Mittwoch, 27. Juni 2012

Missgeschick auf dem Rückweg von der Arbeit

Weil eine Autofahrerin, deren Auto von seinem Parkplatz vor der Garage losrollte, sich beim Versuch, den Wagen aufzuhalten, verletzte, konnte sie vor Gericht eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erzielen.

Zum Fall: Die Fahrerin kam von der Arbeit und hatte ihren Wagen vor der abschüssigen Garage geparkt. Als sie das Garagentor öffnen wollte, um das Auto hinein zu fahren, merkte sie, dass der Wagen sich rückwärts den Hang hinunter bewegte. Beim Versuch, den Wagen aufzuhalten, wurde ihr linkes Bein vom Auto überrollt.
Sie wendete sich zwecks Schadenübernahme an die gesetzliche Unfallversicherung, schließlich war ihr der Unfall auf dem Nachhauseweg zugestoßen. Der Versicherer lehnte die Leistung ab, da er der Ansicht war, die Frau hätte ihren Heimweg für eigenwirtschaftliche Zwecke, also das Garagenparken des Wagens, um Beschädigungen vorzubeugen, unterbrochen. Das sah die Verletze anders, denn laut ihrer Definition endet der versicherte Rückweg erst dann, wenn sie ihre Haustür erreicht hat.

Sie zog vor das Sozialgericht Wiesbaden und bekam hier Recht. Die Richter urteilten, dass die Dame sehr wohl Anrecht auf Leistung habe, denn ihr Vorgehen sei keine Unterbrechung des Nachhausewegs gewesen. Durch den Versuch, das Auto aufzuhalten habe sie vielmehr sicherstellen wollen, dass sie den versicherten Weg bis in die Garage zu Ende bringen könne. Eigenwirtschaftliche Motive seien ihrem Handeln nicht zu unterstellen.

Dienstag, 19. Juni 2012

Gute und günstige Reiseversicherung ist möglich

Jedes Jahr zum Ferienstart wird die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz für den Urlaub wichtig, denn im Falle einer Erkrankung kann es für den Reisenden teuer werden. Oder wussten Sie, dass die meisten Krankenversicherer nicht die Kosten für einen Rücktransport zur Weiterbehandlung in der Heimat übernehmen (es sei denn, er ist medizinisch notwendig)? Die Redaktion der Zeitschrift Finanztest hat aus diesem Grund fast 50 Angebote von Auslandsreise-Krankenversicherungen auf Herz und Nieren geprüft.

Dabei kamen die Tester zu dem Ergebnis, dass es gute Policen schon für kleines Geld gibt. So kann sich ein Einzelreisender beispielsweise schon für unter zehn Euro versichern und erhält dafür einen Schutz, der von den Verbraucherschützern für „sehr gut“ befunden wurde. Die beste und zugleich günstigste Familienversicherung ist für 17,80 Euro zu erhalten.

Die Journalisten weisen bei ihrer Untersuchung allerdings darauf hin, dass man vor Abschluss eines Versicherungsvertrags besonders auf die Bedingungen eines möglichen Rücktransports schauen sollte, denn hier trennt sich bei den Versicherern die Spreu vom Weizen. Darüber hinaus sind beispielsweise auch die Faktoren Mitversicherung von Kindern, Ausschlüsse von Vorerkrankungen oder das Versicherungshöchstalter von Bedeutung.

Das Fazit von Finanztest: Weltweiter Auslandskrankenschutz ist für Reisende in jedem Fall zu empfehlen. Personen, die mehrmals im Jahr verreisen, sollten dabei über eine Jahresversicherung nachdenken, für Reisende, die seltener wegfahren, lohnen sich unter Umständen Policen, die nur für die tatsächlich angetretene Reise gelten, mehr. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen und des Leistungsumfangs ist dabei entscheidend, denn von den 47 geprüften Angeboten schnitten nur sieben mit der Note „sehr gut“  und elf mit der Note „gut“ ab. Die übrigen lagen weit darunter mit schlecht(er)en Bewertungen oder fielen bei den Testern ganz durch.

Weitere Informationen zur Untersuchung gibt es auf der Homepage von Finanztest und im Heft 06/2012.

