Geht es nach dem Wunsch vieler privater Krankenversicherer, sollen ihre
Mitglieder behandelnde Ärzte und Pflegepersonal umfassend (also ohne
eine zeitliche oder inhaltliche Begrenzung) von der Schweigepflicht
entbinden – angeblich nur zu Prüfungszwecken. Derzeit erhält so mancher
Privatversicherte entsprechende Schreiben seiner Krankenkasse mit der
Bitte, die Erklärung zur Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht zu
unterzeichnen. Weiterhin teilt der Versicherer mit, dass eine nicht
bzw. nicht ausreichend erfolgte Rückmeldung zu Verzögerungen bei der
Schadensbearbeitung oder sogar zur Kürzung von Leistungen führen kann.
Aus
Angst vor eben diesen Kürzungen unterzeichnen viele Versicherte die
Erklärungen – obwohl bereits 2006 das Bundesverfassungsgericht
entschieden hatte, dass niemand gezwungen werden darf, pauschal
Aufhebungen der Schweigepflicht zu genehmigen. Die Entbindung müsse auf
bestimmte Ärzte und Krankheiten begrenzt werden können.
Die
Problematik bezieht sich übrigens ausschließlich auf die privaten
Versicherer, denn für gesetzliche Versicherungen ist im Sozialgesetzbuch
festgelegt, wie die Daten der dort Versicherten zu behandeln sind.
Branchenkenner
vermuten hinter dem aktuellen Entwicklung aber etwas ganz anderes: Sie
gehen davon aus, dass Versicherer auf diesem Wege versuchen, die
Leistung ‚durch die Hintertür’ zu reduzieren. Zuletzt hatten sich der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und
Datenschutzbeauftragte auf einen neuen Entwurf zum Umgang mit
Versichertendaten geeinigt. Demnach soll ein Patient genau entscheiden
können, wer welche Daten, die der Schweigepflicht unterliegen, wann
weitergeben darf und soll vor Weitergabe der Daten informiert werden und
Vetorecht haben. Die Versicherer jedoch sind nicht verpflichtet, sich
an diesen Entwurf zu halten; vielmehr kann es ihnen nur empfohlen
werden.
Juristen raten Versicherten, generell so wenig wie nur
möglich an Daten preiszugeben. Zudem solle eine Erklärung auf einen
bestimmten Arzt, einen festgelegten Zeitraum und das zu diskutierende
Krankheitsbild beschränkt werden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen