücklassen des Zweitschlüssels im Fahrzeug grob fahrlässig gehandelt habe.

Selbst als der Geschädigte der Versicherung mitteile, dass sich der Zweitschlüssel in einer Jacke, die durch eine schwarze Decke abgedeckt war, im Fußraum des Fahrzeugs befand, lehnte die Versicherung die Zahlung des Schadens trotzdem ab, da der Halter grob fahrlässig und es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein bevorzugtes Diebstahlobjekt gehandelt habe. Der Täter habe mit großer Wahrscheinlichkeit nur das Auto nach Diebesgut durchsuchen wollen und es erst gestohlen, als er den Zweitschlüssel fand, so die Versicherung.

Da sich der Fahrzeughalter mit der Entscheidung seines Versicherers nicht zufrieden gab, zog er vor Gericht und behielt in der ersten als auch in der Berufungsinstanz recht.

Die Richter betonten, dass es sich nur um grobe Fahrlässigkeit handelt, wenn ein Versicherter wusste oder wissen musste, dass sein Verhalten dazu geeignet war, einen Schadenfall zu fördern.

Nach Ansicht des Gerichtes ist die Versicherung den Beweis schuldig geblieben, dass der Täter das Fahrzeug nur gestohlen hat, weil der Zweitschlüssel sich in diesem befand. Der von außen nicht sichtbare Zweitschlüssel im Fahrzeuginneren ist für einen in der Regel vorher gefassten Entwendungsentschluss nicht maßgebend. Auch ist es nach Aussage des Gerichtes nicht maßgebend, dass das Fahrzeug kein bevorzugtes Diebstahlobjekt in osteuropäischen Ländern ist und der Täter das Fahrzeug nur entwendet hat, weil sich der Schlüssel im Inneren befand.

Ohne Auffinden des Schlüssels im Wageninneren hätte der Täter das Fahrzeug auch stehlen können. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mehr zum Thema Kfz und Teilkaskoversicherung bei www.james.ag

Dienstag, 22. September 2009

Bei Konflikten mit der Muttergesellschaft haften Chefs deutscher Tochtergesellschaften mit ihrem Privatvermögen

Bei Konflikten mit der Muttergesellschaft haften Chefs deutscher Tochtergesellschaften mit ihrem Privatvermögen

Vorstände und Geschäftsführer deutscher Töchter angloamerikanischer Unternehmen sind durch die D&O-Versicherungen (Directors' and Officers') vor Haftungsrisiken geschützt. Doch in einem wichtigen Bereich sind die deutschen Unternehmenleitungen trotz der Versicherungen schutzlos und müssen fürchten, im Konfliktfall mit ihrem Privatvermögen zu haften: Die D&O-Verträge bieten keine Innenverhältnisdeckung, d.h. bei Streitigkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften greifen die scheinbar unfassenden Produkte nicht. Das hat jetzt das anbieterunabhängige Versicherungsportal James nach einer Analyse der Verträge festgestellt.

Angloamerikanische D&O-Versicherungen, für die der deutsche Arbeitgeber die Prämien zahlt, decken zwar Ansprüche von Dritten (z.B. Staat, Banken, etc.) zufrieden stellend ab, doch eine Innenhaftung ist bei diesen Produkten grundsätzlich ausgeschlossen, "insured versus insured are not covered", heißt das im Versicherungslatein. Das ist für Geschäftsführer oder den Vorstand nicht nur ein theoretisches Problem: "Ansprüche im Innenverhältnis sind das Hauptproblem für jeden Geschäftsführer und Vorstand. Alle anderen Risiken sind dagegen peanuts" erläutert Carlheinz Mikosch, Versicherungsexperte und Gründer von James. Bei Konflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sind diese D&O-Produkte deshalb wertlos - das Risiko bleibt bei den Verantwortlichen in Deutschland, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Eine einfache Lösung stellt eine persönliche D&O-Versicherung dar, die der Geschäftsführer/Vorstand für sich kauft. Entweder zahlt er die Prämie selbst oder er überzeugt seinen Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen.

