Jetzt beißen sie wieder. Steinmarder zerstören bei Revierkämpfen Kabel, Schläuche und Gummis am Motor. Schätzungsweise 100.000 mal beißen die geschmeidigen Räuber jedes Jahr unter den Motorhauben unserer Autos zu.
Schutz vor Marderbissen .... aber wie?
Entgegen der weitläufigen Meinung schützen diverse alte Hausmittel, wie Säckchen gefüllt mit Hundehaaren, nicht gegen die kleinen Nager. Eine Studie der Universität Gießen zeigte nun, dass keines der bekannten Hausmittel dauerhaft geholfen hat. Dauerhaft vertreiben nur Stromschläge die Marder. Unter www.kuk-schuster.de und www.mardersicher.de bieten zwei Firmen stromführende Metallplatten an, die unter das Auto geschraubt werden.
Die Teilkaskoversicherung deckt zwar durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von Pkw, Campingfahrzeugen oder Krafträdern, jedoch sind Marderbiss-Folgeschäden nicht versichert.
Folgeschäden sind etwa ein durch Zündaussetzer beschädigter Katalysator oder ein durch Kühlmittelverlust ausgelöster Motorschaden. Nur einige wenige Versicherer gewähren dafür Versicherungsschutz. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem Autos oft von Mardern beschädigt werden, sollte deshalb bei Vertragsabschluß darauf achten.
Sonntag, 25. Oktober 2009
Donnerstag, 22. Oktober 2009
Neues zur Haftpflichtversicherung für Manager
James kann die Manager nur beglückwünschen. Sie profitieren doppelt sowohl aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers als auch aufgrund der Entscheidungen der Versicherer. Seit dem 05.08.2009 gibt es nämlich eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall in der Managerhaftpflichtversicherung (D&O). Diese Selbstbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens 10%, maximal das 1,5 fache des Jahresgehaltes. Sie kann auch mehrfach fällig werden, wenn der Manager Fehler in Vorjahren gemacht hat.
Der Grundgedanke des Staates ist richtig. Die Selbstbeteiligung hat einen Erziehungseffekt, der Manager soll zu mehr Sorgfalt motiviert werden. Die Sache wurde jedoch nicht zuende gedacht, denn es wird auf einmal zugelassen, dass der Manager diesen Selbstbehalt versichern kann.
Für den Versicherer ist die Selbstbeteiligung gleichfalls ein Instrument, um den Versicherten zu mehr Sorgfalt zu motivieren und zu verpflichten. Wenn also die Versicherer im Sinne des erzieherischen Effektes bezüglich der Selbstbeteiligung konsequent blieben, würden Sie keine Selbstbeteiligungsversicherung anbieten. Aber hier wittert die Branche Geschäft und bietet nun die Selbstbeteiligungsversicherung an.
Selbst wenn der Staat eine Selbstbeteiligungsversicherung zulässt, könnte die Versicherungswirtschaft einfach keinen Versicherungsschutz anbieten. Wenn nun Versicherungsschutz angeboten wird, gibt es nur eine Lösung: Der Manager kauft einen separaten Versicherungsschutz, der die Höhe seiner Selbstbeteiligung abdeckt, hierfür zahlt er eine Prämie. Diese Prämie ist steuerlich absetzbar.
Die Versicherer aber beginnen nun mit versicherungstechnischen Feinheiten: Neben der vorbeschriebenen Variante, dass es einen separaten Versicherungsschutz gibt, bieten nun einige Versicherer ein Anrechnungsmodell an, d.h. man tut so, als ob keine Selbstbeteiligung bestünde, der Versicherungsnehmer (Manager) erhält einen separaten Versicherungsvertrag, der, wir hören hier sehr abenteuerliche Zahlen, ca. € 200,00 kostet und alle tun so, als ob nichts gewesen sei. Diese Versicherer bieten also die Selbstbehaltversicherung zum Nulltarif an und unterhöhlen damit das vom Gesetzgeber erzieherisch geplante Konzept.
Böse Zungen behaupten sogar, dass die Versicherer klammheimlich die Prämie für die Selbstbehaltversicherung auf die Gesamtprämie des Arbeitgebers aufschlagen, da fällt es ja sowieso nicht auf, wenn der Manager (in der Regel die Vorstände, GmbH-Geschäftsführer etc.) die Entscheidungsträger sind, die den Versicherern schon sagen, wo es lang geht.
Nun werden Sie verstehen, dass wir das gesamte Geschrei, auch in der Presse, überhaupt nicht verstehen können. Auch nicht das Geschrei, dass die Manager sich über die hohen Preise aufregen, die für die Selbstbehaltversicherung gezahlt werden müssen.
Wenn Herr Y, der gefragteste Manager Deutschland, € 8 Mio. verdient, wie in der Presse erwähnt, dann beträgt die Selbstbehaltversicherung € 1,2 Mio. und dafür kann man wirklich € 20.000,- bezahlen, zumal er das Geld auch noch von der Steuer absetzen kann.
Wir sind natürlich gerne bereit die Manager zu beraten, bitte kontaktieren Sie uns unter info(at)james.ag.
Der Grundgedanke des Staates ist richtig. Die Selbstbeteiligung hat einen Erziehungseffekt, der Manager soll zu mehr Sorgfalt motiviert werden. Die Sache wurde jedoch nicht zuende gedacht, denn es wird auf einmal zugelassen, dass der Manager diesen Selbstbehalt versichern kann.
Für den Versicherer ist die Selbstbeteiligung gleichfalls ein Instrument, um den Versicherten zu mehr Sorgfalt zu motivieren und zu verpflichten. Wenn also die Versicherer im Sinne des erzieherischen Effektes bezüglich der Selbstbeteiligung konsequent blieben, würden Sie keine Selbstbeteiligungsversicherung anbieten. Aber hier wittert die Branche Geschäft und bietet nun die Selbstbeteiligungsversicherung an.
Selbst wenn der Staat eine Selbstbeteiligungsversicherung zulässt, könnte die Versicherungswirtschaft einfach keinen Versicherungsschutz anbieten. Wenn nun Versicherungsschutz angeboten wird, gibt es nur eine Lösung: Der Manager kauft einen separaten Versicherungsschutz, der die Höhe seiner Selbstbeteiligung abdeckt, hierfür zahlt er eine Prämie. Diese Prämie ist steuerlich absetzbar.
Die Versicherer aber beginnen nun mit versicherungstechnischen Feinheiten: Neben der vorbeschriebenen Variante, dass es einen separaten Versicherungsschutz gibt, bieten nun einige Versicherer ein Anrechnungsmodell an, d.h. man tut so, als ob keine Selbstbeteiligung bestünde, der Versicherungsnehmer (Manager) erhält einen separaten Versicherungsvertrag, der, wir hören hier sehr abenteuerliche Zahlen, ca. € 200,00 kostet und alle tun so, als ob nichts gewesen sei. Diese Versicherer bieten also die Selbstbehaltversicherung zum Nulltarif an und unterhöhlen damit das vom Gesetzgeber erzieherisch geplante Konzept.
Böse Zungen behaupten sogar, dass die Versicherer klammheimlich die Prämie für die Selbstbehaltversicherung auf die Gesamtprämie des Arbeitgebers aufschlagen, da fällt es ja sowieso nicht auf, wenn der Manager (in der Regel die Vorstände, GmbH-Geschäftsführer etc.) die Entscheidungsträger sind, die den Versicherern schon sagen, wo es lang geht.
Nun werden Sie verstehen, dass wir das gesamte Geschrei, auch in der Presse, überhaupt nicht verstehen können. Auch nicht das Geschrei, dass die Manager sich über die hohen Preise aufregen, die für die Selbstbehaltversicherung gezahlt werden müssen.
Wenn Herr Y, der gefragteste Manager Deutschland, € 8 Mio. verdient, wie in der Presse erwähnt, dann beträgt die Selbstbehaltversicherung € 1,2 Mio. und dafür kann man wirklich € 20.000,- bezahlen, zumal er das Geld auch noch von der Steuer absetzen kann.
