Mal ehrlich: Haben Sie im Sommer zum Auto fahren immer ein paar feste
Ersatzschuhe mit? Denn folgt man den allgemein geltenden Regeln ist es
nicht erlaubt, einen Wagen mit Schlappen, offenen Schuhen oder gar ohne
Schuhe zu steuern. Haben Sie einen Unfall und werden mit dem oben
beschriebenen leichten Schuhwerk erwischt, kann man bei der
Schadenregulierung Probleme mit der Versicherung bekommen.
Zwar
sei es laut Branchenangaben nicht wahr, dass die Kfz-Versicherungen für
den Schaden generell nicht aufkommen muss: Die Haftpflicht muss den
Schaden in jedem Fall regulieren, doch die Kaskoversicherung darf in
einem solchen Fall die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verringern
oder sogar ganz verweigern.
In Bezug auf die Polizei gilt kein
grundsätzliches Verbot von Fahren mit Sommerschuhen, nur im Falle eines
Unfalls können hier Konsequenzen folgen. Anders sieht es aus, wenn Sie
mit Ihrem Wagen beruflich unterwegs sind. Die Berufsgenossenschaften der
gesetzlichen Unfallversicherer schreiben nämlich beim Auto fahren das
Tragen von festem Schuhwerk vor. Wer gegen die Vorschrift verstößt,
erhält im Ernstfall keine Leistungen.
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