Dass ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche
Krankenversicherung nicht einfach ist, wissen die meisten. Doch wissen
Sie auch, wie ein ordnungsgemäßer Übergang funktionieren muss? Ein
Vater-Tochter-Gespann war in dieser Hinsicht wohl falsch informiert und
wandte sich nach einer Auseinandersetzung mit ihrer PKV an das
Landgericht Dortmund.
Die Vorgeschichte: Die Tochter hatte bei
ihrem Studienbeginn von der privaten Krankenkasse zu einer gesetzlichen
gewechselt. Daraufhin klärte der private Versicherer den Vater über die
erhaltene Information der Folgeversicherung auf, die die gesetzliche
Versicherung weitergegeben hatte, und forderte ihn auf, einen Nachweis
zu erbringen, dass die Tochter gewechselt bzw. gekündigt hatte. Mit
gleichem Schreiben teilte der Versicherer dem Vater mit, dass eine
rückwirkende Kündigung der Tochter möglich sei. Da der Vater diesen
Nachweis jedoch nicht vorlegte – da er ihn nicht bekommen habe –, zog
die private Versicherung zwei weitere Jahre die Prämie für die Tochter
ein. Der Vater war der Ansicht, diese Abbuchungen seien nicht rechtens
gewesen, da der Versicherer doch über den Wechsel Bescheid gewusst habe
und forderte die Mitgliedsbeiträge plus Zinsen zurück.
Das
Landgericht Dortmund wollte der Ansicht des Vaters nicht folgen und wies
seine Klage als unbegründet zurück. Die Richter argumentierten, dass
der Vater eine ordnungsgemäße Kündigung für die Versicherung der Tochter
hätte einreichen müssen, da der Hinweis auf den Wechsel nicht
ausreichend gewesen sei. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der
Police sei außerdem festgelegt, dass die versicherte Person, also in
diesem Fall die Tochter, über den Wechsel Bescheid wissen musste und
einen diesbezüglichen Nachweis hätte erbringen müssen.
Da dies nicht
erfolgte, war die Forderung des Versicherers korrekt – der Vater musste
die Prämie für die Tochter bis zur schließlich ‚richtigen’ Kündigung
bezahlen.
Dienstag, 22. Mai 2012
Wer wechseln will, muss richtig kündigen
Labels:
Kündigung,
private Krankenversicherung,
Urteil,
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