Ob gesetzlich oder privat krankenversichert – einen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung muss jeder Versicherte leisten. Die Leistungen dieser Police richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dienen ausschließlich als Grundsicherung, denn für die Differenz zwischen den bewilligten Leistungen und den tatsächlichen Kosten der Pflege müssen der Pflegebedürftige und/oder seine Familienangehörigen selbst aufbringen. Das Sozialamt springt an dieser Stelle erst dann ein, wenn die Einkünfte oder Rücklagen nicht mehr ausreichen, um die anfallenden Kosten so zu decken, dass die Existenzsicherung des Zahlenden nach wie vor gewährleistet ist.
Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu messen, gibt es vier Stufen.
1. Die Stufe 0 betrifft Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, beispielsweise durch geistige Behinderung, Demenz oder eine psychische Krankheit. Per Definition des Gesetzgebers bedürfen diese Betroffenen einer täglichen Grundpflege (umfasst zum Beispiel Ernährung, Mobilität und Hygiene) von weniger als 45 Minuten. Experten halten diese Beurteilung als realitätsfremd, von daher hat die Regierungskoalition Nachbesserungen angekündigt.
2. In Pflegestufe I sind erheblich Pflegebedürftige zusammengefasst, die eine tägliche Pflege von mindestens eineinhalb Stunden (davon die Hälfte der Zeit für die Grundpflege) und mehrmals die Woche eine Hilfe im Haushalt brauchen.
3. Die Pflegestufe II bezieht sich auf schwer Pflegebedürftige, die jeden Tag mindestens drei Stunden Unterstützung brauchen, zwei Drittel davon für die Grundpflege. Auch hier ist der Betroffene mehrmals pro Woche auf eine Haushaltshilfe angewiesen.
4. Pflegestufe III gilt für Schwerstpflegebedürftige, denen jeden Tag mindestens fünf Stunden geholfen werden muss, davon vier Stunden in der Grundpflege, sowie mehrmals wöchentlich Unterstützung im Haushalt notwendig ist. Des Weiteren definiert der Gesetzgeber, dass in dieser Stufe eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch die pflegende Person notwendig ist.
Für den Fall, dass die anfallenden Kosten die gewährten Zahlungen der Pflegeversicherung übersteigen, kann in Einzelfällen über eine Härtefallregelung eine höhere Leistung zugeteilt werden. Die Lücke zwischen Auszahlung und tatsächlichen Pflegekosten ist oftmals jedoch enorm, laut Stiftung Warentest liegt sie durchschnittlich bei 2.000 Euro im Monat.
Mehr Informationen zur Pflegeversicherung hat James Ihnen hier zusammengestellt.
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