Traditionell finden in vielen Unternehmen derzeit Weihnachtsfeiern statt, bei denen ein Resümee des zurückliegenden Jahres gezogen wird und in ungezwungener Atmosphäre der Gemeinschaftssinn der Belegschaft gefestigt werden soll.
Doch was ist, wenn auf einer solchen Feier ein Unfall passiert? Besteht für mich Versicherungsschutz?
Das hängt von einigen Faktoren ab. Zum einen muss die Feier ‚offiziell’ vom Arbeitgeber organisiert sein, das heißt von der Geschäftsleitung oder einer Person, die vom Chef beauftragt wurde. Zudem muss eben dieser an der Feier teilnehmen und die Feier muss eindeutig für alle Mitarbeiter offen sein. Nehmen Angehöriger der Mitarbeiter ebenfalls an der Feier teil, so gilt für sie kein Versicherungsschutz.
Ein abteilungsinterner Bummel über den Weihnachtsmarkt nach Dienstschluss fällt übrigens nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese deckt wirklich nur den direkten Weg vom Büro zum eigenen Zuhause ab.
Freitag, 9. Dezember 2011
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