Donnerstag, 2. August 2012

Schwangerschaft: Reiserücktrittversicherung zahlt

Eine Reiserücktrittsversicherung kommt in der Regel nur dann für die Stornokosten einer Reise auf, wenn der Urlaub beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung abgesagt wird. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, folglich gilt bei Reiseabbruch bzw. Nichtantretung der Reise keine Kostenerstattung für eine abgeschlossene Versicherung.

Es gibt allerdings eine Ausnahme wie das Amtsgericht München entschied. Ein Ehepaar hatte im Februar 2011 eine Auslandsreise gebucht, die sie im Mai antreten wollten. Die Ehefrau war zur Zeit der Buchung bereits schwanger, doch einen Monat vor Reiseantritt traten Komplikationen auf und sie hatte vorzeitige Wehen. Die Ärztin riet zur Vorsicht, weshalb das Paar die Reise stornierte. Die angefallenen Kosten über 2.500 Euro für die Stornierung der Reise reichten die beiden bei der Reiserücktrittsversicherung ein. Sie lehnte eine Übernahme jedoch ab, da die Schwangerschaft bereits bei der Buchung bekannt war und eine Absage der Reise nur aufgrund einer schweren Erkrankung möglich sei.

Dieser Argumentation wollten die Versicherten nicht folgen, schließlich seien die Komplikationen der Schwangerschaft nicht erwartbar gewesen. Die Richter in München schlossen sich dieser Beurteilung an. Als die Reise im Februar gebucht wurde, sprach alles für eine ‚normale’ Schwangerschaft ohne Gefahr für Mutter und Kind. Die plötzlichen Komplikationen könnten somit mit einer unerwarteten schweren Krankheit vergleichbar – die Versicherung musste also die Stornokosten übernehmen.

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