Montag, 21. September 2009

Kaum zu glauben, aber wahr: Mehr als ein Viertel der Deutschen hat keine Haftpflichtversicherung

Die Ergebnisse einer neuen Umfrage zum Thema Haftpflichtversicherung ergaben, dass sich rund 29% der Deutschen nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung befinden. Dies ist umso erstaunlicher, als dass die Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen zählt und eigentlich zum Grundvorsorgepaket jedes Haushaltes gehören sollte. Denn ein Schaden kann ganz schnell zur persönlichen Ruin führen.

Vor allem junge Leute verfügen allem Anschein nach in dieser Hinsicht über einen unzureichenden Versicherungsschutz und verzichten gerne auf eine Haftpflichtversicherung. Dies ist erstaunlich, da viele Versicherer Haftpflichtversicherungen für Singles besonders günstig anbieten. Es empfiehlt sich, im Internet einen Versicherungsvergleich durchzuführen oder Kontakt zu einem Fachmann aufzunehmen, der dann den besten Versicherungsschutz von Fall zu Fall raussuchen kann. Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung alle Familienmitglieder abdeckt. Bei Paaren, die nicht verheiratet sind und in einem Haushalt leben, bietet die Haftpflicht des einen Partners Versicherungsschutz für den Anderen.

Mehr dazu natürlich wie immer bei www.james.ag

Was geschieht, wenn die privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden können?

Der Leistungsträger hat die Beiträge für die Versicherung in voller Höhe zu übernehmen, wenn der privat krankenversicherte Hilfsbedürftige die Versicherung nicht mehr bezahlen kann. Allerdings muss der Versicherte den preisgünstigsten Tarif seines Versicherers gewählt haben, so entschied jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg

Bisher war es so, dass die Beiträge für die PKV (private Krankenversicherung) nur bis zu der Höhe übernahmen, die ein vergleichbarer gesetzlicher Versicherer hätte zahlen müssen.

Die Kläger hatten einen Basis-Tarif abgeschlossen, mussten aber trotzdem etwas € 200 pro Monat selber tragen. Die Richter gaben den Klagen der Arbeitslosengeld II Empfänger statt.

$ 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) besagt, dass die zu übernehmenden Beiträge für eine private Krankenversicherung auf die Höhe der Beiträge begrenzt ist, die ein Arbeitslosengeld II Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen hat. Nach Aussage des Gerichts ist dies ein ist dies ein politischer Kompromiss.

Auf diesen Kompromiss wurde sich nur eingelassen, damit das Gesetz seinerzeit überhaupt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschlossen werden konnte. Bei Erlassen dieses Gesetzes war man sich bereits einig, dass dies für Bedürftige eine Finanzierungslücke bezüglich der Krankenversicherung darstellen konnte.

Obwohl der Bundesrat eine Lösung forderte ist dies bis heute nicht geschehen, so Aussage des Gerichtes. Das Gericht war der Meinung, dass den Klägern, in Ihrer Funktion als Hilfsbedürftige, nicht zugemutet werden kann, die Folgen der gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten zu tragen. Insofern wurden den Klägern die Beiträge für ihre private Krankenversicherungen ersetzt.

Mittwoch, 16. September 2009

Was Sie über die Privathaftpflichtversicherung immer wissen wollten...

Wussten Sie zum Beispiel:
- dass Ihre Haftpflicht Sie beim Hüten von fremden Hunden oder beim Reiten von fremden Pferden Versicherungsschutz bietet?
- dass eventuelle Unfälle in bzw. mit Ihrem Paddelboot oder Ruderboot im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind?
- dass Ihre Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr versichert sind (sprechen Sie Ihren Versicherer bei längeren Aufenthalten an)?

Auf der anderen Seite haben Sie vermutlich nicht gewusst,
- dass reine Vertragsverpflichtungen (beispielsweise die Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen) im Rahmen einer Privathaftpflicht nicht versichert werden können
- dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Geldstrafen oder Bußgelder haben
- dass Schäden, die Sie durch mitversicherte Personen erlitten haben, ebenfalls nicht versicherbar sind.

Andererseites können Sie durchaus einige Zusatzdeckungen mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dies jedoch nur in Verbindung mit einer Mehrprämie. Dazu gehören beispielsweise Mietsachschäden an gemieteten Objekten wie Wohnungen oder Häuser(nicht gerade unwichtig in der Urlaubszeit, da diese Deckung ebenfalls im Ausland gültig ist).

Zum Schluss noch eine Sache: Die Versicherer machen es den Versicherten nicht leicht: Eine Privathaftpflichtversicherung gleicht keiner anderen. Vergleiche sind also äußerst schwierig. Daher empfiehlt es sich, die Policen sehr aufmerksam zu lesen und auf eventuellen Deckungslücken und Zusatzdeckungen zu achten (oder gleich das Ganze einem Profi anzuvertrauen). Weitere Informationen unter James

Montag, 14. September 2009

Gebäudeversicherung oder Privathaftpflichtversicherung? Wer haftet beim Küchenbrand?

Bei einem Rechtsstreit zwischen einem Gebäude- und einem Privathaftpflichtversicherer bestimmte das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass wenn ein Versicherter kurzfristig die Küche verlässt, um nach einem Anruf den Telefonhörer weiterzugeben, handelt nicht grob fahrlässig, wenn gleichzeitig auf dem Herd in einem Fondue-Topf Fett erhitzt wird.

In der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers waren Gebäudeschäden an seiner gemieteten Wohnung mitversichert. In diesem Fall erhitzte der Versicherte auf dem Küchenherd Fett in einem Fondue-Topf und ließ diesen nicht aus den Augen bis ihn ein Telefonanruf erreichte. Er ging von der Küche ins Wohnzimmer und gab das Telefonat weiter. Der Topf blieb dabei etwas für zwei Minuten unbeobachtet. Dies reichte aus, um das Fett in Brand zu setzen.

Obwohl das Feuer schnell mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnte, entstand ein Schaden von € 18.000. Der Gebäudeversicherer erstattete den Schaden dem Vermieter der Wohnung. anschließend forderte er von dem Privat-Haftpflichtversicherer des Verursachers einen Ausgleich in Höhe des Zeitwertes, der mit € 8.000 ermittelt wurde.

Der Haftpflichtversicherer verweigerte die Zahlung, weil er der Meinung war, dass der Verursacher nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte, da in der Kürze der Zeit des Verlassens nicht mit einer Entzündung des Fettes gerechnet werden konnte.

Das sah das Oberlandesgericht Karlsruhe anders und gab der Klage des Wohngebäudeversicherers nach. Das Gericht stellte klar, dass ein Vermieter vom Mieter nur dann Schadenersatz verlangen könnte, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. Bei einfacher Fahrlässigkeit sei mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss zwischen Vermieter und Mieter auszugehen.

Einfache Fahrlässigkeit entbindet allerdings den Privathaftpflicht-Versicherer nicht von der Leistung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer. In diesem Fall ist dem Mieter jedoch einfache Fahrlässigkeit

Sind Azubis und Studenten bei ihren Eltern mitversichert?

Die Antwort auf diese Frage ist sowohl „Ja“ als auch „Nein“! Volljährige unverheiratete Kinder sind während ihrer Ausbildung, während des Wehr- oder Ersatzdienstes in Bezug auf Haftpflicht-, Rechtsschutz-, und Hausratversicherung bei ihren Eltern mitversichert. Allerdings dürfen sie in dieser Zeit außer ihrem normalen Gehalt oder Bafög kein weiteres Einkommen haben.

Auch ist die eigene Wohnung über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, allerdings meistens nur mit 20% der Versicherungssumme und maximal beschränkt auf € 20.000,-.

Die Haftpflicht- und die Hausratversicherung bieten üblicherweise weltweiten Schutz, so dass Ihre Kinder ohne Probleme einen Auslandsaufenthalt z.B. im Studium machen können und direkt versichert sind. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr dauert.

Im europäischen Ausland sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten gilt zudem die Rechtsschutzversicherung. Bezüglich eines weltweiten Schutzes sollten Sie Ihren Versicherer oder James kontaktieren.

Freitag, 11. September 2009

Zeitnahe Unfallanzeige reicht bei Invalidität aus

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nun in einem aktuellen Fall, dass es ausreicht, wenn ein bei einem Unfall schwer Verletzter, der aufgrund dieses Unfalls invalide sein wird, den Unfall der Versicherung zeitnah meldet.

In diesem Fall erlitt ein Mann in Folge eines Arbeitsunfalls im August 2005 Verbrennungen dritten Grades an Armen, Beinen, Hals und im Gesicht. Seine Lebensgefährtin informierte in einer Unfallanzeige im darauffolgenden Oktober die private Unfallversicherung des Mannes und zeigte die Schwere der Verletzungen an sowie informierte mit einem Zeitungsartikel über das künstliche Koma des Mannes.

Die Versicherung bestätigte den Eingang des Schreibens und teilte dem Versichertem mit, dass für die Zahlung der € 56.000 eine fristgerechte Bestätigung eines Arztes eingereicht werden müsse, in der die Invalidität des Mannes bestätigt wird. Der Mann erhielt nach seiner Aussage dieses Schreiben nicht und reicht aufgrund dessen auch kein ärztliches Gutachten ein.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung, der Mann klagte. Das Oberlandesgericht Stuttgart teilte die Meinung des Klägers, dass bei einem derart schweren Unfall eine Unfallanzeige ausreiche in der die Verletzungsfolgen genau genannt wurden und jeder die Invalidität in Folge des Unfalls genau nachvollziehen könne und außerdem die Meldefristen damit erfüllt seien.

Invalidität kann man auch versichern: James informiert Sie gern!

Donnerstag, 10. September 2009

Rentner aufgepasst: Betrüger geben sich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung aus

Seit dem 01.07.09 sind die Renten in Westdeutschland um 2,41 % und in den neuen Bundesländern um 3,38% angehoben worden. Anlässlich dieser Erhöhung werden Rentner von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung telefonisch angesprochen und aufgefordert persönliche Daten sowie die Bankverbindung preiszugeben.

Die Anrufer geben vor, dass sie im Auftrag des DRVs anrufen und sagen, dass es bei der Rentenanpassung Probleme gegeben habe. Der DRV weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich nicht um Mitarbeiter des DRVs handelt und auch keine externen Personen mit dieser Aufgabe beauftragt worden sind. Der DRV warnt ausdrücklich vor diesen Betrügern und erklärt, dass Kontodaten sehr persönliche Angaben seien und nicht weitergegeben werden dürfen, damit es nicht zu unberechtigten Abbuchungen kommt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Betrüger als Mitarbeiter von Behörden oder Institutionen ausgeben, um an sensible Daten zu kommen. In den meisten Fällen greifen die Betrüger auf aktuelle Anlässe zurück. So traten Gauner auch schon als Verbraucherschützer auf oder auch als angebliche Mitarbeiter einer Rentenversicherung mit gefälschten Gewinnspielen.

Mittwoch, 9. September 2009

Schulmedizin oder Naturheilmedizin? Was übernehmen die Krankenkassen?

Die Nachfrage von Versicherten nach alternativen Behandlungsmethoden zur Schulmedizin steigt stetig, doch die meisten Krankenkassen bieten Naturheilverfahren nur sehr beschränkt in ihrem Leistungsspektrum an.

Akupunkturbehandlungen werden zum Beispiel nur bei bestimmten chronischen Beschwerden von den Krankenkassen übernommen. Allerdings bieten einige Versicherer private Zusatzpolicen an, die dann die Kosten der Behandlung übernehmen.