Wir sind natürlich gerne bereit die Manager zu beraten, bitte kontaktieren Sie uns unter info(at)james.ag.
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Dienstag, 20. Oktober 2009
Langfinger und Einbrecher - Wie Sie sich davor schützen können
Gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt, meldet sich die Realität allzu deutlich zurück! Einbrecher haben während der Urlaubsabwesenheit das Haus/die Wohnung aufgesucht, ein Schlachtfeld zurückgelassen und alles was nicht niet- oder nagelfest war mitgenommen, sogar die wichtigen Dokumente aus dem Safe oder gar den gesamten Safe.
In dieser Art geht es jährlich vielen Deutschen. Was die Meisten nicht wissen, "der nächtliche Besucher" ist häufig nur ein Klischee. Gerade in Großstädten findet der Großteil der Einbrüche tagsüber statt.
Nun stellt sich die Frage, wie man sich dagegen schützen kann.
Es gibt organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen.
1. Organisatorische Maßnahmen - diese kosten kein Geld, sondern lediglich Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, wie die Zusammenarbeit mit einigen hilfreichen Nachbarn.
1.1 Wenn Sie verreisen, auch wenn dies nur kurz ist, oder Sie grundsätzlich tagsüber nicht in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus sind, informieren Sie doch einen freundlichen Nachbarn, von dem Sie wissen, dass er regelmäßig da ist, dass er doch mal ein Auge auf Ihr Haus/Ihre Wohnung werfen möge. Ein kleiner Blumenstraus oder eine Flasche Rotwein helfen deutlich das Nachbarschaftsverhältnis nicht nur zu verbessern, sondern die Aufmerksamkeit stabil hoch zu halten.
1.2 Wenn Sie für mehrere Tage verreisen, müssen Sie bitte die Zeitungen abbestellen oder sicherstellen, dass diese von den Nachbarn aus dem Briefkasten genommen werden. Sonst zeigt man dem dümmsten und blindesten Einbrecher, dass niemand im Haus ist, weil die Zeitungen bereits aus dem Briefkasten quillen.
1.3 Eine Nachtschaltung hilft natürlich.
1.4 Falls Sie einen Zweitwagen haben, dann stellen Sie das Auto demonstrativ vor die Haustür.
1.5 Lassen Sie generell Musik laufen, sobald sie das Haus verlassen, das erfreut vielleicht die Haustiere und schreckt Diebe im ersten Moment ab.
1.6 Extrem abschreckend ist natürlich ein Haustier, insbesondere ein Hund. Aber bitte dann nur solche, die ordentlich Radau machen können.
2. Zu den technischen Maßnahmen gehört selbstverständlich:
2.1 Alarmanlage, idealerweise mit einem Sicherheitsservice verbunden
2.2 Lichtschranke, die das gesamte Haus oder Treppenhaus erhellt, sobald jemand in die Nähe kommt.
2.3 Falls Sie viel Schmuck, wertvolle Uhren oder viel Bargeld zu Hause aufbewahren, mieten Sie bitte einen Banksafe
2.4 Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, Nebeneingänge, Balkon- und Terassentüren sowie Fenster mit absperrbaren Zusatzsicherungen.
2.5 Sichern Sie Ihre Rolläden gegen Hochschieben
2.6 Sichern Sie Kellerlichtschächte und Kellerfenster mit massiven, gut verankerten Gittern
2.7 Lassen Sie ein einbruchsicheres Schloss mit Profilzylinder einbauen und sichern Sie beide mit einem Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung
2.8 Verstärken Sie die Türblätter
2.9 Verankern Sie Schließbleche im Mauerwerk und lassen Sie Hintergreifhaken einbauen
2.10 Verstecken Sie auf keinen Fall draußen im Garten Ihren Zweitschlüssel
2.11 Denken Sie daran alle Türen und Fenster zu verschließen, selbst wenn Sie das Haus nur kurz verlassen
2.12 Vernachlässigen Sie auf keinen Fall Fenster und Balkontüren in den oberen Etagen, auch Einbrecher können klettern.
3. Sollte es trotz all dieser Vorkehrungen doch zu einem Einbruch kommen, empfehlen wir Ihnen:
3.1 Benutzen Sie zwei Safes. Einer der Safes dient als Alibi-Safe; Er ist zwar versteckt angebracht, man muss den Schein ja wahren, aber nicht so versteckt, dass ihn ein Einbrecher nicht findet und auch nicht ganz so so fest in der Wand verankert. Auch kommen in ihn nicht die wichtigen Unterlagen, sehr viel Bargeld und wertvolle Gegenstände wie Schmuck etc.
Der zweite Safe muss sehr versteckt und sicher angebracht sein. In ihn können Sie dann alles von erheblichem Wert und was nicht zu ersetzen ist, hineinlegen.
In dieser Art geht es jährlich vielen Deutschen. Was die Meisten nicht wissen, "der nächtliche Besucher" ist häufig nur ein Klischee. Gerade in Großstädten findet der Großteil der Einbrüche tagsüber statt.
Nun stellt sich die Frage, wie man sich dagegen schützen kann.
Es gibt organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen.
1. Organisatorische Maßnahmen - diese kosten kein Geld, sondern lediglich Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, wie die Zusammenarbeit mit einigen hilfreichen Nachbarn.
1.1 Wenn Sie verreisen, auch wenn dies nur kurz ist, oder Sie grundsätzlich tagsüber nicht in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus sind, informieren Sie doch einen freundlichen Nachbarn, von dem Sie wissen, dass er regelmäßig da ist, dass er doch mal ein Auge auf Ihr Haus/Ihre Wohnung werfen möge. Ein kleiner Blumenstraus oder eine Flasche Rotwein helfen deutlich das Nachbarschaftsverhältnis nicht nur zu verbessern, sondern die Aufmerksamkeit stabil hoch zu halten.
1.2 Wenn Sie für mehrere Tage verreisen, müssen Sie bitte die Zeitungen abbestellen oder sicherstellen, dass diese von den Nachbarn aus dem Briefkasten genommen werden. Sonst zeigt man dem dümmsten und blindesten Einbrecher, dass niemand im Haus ist, weil die Zeitungen bereits aus dem Briefkasten quillen.
1.3 Eine Nachtschaltung hilft natürlich.
1.4 Falls Sie einen Zweitwagen haben, dann stellen Sie das Auto demonstrativ vor die Haustür.
1.5 Lassen Sie generell Musik laufen, sobald sie das Haus verlassen, das erfreut vielleicht die Haustiere und schreckt Diebe im ersten Moment ab.
1.6 Extrem abschreckend ist natürlich ein Haustier, insbesondere ein Hund. Aber bitte dann nur solche, die ordentlich Radau machen können.
2. Zu den technischen Maßnahmen gehört selbstverständlich:
2.1 Alarmanlage, idealerweise mit einem Sicherheitsservice verbunden
2.2 Lichtschranke, die das gesamte Haus oder Treppenhaus erhellt, sobald jemand in die Nähe kommt.
2.3 Falls Sie viel Schmuck, wertvolle Uhren oder viel Bargeld zu Hause aufbewahren, mieten Sie bitte einen Banksafe
2.4 Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, Nebeneingänge, Balkon- und Terassentüren sowie Fenster mit absperrbaren Zusatzsicherungen.
2.5 Sichern Sie Ihre Rolläden gegen Hochschieben
2.6 Sichern Sie Kellerlichtschächte und Kellerfenster mit massiven, gut verankerten Gittern
2.7 Lassen Sie ein einbruchsicheres Schloss mit Profilzylinder einbauen und sichern Sie beide mit einem Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung
2.8 Verstärken Sie die Türblätter
2.9 Verankern Sie Schließbleche im Mauerwerk und lassen Sie Hintergreifhaken einbauen
2.10 Verstecken Sie auf keinen Fall draußen im Garten Ihren Zweitschlüssel
2.11 Denken Sie daran alle Türen und Fenster zu verschließen, selbst wenn Sie das Haus nur kurz verlassen
2.12 Vernachlässigen Sie auf keinen Fall Fenster und Balkontüren in den oberen Etagen, auch Einbrecher können klettern.
3. Sollte es trotz all dieser Vorkehrungen doch zu einem Einbruch kommen, empfehlen wir Ihnen:
3.1 Benutzen Sie zwei Safes. Einer der Safes dient als Alibi-Safe; Er ist zwar versteckt angebracht, man muss den Schein ja wahren, aber nicht so versteckt, dass ihn ein Einbrecher nicht findet und auch nicht ganz so so fest in der Wand verankert. Auch kommen in ihn nicht die wichtigen Unterlagen, sehr viel Bargeld und wertvolle Gegenstände wie Schmuck etc.
Der zweite Safe muss sehr versteckt und sicher angebracht sein. In ihn können Sie dann alles von erheblichem Wert und was nicht zu ersetzen ist, hineinlegen.
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Samstag, 10. Oktober 2009
Generelle Handybenutzung während des Fahrens verboten
Wenn ein Autofahrer während des Fahrens ein Mobiltelefon an sein Ohr hält, um darauf gespeicherte Musik zu hören, so ist das Bußgeld in Höhe von € 40,- sowie ein Punkt in der Flensburger Datei berechtigt, so das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 12.08.2009 .
Der betroffene Fahrer war von der Polizei erwischt worden, als er während der Fahrt sein Mobiltelefon an sein Ohr hielt. Er entschuldigte sich damit, dass er nicht telefoniert habe, sondern lediglich Musik gehört habe. Den Vorwurf, dass er trotz allem gegen die Straßenverkehrsordnung $ 23 Absatz 1a StVO verstoßen habe, nahm er nicht an und klagte.
Nachdem er mit der Klage in der ersten Instanz scheiterte, verlor er auch vor dem Kölner Oberlandesgericht den Rechtsstreit.
Das Gericht begründete seine Entscheidung dahingegen, dass im Sinne der Straßenverkehrsordnung sämtliche Bedienfunktionen des Gerätes, also auch das Hören von Musik verboten seien. Diese Vorschrift soll dafür sorgen, dass ein Autofahrer während des Fahrens beide Hände für die Beherrschung des Fahrzeuges frei hat, was nicht der Fall ist, wenn auf dem Handy gespeicherte Musik gehört wird oder die Radiofunktion des Handys benutzt wird.
Die Bedienung der Tastatur eines Mobiltelefons nimmt die Aufmerksamkeit eines Autofahrers in hohem Maße in Anspruch und er ist in seiner Fähigkeit beschränkt auf mögliche Gefahrensituationen angemessen reagieren zu können. In Anbetracht dessen gab das Gericht der Klage nicht nach.
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen sind in der Vergangenheit bereits gegen handynutzende Autofahrer ausgegangen.
Wer sein Mobiltelefon während des Fahrens in die Hand nimmt und nach der Uhrzeit schaut, wer das Handy als Diktiergerät nimmt, wer vor einer roten Ampel telefoniert, hat genauso wenig mit dem positiven Ausgang eines Rechtsstreites zu rechnen wie derjenige, der sein Handy lediglich in der Hand hält, obwohl das Akku leer ist.
Der betroffene Fahrer war von der Polizei erwischt worden, als er während der Fahrt sein Mobiltelefon an sein Ohr hielt. Er entschuldigte sich damit, dass er nicht telefoniert habe, sondern lediglich Musik gehört habe. Den Vorwurf, dass er trotz allem gegen die Straßenverkehrsordnung $ 23 Absatz 1a StVO verstoßen habe, nahm er nicht an und klagte.
Nachdem er mit der Klage in der ersten Instanz scheiterte, verlor er auch vor dem Kölner Oberlandesgericht den Rechtsstreit.
