Sinn einer Alarmanlage ist es, Haus und Hof vor Dieben und Einbrechern zu schützen. Mittels Auslösung eines lauten Signals schreckt sie Bewohner oder Nachbarn – und Langfinger – auf und sorgt im Idealfall dafür, dass die ungewünschten Gäste aufgeben und unvollrichteter Dinge verschwinden oder noch besser von der Polizei gestellt werden.
Wer seine Alarmanlage jedoch abstellt, um Lärmbelästigung der Nachbarn durch einen möglichen Fehlalarm vorzubeugen, hat im Ernstfall das Nachsehen. Dies musste auch ein süddeutsches Ehepaar feststellen, das ebendiese Übervorsicht walten ließ.
Das Paar hatte sich entschlossen, sein im Einfamiliehaus installiertes Alarmsystem auszustellen, bevor es das Haus verließ. Prompt kam es zum Einbruch, bei dem die Diebe ungestört zuschlagen konnten.
Mit dem Verlust der gestohlenen Gegenstände stehen die Hauseigentümer nun allein da, denn die Versicherung der beiden wird höchstwahrscheinlich nicht für den Schaden aufkommen. Denn: Sofern eine Alarmanlage vorhanden ist – was bei einigen Versicherungen mittlerweile Pflicht ist – muss sie auch funktionstüchtig und aktiviert sein.
Um Fehlalarmen vorzubeugen, empfehlen Experten eine jährlich wiederholte Wartung des Geräts. Somit ist ein technisch bedingter Defekt so gut wie ausgeschlossen.
Dienstag, 6. Dezember 2011
Alarmanlage schützt nur, wenn sie auch eingeschaltet ist
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