Freitag, 16. Dezember 2011

Helfer muss nicht für Schäden haften

Die Tücken des Winters und Schnee zeigen sich oftmals deutlicher, als dem Autofahrer lieb ist: Trotz Winterreifen und Hilfsmitteln wie Automatten oder ähnlichem kommt man häufig nicht von einer schneebedeckten Fläche weg, der Wagen hat sich festgefahren. Zum Glück ist oft ein netter Helfer zur Stelle, der beim Befreien des Autos weiterhilft. Doch was ist, wenn dieser bei seiner Hilfsaktion den Pkw beschädigt? Das ist kein großes Problem, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Kosten für entstandene Schäden übernimmt in einem solchen Fall die Versicherung des Fahrzeughalters, der die Hilfe in Anspruch genommen hat.

Möchte dieser seine Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht für den Schaden in Anspruch nehmen, muss im Zweifelsfall gerichtlich entschieden werden, wer die Kosten zu tragen hat.

Kommt es indes zu einem Fahrzeugschaden, der durch Räumfahrzeug entstanden ist, kann der Halter nur dann auf Erstattung hoffen, wenn der Verursacher ohne Zweifel nachweisbar ist, also man direkter Zeuge des Schadens wurde und Kennzeichen notiert bzw. den Fahrer des Wagens auf den Vorfall hingewiesen hat.

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