Gesetzlich Krankenversicherte sind es bereits gewohnt, dass bestimmte Behandlungen und Leistungen nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auch für die Zukunft sieht es eher schlecht aus, dass Naturheilverfahren oder höhere Kostenübernahmen in das Leistungsspektrum der Krankenkasse übernommen werden. Den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren Sie hier.

Eine private Zusatzversicherung kann diesem Abhilfe schaffen, sie übernimmt nicht nur die Kosten für Naturheilverfahren und Sehhilfen, sondern schützt Sie auch bei Auslandsreisen. Durch Zuzahlungen auf die Prämie können Sie auch noch eine Chefarztbehandlung, ein Ein- bzw. Zweibettzimmer für den Fall, dass Sie einmal ins Krankenhaus müssen und Zuzahlungen bei Zahnersatz mit in die Police einschließen lassen.

Dienstag, 8. September 2009

Krankenversicherungspflicht ab dem 01.01.2009, bei Nichteinhaltung Strafe

Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung. Dies legt der § 193/3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) fest.

Laut VVG beträgt die Höhe der Nachzahlung einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat ein sechstel eines Monatsbeitrages. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage nicht der komplette Monatsbeitrag, sondern nur der ambulante und stationäre Teil, da auch nur für diese beiden Bestandteile Versicherungspflicht besteht.

Die "Strafe" ist also eigentlich eine Nachzahlung der Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht, dem 01.01.2009. Wer also erst am 01.06.09 eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Beiträge für Januar bis Mai nachzahlen.

Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet die Vorversicherung des Kunden nachzuprüfen und falls erforderlich eine Nachzahlung zu verlangen.

Wer keine lückenlose Krankenversicherung nachweisen kann, muss auch bei der Gesetzlichen Krankenkasse rückwirkend die entsprechenden Beiträge erstatten. James verrät Ihnen, welche Versicherungslösung für Sie die beste ist.

Montag, 7. September 2009

Kinder-Unfallversicherung auf jeden Fall empfehlenswert

Die Sommerferien gehen nun überall zu Ende und deutschlandweit begeben sich wieder etwa 8,5 Millionen Schüler auf ihre Schulwege. Besonders für Schulanfänger ist dieser Weg sehr gefährlich, da sie die Gefahr des Straßenverkehrs oftmals unterschätzen. Die Reaktionszeit der Kleinen ist wesentlich länger als die von Erwachsenen, außerdem nehmen die Schulanfänger den Verkehr anders war und sind durch Ihre Körpergröße von den Verkehrsteilnehmern schlechter zu erkennen. Deshalb ist für jeden Verkehrsteilnehmer absolute Vorsicht geboten.
Im Jahre 2008 starben 102 Kinder infolge von Verkehrsunfällen, 4.872 wurden schwer verletzt. Ein Verkehrsunfall kann schnell zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet während der Schulzeit sowie auf dem Hin- und Rückweg.
Man darf jedoch nicht vergessen, dass etwas 70% der Unfälle in der Freizeit passieren, was zu großen finanziellen Belastungen führen kann. Deshalb sollte für jedes Kind eine spezielle Kinder-Unfallversicherung abgeschlossen werden, deren Leistung rund um die Uhr gilt. Falls das Kind aufgrund des Unfalls später nicht ins Berufsleben einsteigen kann, wird eine monatliche Rente gezahlt.
Abschließend gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer sich aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten müssen, damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt.
Mehr dazu unter www.james.ag

Sonntag, 6. September 2009

Vorsicht beim Schlüsselverlust!!

Achtung! Wer seinen Schlüssel verliert, sollte möglichst schnell das Türschloss austauschen, um den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung nicht zu gefährden. Sie sollten entsprechend Ihr Schloss sofort austauschen. Der Schlüsselaustausch sei erforderlich, um der Obliegenheitsverpflichtung zur Schadenabwehr nachzukommen. Verstößt man gegen diese Verpflichtung, sei die Versicherung in den meisten Fällen nicht verpflichtet, einen entstehenden Schaden zu ersetzen.

Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Sturmschäden leisten

Das Landgericht Stuttgart bestätigt, dass Schäden, die durch einen trotz Sturmwarnung ungesichert abgestellten Anhänger von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen werden müssen.

In diesem Fall klagte ein Mann, dessen Fahrzeug von einem ungesichert abgestellten Anhänger beschädigt wurde gegen die Kfz-Versicherung des Anhängerhalters. Der ungesichert an einer Straße abgestellte Anhänger wurde während eines Sturms gegen das Fahrzeug des Klägers gedrückt. Die Kfz-Versicherung des Halters verweigerte die Leistung aufgrund von "höherer Gewalt".

Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgarts hat sich der Halter des Anhängers jedoch grob fahrlässig verhalten, weil er trotz Sturmwarnung den Anhänger nicht mit einem PKW verbunden bzw. den Anhänger nicht an einen sicheren Ort abgestellt hatte. Deshalb muss nun die Versicherung für den daraus entstandenen Schaden eintreten.

Donnerstag, 3. September 2009

Was tun bei einem Reisegepäck-, Kfz- oder Haus-Einbruchdiebstahlschaden?

Lassen Sie sich Ihre Laune nicht verderben, wenn während Ihrer Urlaubsabwesenheit in Ihrem Haus eingebrochen wurde, während der Ferien Ihr Kfz geöffnet wurde oder Sie einen Reisegepäckschaden erlitten haben.

Es gibt einige Grundsätze, die Sie auf jeden Fall beachten sollten:

unverzügliche Meldung des Schadenfalls bei der Polizei. Das ist im Ausland durchaus mühevoll, aber da müssen Sie durch.
anschließend unverzügliche Meldung an Ihren Versicherer. Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Schadenanzeige von Ihrem Agenten oder von James beraten. Sie wisssen ja, der Teufel steckt im Kleingedruckten. Diese Beratung kostet € 80,--: Sie werden sehen, diese Summe ist sehr gut investiert. Wir brauchen hierfür Ihren Versicherungsvertrag. Den können Sie uns per Kopie sowie eine kurze Schilderung des Schadenhergangs zusenden.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema erhalten Sie bei www.james.ag

Deutsche nicht mehr so risikoscheu

Normalerweise sind die Deutschen eher risikoscheu und haben die Versicherungswirtschaft in den letzten Jahrzehnten gut unterstützt. Allerdings scheint die Finanzkrise einen Wandel herbeigeführt zu haben; es werden kaum noch Versicherungen abgeschlossen.

Zur Zeit machen sich die Bundesbürger mehr Sorgen darum Ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder Kurzarbeit machen zu müssen, als dass sie sich mit Themen wie Risikoabsicherung oder Vorsorge im Alter befassen. Zudem haben viele das Vertrauen in die Finanzbranche und die dazugehörige Beratung verloren.

Experten sehen diese Entwicklung von zwei Seiten. Viele früher abgeschlossene Policen waren nicht notwendig, andere dagegen essentiell.

Die Deutschen lassen sich zwar immer noch gerne bezüglich ihrer Versicherungen beraten, aber zu einem Abschluss kommt es eher selten.

In 2008 wurden 800.000 weniger Lebensversicherungen verkauft als in 2007. Kapitallebensversicherungen mussten ein Minus von 21 Prozent verzeichnen. Auch andere Versicherungen weisen ein Minus auf; Berufsunfähigkeitsversicherung -10,1 Prozent, Risikoversicherungen 8,1 Prozent und Renten- und Pensionsversicherungen 27,8 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2009 dürfte sich der Einbruch fortgesetzt haben. Allein im ersten Quartal in 2009 sind die Neuabschlüsse bei den Riester-Renten um 16 Prozent eingebrochen.