Eine kürzlich durchgeführte repräsentative Onlineumfrage zum Thema
Versicherungsschutz hat ergeben, dass immerhin knapp die Hälfte der
1.000 Befragten ihre Policen in regelmäßigen Abständen oder sogar
jährlich auf Aktualität überprüft. Dabei achten sie besonders auf die
Fragestellungen nach Über- oder Unterversicherung und
Preis-Leistungs-Verhältnis der Verträge. Die übrigen 45% der
Studienteilnehmer gaben an, ihren aktuellen Versicherungsstatus nicht zu
kennen, 11% aller Befragten hatten sogar ihre Policen nach
Vertragsunterzeichnung noch nie überprüft. Dies ist sowohl nicht
empfehlenswert als auch fast fahrlässig, denn es könnte doch durchaus
sein, dass sich der Umfang des zu versichernden Rahmens verändert hat
und dringend angepasst werden sollte. Ansonsten stehen ist Ihr Schaden
im Ernstfall nicht versichert oder sie zahlen zum Beispiel für
versicherte Dinge, die Sie gar nicht mehr besitzen.
Die Befragung
ergab zudem, dass sich zwei Drittel der Teilnehmer für ausreichend
versichert halten, 14% gingen sogar davon aus, zu wenig versichert zu
sein. Dies widerspricht Beobachtungen von Verbraucherschützern, die
immer wieder darauf hinweisen, dass viele Deutsche zu viele oder die
falschen Versicherungen abgeschlossen haben. Ohne es zu wissen hätten
viele Bürger Policen, die sich beispielsweise überschneiden, so dass sie
doppelt für die gleiche Sache zahlen.
Ein weiterer für die
Branche interessanter Punkt war die Tatsache, dass mehr als jeder fünfte
befragte Deutsche bereit wäre, für die Überprüfung seiner
Versicherungen ein Honorar zu zahlen. 11% der Zahlungswilligen würden
dafür maximal 50 Euro investieren wollen, 12% wären bereit, mehr als 50
Euro auszugeben.
Dienstag, 11. September 2012
Dienstag, 4. September 2012
Leichtfertiger Umgang mit iPad und Laptop
In der Versicherungswirtschaft mehren sich kritische Stimmen, die den
Umgang von Unternehmen mit dem Thema Datensicherheit monieren. Es heißt,
gerade durch mobile Arbeitsplätze wie iPad und Laptop setzen sich viele
Firmen dem Risiko aus, leichte Beute für Hacker zu werden.
Dabei fällt auf, dass die größte Gefahr nicht von jungen Mitarbeitern und ihrem vermeintlich sorglosen Umgang mit dem Internet ausgeht, sondern von den Führungskräften. Wer seinen privaten Tablet-Computer auch für geschäftliche Kommunikation nutzt, setzt sich bzw. sein Unternehmen einer großen Bedrohung aus: Viele unterschätzen das Risiko der Datensicherheit oder wissen gar nicht Bescheid, dass es keine Firewall zwischen tragbaren PC und Internet gibt, folglich jeder Computereindringling auf geschützte Daten zugreifen könnte.
Ein Verlust dieser Daten hätte schwerwiegende Folgen und kann bei Unternehmen Millionenschäden anrichten. Nicht nur, dass seit der Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 jeder Dateninhaber im Falle eines Hackerangriffs über diesen informiert werden muss, sondern auch die Beauftragung von IT-Experten und Juristen wird nötig, um wahrscheinlich folgenden Schadenersatzforderungen von Kunden Herr zu werden. Unterlässt ein Unternehmen es, seine Kunden über die Attacke zu informieren, können Geldbußen von bis zu 300.000 Euro folgen.
