Mittwoch, 8. Februar 2012

Rechtschutzversicherer baut Prozesskostenfinanzierung aus

Wer eine Rechtschutzversicherung abschließt tut dies mit der Absicht, bei einem Gerichtsverfahren juristische und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Fall des Falles ist dies für den Versicherten gar nicht so einfach. Vor allem unzufriedene Anleger, die sich mit der Bitte um Beistand an die Rechtschutzversicherung wenden, erhalten oft eine ablehnende Antwort. Aufgrund von Klagewellen in der jüngeren Vergangenheit (zum Beispiel im Zuge der Telekom-Problematik) haben viele Versicherer ihre Leistungsbereitschaft reduziert bzw. mehr Ausschlüsse in die Verträge aufgenommen. Abhilfe kann hier beispielsweise der Gang zu einem Prozessfinanzierer schaffen.

Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Ansatz der Roland Rechtschutzversicherung, die anteilig verschiedenen großen Versicherern gehört, beispielsweise der Axa. Das Unternehmen kombiniert Rechtschutz und Prozessfinanzierung, so dass Versicherungsvermittler ihren Kunden im Falle eines Negativbescheids der Rechtschutzversicherung zumindest direkt einen Prozessfinanzierer empfehlen können.Das System der Finanzierung sieht folgendermaßen aus: Das Unternehmen finanziert alle Kosten des Gerichtsverfahrens für den Kunden vor. Wird der Prozess zu Gunsten des Kunden entschieden, erhält Roland bei einer Summe bis 500.000 Euro 30% des Streitwerts bzw. 20%, wenn der Betrag größer ist.

Dabei ist jedoch anzumerken, dass nicht jede Anfrage zur Kostenübernahme positiv beantwortet wird: Erst nach detaillierter Prüfung der Erfolgschancen und der Liquidität des Beklagten wird über eine Zu- oder Absage entschieden. Laut eigener Angabe hilft das Unternehmen in fünf von 100 untersuchten Fällen.

Mehr Informationen zum Rechtschutzversicherer erhalten Sie hier.

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