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Dienstag, 21. Februar 2012

Provisionsabgabeverbot ist aufgehoben

Das Verbot für Versicherungsmakler, erhaltene Provisionen als Rabatte an ihre Kunden weiterzugeben gilt nicht mehr. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Provisionsabgabeverbot aus dem Jahre 1934 keine Gültigkeit mehr hat.

Vorausgegangen war der Entscheidung die Klage eines Finanzvertriebs, der erhaltene Abschlussprovisionen an seinen Kunden zurückgegeben hatte. Er begründete seine Entscheidung damit, dass das Unternehmen seine Dienstleistung mit einem Anteil an den jährlichen Verwaltungsgebühren der abgeschlossenen Policen finanziert, nicht jedoch aus den Provisionen. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin war mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden und mahnte das Unternehmen ab.

Die Richter stellten sich jedoch auf die Seite des Finanzvertriebs und gaben den Weg für Rabatte und Rückerstattungen frei. Laut Branchenkennern könne das Urteil zu einem neuen Preiswettbewerb unter den Versicherungsvertrieblern führen, dessen Auswirkungen mit günstigeren Tarifen und Konditionen sich auch positiv für den Kunden entwickeln würde.

Dienstag, 7. Februar 2012

Geplante Begrenzung von Maklerprovisionen

Hohe Provisionen, die Versicherungsmakler für ihre Arbeit erhalten, führen zu einer höheren finanziellen Belastung des Versicherungskunden, denn er muss mit seinen Beiträgen die Kosten für den Versicherer finanzieren. Die Bundesregierung ist mit dieser Praxis nicht einverstanden und plant für 2012 ein Verbot für überhöhte Provisionszahlungen.

Im Bereich der Lebensversicherung und der privaten Krankenversicherungen ist bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrags für den Vermittler eine Obergrenze in Höhe von neun Montagsbeiträgen angedacht.
Dass die Überarbeitung nicht unbegründet ist, zeigt eine Auskunft des Bunds der Versicherten (BdV): Demnach erhalten Makler oftmals Vergütungen von bis zu 16 Monatsbeiträgen, was einem Betrag von 2.000 bis 3.000 Euro entsprechen kann – ein definitiv guter Satz für eine Tätigkeit, die wenige Minuten bis ein paar Stunden Zeit in Anspruch nimmt.

Geplant ist zudem, das Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht dahin gehend zu ändern, dass ein Makler einen Teil seiner Provision an den Versicherer zurück zahlen muss, wenn der Kunde den Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre kündigt. So soll verhindert werden, dass Vermittler ihren Kunden kurz nach Abschluss eines Vertrags zu einem Versicherungswechsel überreden, um erneut eine Provision zu erhalten.

Des Weiteren plant die Regierung, dass geldwerte Vorteile des Maklers auf die zugelassene Obergrenze angerechnet werden sollen. Die Änderung und der Höchstbetrag sollen unumgänglich sein und ab dem zweiten Quartal 2012 gelten, so dass Versicherungen noch Zeit haben, ihre Verträge und Tarife anpassen können.