Auf die Unterstützung von ihren allgemeinen betrieblichen Versicherern können die betroffenen Firmen dabei übrigens nicht hoffen. Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtpolicen leisten in der Regel nur bei Personen- und Sachschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht schließt Datenverlust zumeist grundsätzlich aus. Einzige Alternative ist hier der Abschluss einer Cyberrisikoversicherung, doch deren Anbieter sehen das fehlende Sicherheitsbewusstsein in den Unternehmen ebenfalls immer kritischer.
Nicht zu unterschätzen ist nach führenden Spezialversicherern zudem der leichtsinnige Umgang mit Laptop oder iPad als Gepäckstück, denn besonders auf Reisen gehen viele mobile Geräte verloren. Wie das Sicherheitsunternehmen Ponemon Institute mitteilte, werden gerade an Flughäfen Laptops als gestohlen gemeldet, am Pariser Flughafen Charles de Gaulle beispielsweise durchschnittlich 733 – pro Woche! Als ein Grund für den starken Anstieg an gemeldeten Diebstählen werden beispielsweise die verschärften Sicherheitskontrollen genannt, bei denen sowohl Passagiere als auch ihr Gepäck gründlichst untersucht bzw. durchleutet werden und es oftmals nicht möglich ist, sein Besitztum im Auge zu behalten. Doch auch durch Schusseligkeit können die Tablet-PCs verloren gehen, zum Beispiel beim Aufbruch vom Flughafenbistro lässt man das gute Stück liegen.
Kennen Sie Ihr Sicherheitsrisiko oder das Ihrer Firma? Wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage am besten an einen Industrieversicherungsmakler Ihres Vertrauens. Sollten Sie noch keinen haben, hilft Ihnen der Blick in unser James Branchenbuch weiter.
Dabei fällt auf, dass die größte Gefahr nicht von jungen Mitarbeitern und ihrem vermeintlich sorglosen Umgang mit dem Internet ausgeht, sondern von den Führungskräften. Wer seinen privaten Tablet-Computer auch für geschäftliche Kommunikation nutzt, setzt sich bzw. sein Unternehmen einer großen Bedrohung aus: Viele unterschätzen das Risiko der Datensicherheit oder wissen gar nicht Bescheid, dass es keine Firewall zwischen tragbaren PC und Internet gibt, folglich jeder Computereindringling auf geschützte Daten zugreifen könnte.
Ein Verlust dieser Daten hätte schwerwiegende Folgen und kann bei Unternehmen Millionenschäden anrichten. Nicht nur, dass seit der Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 jeder Dateninhaber im Falle eines Hackerangriffs über diesen informiert werden muss, sondern auch die Beauftragung von IT-Experten und Juristen wird nötig, um wahrscheinlich folgenden Schadenersatzforderungen von Kunden Herr zu werden. Unterlässt ein Unternehmen es, seine Kunden über die Attacke zu informieren, können Geldbußen von bis zu 300.000 Euro folgen.
Auf die Unterstützung von ihren allgemeinen betrieblichen Versicherern können die betroffenen Firmen dabei übrigens nicht hoffen. Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtpolicen leisten in der Regel nur bei Personen- und Sachschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht schließt Datenverlust zumeist grundsätzlich aus. Einzige Alternative ist hier der Abschluss einer Cyberrisikoversicherung, doch deren Anbieter sehen das fehlende Sicherheitsbewusstsein in den Unternehmen ebenfalls immer kritischer.
Nicht zu unterschätzen ist nach führenden Spezialversicherern zudem der leichtsinnige Umgang mit Laptop oder iPad als Gepäckstück, denn besonders auf Reisen gehen viele mobile Geräte verloren. Wie das Sicherheitsunternehmen Ponemon Institute mitteilte, werden gerade an Flughäfen Laptops als gestohlen gemeldet, am Pariser Flughafen Charles de Gaulle beispielsweise durchschnittlich 733 – pro Woche! Als ein Grund für den starken Anstieg an gemeldeten Diebstählen werden beispielsweise die verschärften Sicherheitskontrollen genannt, bei denen sowohl Passagiere als auch ihr Gepäck gründlichst untersucht bzw. durchleutet werden und es oftmals nicht möglich ist, sein Besitztum im Auge zu behalten. Doch auch durch Schusseligkeit können die Tablet-PCs verloren gehen, zum Beispiel beim Aufbruch vom Flughafenbistro lässt man das gute Stück liegen.
Kennen Sie Ihr Sicherheitsrisiko oder das Ihrer Firma? Wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage am besten an einen Industrieversicherungsmakler Ihres Vertrauens. Sollten Sie noch keinen haben, hilft Ihnen der Blick in unser James Branchenbuch weiter.
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Verlust
Mittwoch, 22. August 2012
Auto fahren mit Sandalen oder barfuß
Mal ehrlich: Haben Sie im Sommer zum Auto fahren immer ein paar feste
Ersatzschuhe mit? Denn folgt man den allgemein geltenden Regeln ist es
nicht erlaubt, einen Wagen mit Schlappen, offenen Schuhen oder gar ohne
Schuhe zu steuern. Haben Sie einen Unfall und werden mit dem oben
beschriebenen leichten Schuhwerk erwischt, kann man bei der
Schadenregulierung Probleme mit der Versicherung bekommen.
Zwar sei es laut Branchenangaben nicht wahr, dass die Kfz-Versicherungen für den Schaden generell nicht aufkommen muss: Die Haftpflicht muss den Schaden in jedem Fall regulieren, doch die Kaskoversicherung darf in einem solchen Fall die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verringern oder sogar ganz verweigern.
In Bezug auf die Polizei gilt kein grundsätzliches Verbot von Fahren mit Sommerschuhen, nur im Falle eines Unfalls können hier Konsequenzen folgen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit Ihrem Wagen beruflich unterwegs sind. Die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherer schreiben nämlich beim Auto fahren das Tragen von festem Schuhwerk vor. Wer gegen die Vorschrift verstößt, erhält im Ernstfall keine Leistungen.
Zwar sei es laut Branchenangaben nicht wahr, dass die Kfz-Versicherungen für den Schaden generell nicht aufkommen muss: Die Haftpflicht muss den Schaden in jedem Fall regulieren, doch die Kaskoversicherung darf in einem solchen Fall die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verringern oder sogar ganz verweigern.
In Bezug auf die Polizei gilt kein grundsätzliches Verbot von Fahren mit Sommerschuhen, nur im Falle eines Unfalls können hier Konsequenzen folgen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit Ihrem Wagen beruflich unterwegs sind. Die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherer schreiben nämlich beim Auto fahren das Tragen von festem Schuhwerk vor. Wer gegen die Vorschrift verstößt, erhält im Ernstfall keine Leistungen.
Freitag, 17. August 2012
Neuer Kundenkreis für D&O-Versicherungen
Wer meint, eine Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer sei
nur etwas für große und internationale Unternehmen, liegt deutlich
daneben. Denn auch bei Mittelständlern und kleineren familiegeführten
Betrieben kann der Vorwurf einer Pflichtverletzung und darauf folgend
eine Schadenersatzklage aufkommen. Wer hier nicht richtig versichert
ist, haftet mit seinem ganzen Privatvermögen für den entstandenen
Schaden.
Nicht nur aus diesem Grund haben auch die Versicherer die Zeichen der Zeit erkannt und werben für die D&O-Versicherung für das Führungspersonal mittelständischer Unternehmen. Laut Branchenschätzungen hat heute nur jeder dritte Manager eines Familienbetriebs entsprechenden Versicherungsschutz. Ein jetziger Abschluss einer Police kann sich für Firmen aus mehreren Gründen lohnen. Zum einen sind die Kosten für entsprechende Versicherungsangebote in den letzen Jahren deutlich gesunken – und dass ohne die Befürchtung einer plötzlichen Preissteigerung in der nächsten Zeit. Zum anderen ist diese Versicherungssparte in Deutschland noch ‚exotisch’ genug als dass ein Unternehmen keinen guten Tarif bekommen würde. Schadenregulierung und Versicherungsbedingungen sind nach aktuellem Stand sehr kundenfreundlich und auf seine Bedürfnisse zugeschnitten.
Da D&O-Versicherungen auf dem deutschen Markt vor allem über Versicherungsmakler vertrieben werden, sollten Sie sich bei Interesse an einen solchen wenden. Adressen finden Sie beispielsweise in unserem James Branchenbuch.
Nicht nur aus diesem Grund haben auch die Versicherer die Zeichen der Zeit erkannt und werben für die D&O-Versicherung für das Führungspersonal mittelständischer Unternehmen. Laut Branchenschätzungen hat heute nur jeder dritte Manager eines Familienbetriebs entsprechenden Versicherungsschutz. Ein jetziger Abschluss einer Police kann sich für Firmen aus mehreren Gründen lohnen. Zum einen sind die Kosten für entsprechende Versicherungsangebote in den letzen Jahren deutlich gesunken – und dass ohne die Befürchtung einer plötzlichen Preissteigerung in der nächsten Zeit. Zum anderen ist diese Versicherungssparte in Deutschland noch ‚exotisch’ genug als dass ein Unternehmen keinen guten Tarif bekommen würde. Schadenregulierung und Versicherungsbedingungen sind nach aktuellem Stand sehr kundenfreundlich und auf seine Bedürfnisse zugeschnitten.
Da D&O-Versicherungen auf dem deutschen Markt vor allem über Versicherungsmakler vertrieben werden, sollten Sie sich bei Interesse an einen solchen wenden. Adressen finden Sie beispielsweise in unserem James Branchenbuch.
Mittwoch, 8. August 2012
Rabatte für die Kfz-Versicherung
Natürlich sollte beim Abschluss einer Versicherungspolice nicht der
Preis entscheiden, sondern der Leistungsumfang des Versicherers. Doch
umso besser, wenn man weiß, wo bzw. wie man als Kunde doch in den Genuss
von Nachlässen kommen kann. James stellt Ihnen verschiedene
Möglichkeiten vor:
1. Schadensfreiheitsrabatt (SFR): Diese Vergünstigung erhalten alle diejenigen Autofahrer, die über einen definierten, längeren Zeitraum unfallfrei gefahren sind. Doch auch junge Fahranfänger können hier profitieren. Sollten die Eltern einen (hohen) SFR für ihre Versicherung haben, können auch die Verkehrsstarter in einer niedrigeren Klasse eingestuft werden.
2. Auch bestimmte Berufsgruppen können auf Nachlässe hoffen, denn zum Beispiel Büroangestellte oder Innendienstmitarbeiter gelten bei den Versicherern als vorsichtige Fahrer. Sollten Sie zu einer risikoreicheren Gruppe gehören, können sie Rabattpunkte sammeln, indem Sie an einem anerkannten Training zur Fahrsicherheit teilnehmen.
3. Ebenfalls wichtig: Je mehr Personen als Fahrer für ein Auto eingetragen sind, desto höher ist die Prämie. Sollten Sie alleiniger Fahrer sein oder den Wagen nur mit Ihrem Partner teilen, sind Sie mit relativ kleinem Geld dabei. Fahrer, die älter sind als 23 Jahre, kommen zudem günstiger weg als jüngere Autobesitzer.
4. Zum Schluss sollten Sie noch wissen, dass ein Versicherer häufig Vergünstigungen einräumen, wenn Sie mehrere Policen bei ihm abgeschlossen haben, also beispielsweise neben der Kfz-Versicherung noch die Haftpflicht- und Hausratversicherung. Falls Sie dennoch das Gefühl haben, dass es günstigeren Versicherungsschutz gibt, kann es sich auszahlen, Ihrem Versicherer das Angebot eines anderen Versicherungsunternehmens vorzulegen. Um Sie weiter als Kunde zu halten, kommt der bisherige Versicherer Ihnen häufig preislich entgegen.
1. Schadensfreiheitsrabatt (SFR): Diese Vergünstigung erhalten alle diejenigen Autofahrer, die über einen definierten, längeren Zeitraum unfallfrei gefahren sind. Doch auch junge Fahranfänger können hier profitieren. Sollten die Eltern einen (hohen) SFR für ihre Versicherung haben, können auch die Verkehrsstarter in einer niedrigeren Klasse eingestuft werden.
2. Auch bestimmte Berufsgruppen können auf Nachlässe hoffen, denn zum Beispiel Büroangestellte oder Innendienstmitarbeiter gelten bei den Versicherern als vorsichtige Fahrer. Sollten Sie zu einer risikoreicheren Gruppe gehören, können sie Rabattpunkte sammeln, indem Sie an einem anerkannten Training zur Fahrsicherheit teilnehmen.
3. Ebenfalls wichtig: Je mehr Personen als Fahrer für ein Auto eingetragen sind, desto höher ist die Prämie. Sollten Sie alleiniger Fahrer sein oder den Wagen nur mit Ihrem Partner teilen, sind Sie mit relativ kleinem Geld dabei. Fahrer, die älter sind als 23 Jahre, kommen zudem günstiger weg als jüngere Autobesitzer.
4. Zum Schluss sollten Sie noch wissen, dass ein Versicherer häufig Vergünstigungen einräumen, wenn Sie mehrere Policen bei ihm abgeschlossen haben, also beispielsweise neben der Kfz-Versicherung noch die Haftpflicht- und Hausratversicherung. Falls Sie dennoch das Gefühl haben, dass es günstigeren Versicherungsschutz gibt, kann es sich auszahlen, Ihrem Versicherer das Angebot eines anderen Versicherungsunternehmens vorzulegen. Um Sie weiter als Kunde zu halten, kommt der bisherige Versicherer Ihnen häufig preislich entgegen.
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Rabatte,
SFR
Donnerstag, 2. August 2012
Schwangerschaft: Reiserücktrittversicherung zahlt
Eine Reiserücktrittsversicherung kommt in der Regel nur dann für die
Stornokosten einer Reise auf, wenn der Urlaub beispielsweise aufgrund
einer plötzlichen Erkrankung abgesagt wird. Eine Schwangerschaft ist
keine Krankheit, folglich gilt bei Reiseabbruch bzw. Nichtantretung der
Reise keine Kostenerstattung für eine abgeschlossene Versicherung.
Es gibt allerdings eine Ausnahme wie das Amtsgericht München entschied. Ein Ehepaar hatte im Februar 2011 eine Auslandsreise gebucht, die sie im Mai antreten wollten. Die Ehefrau war zur Zeit der Buchung bereits schwanger, doch einen Monat vor Reiseantritt traten Komplikationen auf und sie hatte vorzeitige Wehen. Die Ärztin riet zur Vorsicht, weshalb das Paar die Reise stornierte. Die angefallenen Kosten über 2.500 Euro für die Stornierung der Reise reichten die beiden bei der Reiserücktrittsversicherung ein. Sie lehnte eine Übernahme jedoch ab, da die Schwangerschaft bereits bei der Buchung bekannt war und eine Absage der Reise nur aufgrund einer schweren Erkrankung möglich sei.
