Mittwoch, 22. August 2012

Auto fahren mit Sandalen oder barfuß

Mal ehrlich: Haben Sie im Sommer zum Auto fahren immer ein paar feste Ersatzschuhe mit? Denn folgt man den allgemein geltenden Regeln ist es nicht erlaubt, einen Wagen mit Schlappen, offenen Schuhen oder gar ohne Schuhe zu steuern. Haben Sie einen Unfall und werden mit dem oben beschriebenen leichten Schuhwerk erwischt, kann man bei der Schadenregulierung Probleme mit der Versicherung bekommen.

Zwar sei es laut Branchenangaben nicht wahr, dass die Kfz-Versicherungen für den Schaden generell nicht aufkommen muss: Die Haftpflicht muss den Schaden in jedem Fall regulieren, doch die Kaskoversicherung darf in einem solchen Fall die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verringern oder sogar ganz verweigern.
In Bezug auf die Polizei gilt kein grundsätzliches Verbot von Fahren mit Sommerschuhen, nur im Falle eines Unfalls können hier Konsequenzen folgen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit Ihrem Wagen beruflich unterwegs sind. Die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherer schreiben nämlich beim Auto fahren das Tragen von festem Schuhwerk vor. Wer gegen die Vorschrift verstößt, erhält im Ernstfall keine Leistungen.

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