Jedes Jahr im Winter die gleiche tägliche Prozedur: Wer sein Auto nicht in der Garage, sondern im Freien abgestellt hat, muss morgens die Autoscheiben mit Enteiser bearbeiten, um freie Sicht zu bekommen. Wie verlockend wäre es da, wenn nur das Notwendigste freigekratzt werden müsste?
Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dürfen Autofahrer mit zugefrorener Heckscheibe fahren – sofern die Außenspiegel und alle übrigen Autoscheiben vor Beginn der Fahrt frei von Eis und nicht beschlagen sind. Wer auf Nummer sichergehen will, enteist natürlich auch die Heckscheibe. Am besten geht dies, indem man den Frost mit Enteiserspray antaut und dann vorsichtig mit dem Eiskratzer entfernt.
Ebenfalls oft praktiziert, aber auf gar keinen Fall empfehlenswert: Nur kleine „Gucklöcher“ auf den Scheiben entfrosten. Im Falle eines Unfalls kann der Autofahrer in so einer Situation seinen Versicherungsschutz verlieren. Zudem droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
Donnerstag, 2. Februar 2012
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