Dieser Argumentation wollten die Versicherten nicht folgen, schließlich seien die Komplikationen der Schwangerschaft nicht erwartbar gewesen. Die Richter in München schlossen sich dieser Beurteilung an. Als die Reise im Februar gebucht wurde, sprach alles für eine ‚normale’ Schwangerschaft ohne Gefahr für Mutter und Kind. Die plötzlichen Komplikationen könnten somit mit einer unerwarteten schweren Krankheit vergleichbar – die Versicherung musste also die Stornokosten übernehmen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme wie das Amtsgericht München entschied. Ein Ehepaar hatte im Februar 2011 eine Auslandsreise gebucht, die sie im Mai antreten wollten. Die Ehefrau war zur Zeit der Buchung bereits schwanger, doch einen Monat vor Reiseantritt traten Komplikationen auf und sie hatte vorzeitige Wehen. Die Ärztin riet zur Vorsicht, weshalb das Paar die Reise stornierte. Die angefallenen Kosten über 2.500 Euro für die Stornierung der Reise reichten die beiden bei der Reiserücktrittsversicherung ein. Sie lehnte eine Übernahme jedoch ab, da die Schwangerschaft bereits bei der Buchung bekannt war und eine Absage der Reise nur aufgrund einer schweren Erkrankung möglich sei.
Dieser Argumentation wollten die Versicherten nicht folgen, schließlich seien die Komplikationen der Schwangerschaft nicht erwartbar gewesen. Die Richter in München schlossen sich dieser Beurteilung an. Als die Reise im Februar gebucht wurde, sprach alles für eine ‚normale’ Schwangerschaft ohne Gefahr für Mutter und Kind. Die plötzlichen Komplikationen könnten somit mit einer unerwarteten schweren Krankheit vergleichbar – die Versicherung musste also die Stornokosten übernehmen.
Dienstag, 17. Juli 2012
Vollkasko zahlt nicht bei Eigenverschuldung
Wenn ein Autofahrer bei der Rückwärtsfahrt mit einem Anhänger einen
Schaden an seinem eigenen Pkw verursacht, muss er nach Urteil des
Amtsgerichts München selber für die Kosten der Reparatur aufkommen.
Der Fahrer hatte den oben genannten Schaden (die verhakte Anhängerkupplung hinterließ eine Delle am rechten hinteren Kotflügel) seiner Vollkaskoversicherung gemeldet und um Erstattung des Kostenvoranschlags von knapp 1.300 Euro gebeten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Autofahrer selber für die Schadensursache verantwortlich war und somit kein Unfall vorläge. Damit wollte sich der Mann nicht zufrieden geben und wendete sich an das Münchener Amtsgericht.
Dort wies man seine Klage jedoch ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in den Versicherungsbedingungen für die Vollkasko definiert sei, der Versicherer hafte nur für einen Unfall. Als solcher sei ein unmittelbares und von außen mit mechanischer Gewalt verursachtes Ereignis zu verstehen. Im vorliegenden Fall träfe diese Definition nicht zu. Schließlich habe der Mann beim Rangieren und Rückwärtsfahren den Fehler gemacht bei dem sich die Anhängerkupplung verhakte. Es läge also ein Bedienungsfehler und nicht ein von außen eingetretenes Ereignis vor – die Vollkasko muss folglich nicht die Kosten übernehmen.
Der Fahrer hatte den oben genannten Schaden (die verhakte Anhängerkupplung hinterließ eine Delle am rechten hinteren Kotflügel) seiner Vollkaskoversicherung gemeldet und um Erstattung des Kostenvoranschlags von knapp 1.300 Euro gebeten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Autofahrer selber für die Schadensursache verantwortlich war und somit kein Unfall vorläge. Damit wollte sich der Mann nicht zufrieden geben und wendete sich an das Münchener Amtsgericht.
Dort wies man seine Klage jedoch ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in den Versicherungsbedingungen für die Vollkasko definiert sei, der Versicherer hafte nur für einen Unfall. Als solcher sei ein unmittelbares und von außen mit mechanischer Gewalt verursachtes Ereignis zu verstehen. Im vorliegenden Fall träfe diese Definition nicht zu. Schließlich habe der Mann beim Rangieren und Rückwärtsfahren den Fehler gemacht bei dem sich die Anhängerkupplung verhakte. Es läge also ein Bedienungsfehler und nicht ein von außen eingetretenes Ereignis vor – die Vollkasko muss folglich nicht die Kosten übernehmen.
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