Mittwoch, 6. Juni 2012

Leistung bei Lebensmittelallergie

Eine Lebensmittelunverträglichkeit ist gefährlich: Schon die geringsten Dosierungen können beim Betroffenen einen allergischen Schock hervorrufen oder im schlimmsten Fall sogar zum Tode führen. Dieses Schicksal ereilte auch eine junge Frau, die nach dem Genuss einer Tafel Schokolade starb, da sie auf die darin in Spuren enthaltenen Nüsse allergisch war.

Das Oberlandsgericht hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen, da die Mutter der Mädchen von ihrer Familien-Unfallversicherung die Zahlung einer Leistung in Höhe von 27.000 Euro forderte, die Versicherung sich jedoch weigerte.
In erster Instanz wies das Landgericht Memmingen die Klage der Frau noch ab und stellte sich in der Begründung auf die Seite des Versicherers. Der hatte die Zahlung abgelehnt, da es sich bei dem Todesfall nicht um einen Unfall im definierten Rahmen, also ein plötzlich und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, handele.

Dies sahen die Richter des OLG in München anders. Sie urteilten, dass die allergische Reaktion sehr wohl als Unfall zu werten sei und die Unfallversicherung folglich die vereinbarte Leistung zu erbringen habe.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen