Mittwoch, 13. Juni 2012

Unfallversicherung über Diabetes informieren

Falls Sie Diabetiker sind, sollten Sie dies auch Ihrem Unfallversicherer mitteilen. Tun Sie es nicht, kann der Versicherer Ihnen im Ernstfall arglistige Täuschung unterstellen und darf die Leistung verweigern.

Am Oberlandesgericht Oldenburg wurde dies kürzlich mit einem Urteil bestätigt. Der Entscheidung ging die Klage eines Diabetikers gegen seine private Unfallversicherung voraus. Er hatte seinen Versicherer nach einem Unfall kontaktiert, jedoch bei Vertragsabschluss verschwiegen, dass er unter Diabetes Typ 2 litt und ihm deswegen ein paar Wochen zuvor ein Zeh amputiert worden war.

Die Richter bestätigten die Auffassung des Versicherers, denn Diabetes sei sehr wohl eine Krankheit, über die der Versicherer hätte informiert werden müssen. Die Tatsache der vorgenommenen Amputation sei zudem Beweis, dass der Versicherte über den Schweregrad der Erkrankung Bescheid wusste und diese somit wohl absichtlich nicht bei Versicherungsabschluss gemeldet habe. Der Versicherer ist folglich berechtigt, die Police des Diabetikers wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

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