Falls Sie Diabetiker sind, sollten Sie dies auch Ihrem Unfallversicherer
mitteilen. Tun Sie es nicht, kann der Versicherer Ihnen im Ernstfall
arglistige Täuschung unterstellen und darf die Leistung verweigern.
Am
Oberlandesgericht Oldenburg wurde dies kürzlich mit einem Urteil
bestätigt. Der Entscheidung ging die Klage eines Diabetikers gegen seine
private Unfallversicherung voraus. Er hatte seinen Versicherer nach
einem Unfall kontaktiert, jedoch bei Vertragsabschluss verschwiegen,
dass er unter Diabetes Typ 2 litt und ihm deswegen ein paar Wochen zuvor
ein Zeh amputiert worden war.
Die Richter bestätigten die
Auffassung des Versicherers, denn Diabetes sei sehr wohl eine Krankheit,
über die der Versicherer hätte informiert werden müssen. Die Tatsache
der vorgenommenen Amputation sei zudem Beweis, dass der Versicherte über
den Schweregrad der Erkrankung Bescheid wusste und diese somit wohl
absichtlich nicht bei Versicherungsabschluss gemeldet habe. Der
Versicherer ist folglich berechtigt, die Police des Diabetikers wegen
arglistiger Täuschung anzufechten.
Mittwoch, 13. Juni 2012
Unfallversicherung über Diabetes informieren
Labels:
arglistige Täuschung,
Diabetes,
Unfallversicherung,
Urteil
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen