Dienstag, 10. April 2012

Fahrrad gestohlen - Pech gehabt?

Der Fahrradfahrer, der lange etwas von seinem Zweirad haben will, stellt es an wetter- und diebstahlgeschützter Stelle ab. Doch was ist, wenn es doch gestohlen wurde? Übernimmt der Hausratversicherer den Schaden?

Das kommt ganz darauf an, wo der Drahtesel geparkt wurde. Laut Angabe des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt der Versicherungsschutz einer Hausratpolice nur für abschließbaren Wohnraum, also Haus bzw. Wohnung, Keller, Garage etc. Stellt man dagegen das (abgeschlossene) Rad im Garten oder auf einem abgesperrten Grundstück ab, gibt es keine Leistungspflicht des Versicherers.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen – gerade wenn Ihr Gefährt sehr teuer war – sollten Sie über eine spezielle Fahrradversicherung nachdenken. Diese ist zwar nicht günstig, bietet dafür aber auch die Möglichkeit das Fahrrad für jeden Abstellplatz zu versichern, ob nun im Garten oder unterwegs an einem Fahrradständer. Die Versicherung kommt für Beschädigung oder Diebstahl auf.
Ist Ihnen ein extra Versicherungsschutz zu kostenintensiv, hilft nur eines – parken Sie das Fahrrad nie draußen, sondern stets auf einer abschließbaren Fläche, die zu Ihrem Wohnbereich gehört.

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