Mittwoch, 13. Juni 2012

Unfallversicherung über Diabetes informieren

Falls Sie Diabetiker sind, sollten Sie dies auch Ihrem Unfallversicherer mitteilen. Tun Sie es nicht, kann der Versicherer Ihnen im Ernstfall arglistige Täuschung unterstellen und darf die Leistung verweigern.

Am Oberlandesgericht Oldenburg wurde dies kürzlich mit einem Urteil bestätigt. Der Entscheidung ging die Klage eines Diabetikers gegen seine private Unfallversicherung voraus. Er hatte seinen Versicherer nach einem Unfall kontaktiert, jedoch bei Vertragsabschluss verschwiegen, dass er unter Diabetes Typ 2 litt und ihm deswegen ein paar Wochen zuvor ein Zeh amputiert worden war.

Die Richter bestätigten die Auffassung des Versicherers, denn Diabetes sei sehr wohl eine Krankheit, über die der Versicherer hätte informiert werden müssen. Die Tatsache der vorgenommenen Amputation sei zudem Beweis, dass der Versicherte über den Schweregrad der Erkrankung Bescheid wusste und diese somit wohl absichtlich nicht bei Versicherungsabschluss gemeldet habe. Der Versicherer ist folglich berechtigt, die Police des Diabetikers wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Mittwoch, 6. Juni 2012

Leistung bei Lebensmittelallergie

Eine Lebensmittelunverträglichkeit ist gefährlich: Schon die geringsten Dosierungen können beim Betroffenen einen allergischen Schock hervorrufen oder im schlimmsten Fall sogar zum Tode führen. Dieses Schicksal ereilte auch eine junge Frau, die nach dem Genuss einer Tafel Schokolade starb, da sie auf die darin in Spuren enthaltenen Nüsse allergisch war.

Das Oberlandsgericht hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen, da die Mutter der Mädchen von ihrer Familien-Unfallversicherung die Zahlung einer Leistung in Höhe von 27.000 Euro forderte, die Versicherung sich jedoch weigerte.
In erster Instanz wies das Landgericht Memmingen die Klage der Frau noch ab und stellte sich in der Begründung auf die Seite des Versicherers. Der hatte die Zahlung abgelehnt, da es sich bei dem Todesfall nicht um einen Unfall im definierten Rahmen, also ein plötzlich und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, handele.

Dies sahen die Richter des OLG in München anders. Sie urteilten, dass die allergische Reaktion sehr wohl als Unfall zu werten sei und die Unfallversicherung folglich die vereinbarte Leistung zu erbringen habe.

Freitag, 1. Juni 2012

Wichtige Versicherungen für Bauherren

Angehende Häuslebauer sollten beim Bau ihres Traumhauses darauf achten, sich mit dem richtigen Versicherungsschutz vor möglichen Risiken zu schützen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Abschluss der folgenden Policen:

- Bauherrenhaftpflicht: Diese Versicherung kommt für Personen- und Sachschäden Dritter auf, die sich auf der Baustelle ereignen. Dennoch sollte der Bauherr im Vorfeld darauf achten, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern.

- Bauleistungsversicherung: Diese Police versichert Bauherren gegen Schäden, die während der Bauphase auftreten können, beispielsweise Schäden durch Sturm, Hochwasser oder auch Vandalismus und Diebstahl. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Schäden, die durch Feuer hervorgerufen wurden.

- Feuerrohbauversicherung: Sie ist eine Ergänzung der Bauleistungsversicherung und deckt – wie der Name bereits vermuten lässt – Explosions-, Brand- und Feuerschäden ab. Die Verbraucherschützer teilen mit, dass dieser Schutz oft in Kombination mit einer Gebäudeversicherung zu bekommen ist. Diese tritt dann in Kraft, wenn das Haus fertig und bezugsfertig ist.

- Private Unfallversicherung: Die Unfallversicherung ist ein Muss für die Bauherren und deren Familien, die den Hausbau ganz oder teilweise in Eigenregie durchführen. Sollten sie sich verletzen, kommt die Versicherung hier für den Schaden auf.
Helfer aus dem Bekanntenkreis sind übrigens über die Bauberufsgenossenschaft abgesichert. Wie die Verbraucherzentrale betont, ist es für diesen Versicherungsschutz unerheblich, ob der Helfer für seine Arbeit bezahlt wird oder einen Freundschaftsdienst geleistet hat. Wichtig ist nur, dass der Bauherr den Helfer vorher bei der Berufsgenossenschaft.