Das Gericht begründete seine Entscheidung dahingegen, dass im Sinne der Straßenverkehrsordnung sämtliche Bedienfunktionen des Gerätes, also auch das Hören von Musik verboten seien. Diese Vorschrift soll dafür sorgen, dass ein Autofahrer während des Fahrens beide Hände für die Beherrschung des Fahrzeuges frei hat, was nicht der Fall ist, wenn auf dem Handy gespeicherte Musik gehört wird oder die Radiofunktion des Handys benutzt wird.
Die Bedienung der Tastatur eines Mobiltelefons nimmt die Aufmerksamkeit eines Autofahrers in hohem Maße in Anspruch und er ist in seiner Fähigkeit beschränkt auf mögliche Gefahrensituationen angemessen reagieren zu können. In Anbetracht dessen gab das Gericht der Klage nicht nach.
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen sind in der Vergangenheit bereits gegen handynutzende Autofahrer ausgegangen.
Wer sein Mobiltelefon während des Fahrens in die Hand nimmt und nach der Uhrzeit schaut, wer das Handy als Diktiergerät nimmt, wer vor einer roten Ampel telefoniert, hat genauso wenig mit dem positiven Ausgang eines Rechtsstreites zu rechnen wie derjenige, der sein Handy lediglich in der Hand hält, obwohl das Akku leer ist.
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Donnerstag, 8. Oktober 2009
Krankenkassen fehlen € 7,8 Milliarden
Der Schätzerkreis für die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat für das kommende Jahr eine pessimistische Prognose abgegeben.
Er teilte gestern Abend mit, dass er für das Jahr 2010 ein Defizit im Gesundheitssystem von € 7,8 Milliarden bzw. unter Einbeziehung der sog. Konvergenzklausel ein Defizit von € 7,4 Milliarden erwarte. Der rapide Anstieg der Kosten für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel kann nach jetzigem Stand nicht gedeckt werden.
Union und FDP haben für Ihre Verhandlungen einen wichtigen Eckpunkt gesetzt bekommen. Die FDP möchte den Gesundheitsfond abschaffen, während CDU/CSU weiterhin daran festhalten.
Was heißt dies für die Versicherten?
Prinzipiell gibt es vier Reaktionen. Der Beitragssatz könnte angehoben werden, es könnten Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet werden, die Steuerzuschüsse könnten noch weiter erhöht werden oder es könnte gar nichts getan werden, was dazu führen würde, dass die GKV-Beiträge steigen würden.
James haelt Sie auf dem Laufenden.
Er teilte gestern Abend mit, dass er für das Jahr 2010 ein Defizit im Gesundheitssystem von € 7,8 Milliarden bzw. unter Einbeziehung der sog. Konvergenzklausel ein Defizit von € 7,4 Milliarden erwarte. Der rapide Anstieg der Kosten für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel kann nach jetzigem Stand nicht gedeckt werden.
Union und FDP haben für Ihre Verhandlungen einen wichtigen Eckpunkt gesetzt bekommen. Die FDP möchte den Gesundheitsfond abschaffen, während CDU/CSU weiterhin daran festhalten.
Was heißt dies für die Versicherten?
Prinzipiell gibt es vier Reaktionen. Der Beitragssatz könnte angehoben werden, es könnten Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet werden, die Steuerzuschüsse könnten noch weiter erhöht werden oder es könnte gar nichts getan werden, was dazu führen würde, dass die GKV-Beiträge steigen würden.
James haelt Sie auf dem Laufenden.
Sonntag, 4. Oktober 2009
Sturmschäden sind auch über Privathaftpflicht versichert
Nach einem Sturm wird vielen erst klar, welche Versicherungen ihnen fehlen. Für materielle Schäden - d.h. Sturmschäden am Auto oder zerbrochene Fensterscheiben am Haus - hat so gut wie jeder die Kaskoversicherung bzw. eine Wohngebäudeversicherung.
Doch was ist, wenn Menschen von herumgewirbelten morschen Geländern, lockeren Dachziegeln und nicht gesicherten Blumentöpfen getroffen werden? Aufatmen kann dann nur, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn die finanziellen Folgen sind oft verheerend, wenn ungesicherte Gegenstände Menschen verletzen: Drohende Arbeitsunfähigkeit - womöglich bis zur Rente - Schmerzensgeld nach einem Unglück oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall durch z.B. einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt.
