Eine Lebensmittelunverträglichkeit ist gefährlich: Schon die geringsten
Dosierungen können beim Betroffenen einen allergischen Schock
hervorrufen oder im schlimmsten Fall sogar zum Tode führen. Dieses
Schicksal ereilte auch eine junge Frau, die nach dem Genuss einer Tafel
Schokolade starb, da sie auf die darin in Spuren enthaltenen Nüsse
allergisch war.
Das Oberlandsgericht hatte sich mit dem Fall zu
beschäftigen, da die Mutter der Mädchen von ihrer
Familien-Unfallversicherung die Zahlung einer Leistung in Höhe von
27.000 Euro forderte, die Versicherung sich jedoch weigerte.
In
erster Instanz wies das Landgericht Memmingen die Klage der Frau noch ab
und stellte sich in der Begründung auf die Seite des Versicherers. Der
hatte die Zahlung abgelehnt, da es sich bei dem Todesfall nicht um einen
Unfall im definierten Rahmen, also ein plötzlich und von außen auf den
Körper einwirkendes Ereignis, handele.
Dies sahen die Richter des
OLG in München anders. Sie urteilten, dass die allergische Reaktion
sehr wohl als Unfall zu werten sei und die Unfallversicherung folglich
die vereinbarte Leistung zu erbringen habe.
Mittwoch, 6. Juni 2012
Leistung bei Lebensmittelallergie
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