Dienstag, 17. Januar 2012

Wie man im Schadenfall Leistung erhält

Wer eine Versicherung abschließt, geht davon aus, dass er im Falle eines Schadens finanzielle Unterstützung und Entschädigung erhält. Doch das ist oftmals gar nicht so einfach, denn die Versicherer prüfen mittlerweile eingereichte Schadensfälle in allen Versicherungssparten deutlich genauer als früher und lehnen dementsprechend Anfragen ihrer Versicherten öfter ab als in der Vergangenheit. Der Bund der Versicherten (BdV) weist allerdings darauf hin, dass die Versicherten diese Ablehnungen nicht immer akzeptieren müssen.

Ob in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Hausratversicherung oder der Kaskoversicherung – es gibt in allen Bereichen Rechte und Pflichten für Versicherung und Versicherten. So sollten Versicherte beispielsweise wissen, dass sie bei den Gesundheitsfragen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stets wahrheitsgemäß antworten sollten, wenn sie ihren Versicherungsschutz nicht gefährden wollen. Oder ebenfalls wissenswert: Wer seine Rechtschutzversicherung bei einer drohenden Kündigung des Arbeitsplatzes in Anspruch nehmen will, darf dies auch tun. Dass Versicherte in einem solchen Fall Recht auf Schutz und Versicherungsleistung haben, entschied der Bundesgerichtshof.

Doch ebenso sind Versicherungen verpflichtet, ihre vertraglich zugesicherten Leistungen zu erbringen. Wollen sie dies nicht (auf Anhieb) tun und stellen sich stur, sollten Versicherte nicht direkt aufgeben. Laut Aussage des BdV hilft es häufig schon, einen zweiten Brief an die Versicherung zu schicken, beispielsweise an den Vorstand. Die Erfahrung hat den Verbraucherschützern gezeigt, dass Versicherer sich leistungsbereiter zeigen, wenn sie merken, dass ihr Kunde Ausdauer zeigt. Wer mit dieser Methode nicht erfolgreich ist, hat verschiedene Möglichkeiten:

1. eine Verbraucherorganisation um Rat fragen
2. den Versicherungsombudsmann kontaktieren
3. ein Beschwerdeportal wie www.versicherungzahltnicht.de um Hilfe bitten.

Der BdV weist allerdings auch darauf hin, dass gerade nach Ereignissen, die viele beeinträchtigt haben, beispielsweise Unwetterschäden, die Schadenregulierung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, die Versicherten sollten und müssen sich in diesem Fall in Geduld üben.

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