Mittwoch, 15. Februar 2012

Achtung: Kfz-Versicherer leistet nur für neue Schäden

Wer die Kosten für einen entstandenen Schaden am Wagen – beispielsweise durch Hagel – beim Kfz-Versicherer einreicht, die erhaltene Zahlung jedoch nicht zur Reparatur nutzt, kann bei einem Folgeschaden gleicher Herkunft nicht mit erneuter Regulierung in voller Höhe rechnen.

Wie ein Urteil des Amtsgerichts München entschied, muss der Versicherte in einem solchen Fall nachweisen, welche Blessuren an seinem Gefährt tatsächlich als neuer Schaden hinzugekommen ist. Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der nach einem Hagelschaden einen vom Gutachter taxierten Schaden von ca. 2.600 Euro bei seiner Versicherung einreichte. Die zahlt auch – allerdings nur 66 Euro, da sie von der Schadenssumme die Selbstbeteiligung des Versicherten und die bereits im Vorjahr für einen Hagelschaden geleisteten 2.400 Euro abzog. Damit war der Versicherte nicht einverstanden und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht stimmte der Vorgehensweise der Versicherung zu und lehnte die Klage ab. Die Richter urteilten, dass der Fahrer einen Nachweis hätte erbringen müssen, welche der Schäden bei dem zweiten Hagelfall entstanden waren. Dass er die ersten Beulen nicht reparieren ließ und demzufolge eine Abgrenzung zum aktuellen Schaden nicht möglich war, sei das persönliche Risiko des Versicherten gewesen.

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