Dienstag, 7. Februar 2012

Geplante Begrenzung von Maklerprovisionen

Hohe Provisionen, die Versicherungsmakler für ihre Arbeit erhalten, führen zu einer höheren finanziellen Belastung des Versicherungskunden, denn er muss mit seinen Beiträgen die Kosten für den Versicherer finanzieren. Die Bundesregierung ist mit dieser Praxis nicht einverstanden und plant für 2012 ein Verbot für überhöhte Provisionszahlungen.

Im Bereich der Lebensversicherung und der privaten Krankenversicherungen ist bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrags für den Vermittler eine Obergrenze in Höhe von neun Montagsbeiträgen angedacht.
Dass die Überarbeitung nicht unbegründet ist, zeigt eine Auskunft des Bunds der Versicherten (BdV): Demnach erhalten Makler oftmals Vergütungen von bis zu 16 Monatsbeiträgen, was einem Betrag von 2.000 bis 3.000 Euro entsprechen kann – ein definitiv guter Satz für eine Tätigkeit, die wenige Minuten bis ein paar Stunden Zeit in Anspruch nimmt.

Geplant ist zudem, das Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht dahin gehend zu ändern, dass ein Makler einen Teil seiner Provision an den Versicherer zurück zahlen muss, wenn der Kunde den Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre kündigt. So soll verhindert werden, dass Vermittler ihren Kunden kurz nach Abschluss eines Vertrags zu einem Versicherungswechsel überreden, um erneut eine Provision zu erhalten.

Des Weiteren plant die Regierung, dass geldwerte Vorteile des Maklers auf die zugelassene Obergrenze angerechnet werden sollen. Die Änderung und der Höchstbetrag sollen unumgänglich sein und ab dem zweiten Quartal 2012 gelten, so dass Versicherungen noch Zeit haben, ihre Verträge und Tarife anpassen können.

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