Da Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für die Instandhaltung Ihres Eigentums verantwortlich sind, werden sie haftbar gemacht, wenn eine vorhersehbare Gefahrenstelle wie beispielsweise ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Sturm umknickt und einen Personenschaden verursacht.
Doch auch Mieter sind verantwortlich für lose, ungesicherte Gegenstände, die beispielsweise auf dem Balkon liegen. Verletzt ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Blumentopf einen Menschen, liegt die Verantwortung dafür bei demjenigen, dem der Blumentopf gehört - in diesem Falle beim Mieter.
Der Mensch verschuldet fahrlässig solche Personenschäden und da er zuvor seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen (Verschuldenshaftung).
Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung - sie haftet für fahrlässig herbeigeführte Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist drei oder auch fünf Millionen Euro.
James berrät Sie gerne.
Doch was ist, wenn Menschen von herumgewirbelten morschen Geländern, lockeren Dachziegeln und nicht gesicherten Blumentöpfen getroffen werden? Aufatmen kann dann nur, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn die finanziellen Folgen sind oft verheerend, wenn ungesicherte Gegenstände Menschen verletzen: Drohende Arbeitsunfähigkeit - womöglich bis zur Rente - Schmerzensgeld nach einem Unglück oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall durch z.B. einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt.
Da Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für die Instandhaltung Ihres Eigentums verantwortlich sind, werden sie haftbar gemacht, wenn eine vorhersehbare Gefahrenstelle wie beispielsweise ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Sturm umknickt und einen Personenschaden verursacht.
Doch auch Mieter sind verantwortlich für lose, ungesicherte Gegenstände, die beispielsweise auf dem Balkon liegen. Verletzt ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Blumentopf einen Menschen, liegt die Verantwortung dafür bei demjenigen, dem der Blumentopf gehört - in diesem Falle beim Mieter.
Der Mensch verschuldet fahrlässig solche Personenschäden und da er zuvor seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen (Verschuldenshaftung).
Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung - sie haftet für fahrlässig herbeigeführte Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist drei oder auch fünf Millionen Euro.
James berrät Sie gerne.
Herbst und Winter kommen: Die Einbrecher auch!
Alle zwei Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch! Ca. 2/3 der Einbrüche geschehen in den Abendstunden bzw. in der Nacht, da die Dunkelheit ein hilfreicher Begleiter der Einbrecher ist. Man kann fast sagen, dass sich die Zahl der Einbrüche im Herbst und Winter verdoppelt.
Um Einbrüche zu verhindern, gibt es einige wirkungsvolle Maßnahmen:
- Fenster und Türen schließen
- Türen abschließen, nicht einfach zuziehen
- Sicherheitstürschlösser einbauen lassen
- Sicherheitstechnik auch an den Fenstern anbringen lassen
- Durch Zeitschaltuhren bei längerer Abwesenheit, Anwesenheit vortäuschen
- Bewegungsmelder als Außenbeleuchtung
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dürfen Sie aber die Versicherung nicht vergessen, falls es einmal zum Schadenfall kommt. Bei Privatpersonen ist Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung und bei Gewerbetreibenden in der Inhalts- oder Inventarversicherung eingeschlossen.
Um Einbrüche zu verhindern, gibt es einige wirkungsvolle Maßnahmen:
- Fenster und Türen schließen
- Türen abschließen, nicht einfach zuziehen
- Sicherheitstürschlösser einbauen lassen
- Sicherheitstechnik auch an den Fenstern anbringen lassen
- Durch Zeitschaltuhren bei längerer Abwesenheit, Anwesenheit vortäuschen
- Bewegungsmelder als Außenbeleuchtung
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dürfen Sie aber die Versicherung nicht vergessen, falls es einmal zum Schadenfall kommt. Bei Privatpersonen ist Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung und bei Gewerbetreibenden in der Inhalts- oder Inventarversicherung eingeschlossen.
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