Donnerstag, 26. April 2012

Mord zählt nicht als Arbeitsunfall

Mit der Frage, ob den Hinterbliebenen eines Ermordeten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, musste sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg beschäftigen.

Als Klägerin trat die Familie eines Getöteten auf, die den Tod des Familienvaters als Arbeitsunfall wertete, da die Ursache des Mordes eine Auseinandersetzung über den väterlichen Betrieb war. Dementsprechend sahen sie den gesetzlichen Unfallversicherer in der Pflicht, eine Hinterbliebenenentschädigung zu leisten.

Dieser Bewertung wollten und konnten die Richter allerdings nicht folgen. Sie waren der Überzeugung, das Motiv des Mords sei auf eine familieninterne bzw. private Angelegenheit zurückzuführen, folglich kann der Unfallversicherer nicht zur Zahlung einer Leistung aufgefordert werden.

Dienstag, 24. April 2012

Trends der Versicherungswirtschaft

Was sind aktuelle Entwicklungen und Konsumententrends auf dem europaweiten Versicherungsmarkt? Mit dieser Frage hat sich kürzlich die im vergangenen Jahr entstandene Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA, befasst. Nun stellte die Behörde das Ergebnis ihrer Untersuchung vor und macht dabei drei Themenbereiche aus. Dabei ist zu betonen, dass diese Strömungen in den einzelnen europäischen Ländern durchaus unterschiedlichen Stellenwert haben können: Der Bericht schlüsselt die Ergebnisse nicht differenziert für alle Mitgliedsstaaten auf, sondern gibt einen allgemeinen, gesamteuropäischen Überblick.

1. Restschuldversicherungen
Handlungsbedarf sieht die EIOPA beim Thema Restschuldversicherung. Sie stellte fest, dass in vielen Ländern Verbraucher zu wenig über den tatsächlichen Nutzwert und Hintergrund dieser Versicherung wissen. Dieses Unwissen wird oftmals von Unternehmen und Versicherungen zu deren Gunsten ausgenutzt. Weiterhin machte die Behörde Mängel in der Bedarfsanalyse des Kunden aus; zu häufig wird hier etwas „aufgeschwatzt“.

2. Fondsgebundene Lebensversicherungen
Im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland, ist europaweit ein steigendes Interesse für fondsgebundene Lebensversicherungen zu verzeichnen. Verbessert werden muss hier allerdings die Informationsweitergabe an den Kunden, da die sehr komplexen Hintergrundangaben zu Kosten und Risiken der Fonds zu wenig erläutert werden.
Interessanterweise ist der Stellenwert der fondsgebundenen Lebensversicherung in Deutschland seit 2008 stetig gesunken; vielleicht ist diese Entwicklung schon trendweisend für das übrige Europa.

3. Online-Vergleichsportal
Wie die Behörde herausfand, haben in den vergangenen Jahren immer mehr Konsumenten kommerzielle und nichtkommerzielle Versicherungsvergleich-Angebote im Internet wahrgenommen. Besonders kommerzielle Websites wurden häufiger genutzt und wurden von Versicherer stärker als Vertriebsweg und als Medium der Kundenkommunikation wahrgenommen. Dies wiederum hat laut EIOPA zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen Versicherern und Vermittlern geführt.
Im Bericht wiesen die Trendforscher allerdings darauf hin, dass die Befragung eines Vergleichsportals nicht für jede Versicherungssparte empfehlenswert ist. Lebensversicherungen beispielsweise sind zu komplex, um über ein Onlineportal verglichen zu werden, da viele unterschiedliche und individuelle Punkte den tatsächlichen Versicherungsschutz und Preis der Police bestimmen. Zudem sei festzustellen, dass die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht, wenn Versicherer und Websitebetreiber in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen bzw. wären sich die Verantwortlichen von kommerziellen Homepages oftmals gar nicht bewusst, dass ihre Tätigkeit in den Anwendungsbereich des Versicherungsrechts fällt und somit an die geltenden Vorschriften angepasst werden muss.

Mittwoch, 18. April 2012

Gestiegene Preise für Kfz-Haftpflicht

Wie eine Untersuchung der Online-Plattform CHECK24 ergab, sind für Versicherte, die ihre Police wechseln, die durchschnittlichen Kosten für eine Haftpflichtversicherung für Autos von Herbst 2011 bis Januar 2012 um 16% angestiegen. Das Portal geht zudem davon aus, dass die Preise sich bis zum Sommer des Jahres weiter steigern werden.

Dies könne aus den Ergebnissen der vergangenen Jahre geschlossen werden: Während von 2009 auf 2010 die Preise um rund 56% stiegen, waren es von 2010 auf 2011 immer noch 45%. Versicherungswechsler, die ihren Vertrag unterjährig, also während eines laufenden Kalenderjahres, ändern, müssen mit diesen höheren Kosten leben. Anders als Wechsler, die den ‚offiziellen’ Stichtag 30.11. wählen, bekommen sie die Angebote der Kfz-Versicherer zum Jahresendgeschäft nicht zuspüren.

Was die Untersuchung allerdings auch zeigte: Wer einen Wagen neu auf seine Person zulässt, sollte dies am Jahresanfang tun, denn dann ist das Durchschnittspreisniveau in der Regel am niedrigsten. Der Blick in die vergangenen Vergleiche zeigt, dass die Kosten für Prämien zur Jahresmitte hin gestiegen sind (bis zu 14%) – und dies folglich vermutlich auch in diesem Jahr tun werden.

Das Fazit des Vergleichsportals: Versicherungswechsler können im Geschäft zum Jahresende hin mehr sparen als Wechsler von Fahrzeugen.

Dienstag, 10. April 2012

Fahrrad gestohlen - Pech gehabt?

Der Fahrradfahrer, der lange etwas von seinem Zweirad haben will, stellt es an wetter- und diebstahlgeschützter Stelle ab. Doch was ist, wenn es doch gestohlen wurde? Übernimmt der Hausratversicherer den Schaden?

Das kommt ganz darauf an, wo der Drahtesel geparkt wurde. Laut Angabe des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt der Versicherungsschutz einer Hausratpolice nur für abschließbaren Wohnraum, also Haus bzw. Wohnung, Keller, Garage etc. Stellt man dagegen das (abgeschlossene) Rad im Garten oder auf einem abgesperrten Grundstück ab, gibt es keine Leistungspflicht des Versicherers.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen – gerade wenn Ihr Gefährt sehr teuer war – sollten Sie über eine spezielle Fahrradversicherung nachdenken. Diese ist zwar nicht günstig, bietet dafür aber auch die Möglichkeit das Fahrrad für jeden Abstellplatz zu versichern, ob nun im Garten oder unterwegs an einem Fahrradständer. Die Versicherung kommt für Beschädigung oder Diebstahl auf.
Ist Ihnen ein extra Versicherungsschutz zu kostenintensiv, hilft nur eines – parken Sie das Fahrrad nie draußen, sondern stets auf einer abschließbaren Fläche, die zu Ihrem Wohnbereich gehört.

Dienstag, 3. April 2012

Arbeitnehmer trägt nicht unternehmerisches Risiko

Ein Arbeitnehmer darf auch bei einem Unfall, der durch eine grob fahrlässige Handlung verursacht wurde, nicht für Folgeschäden zur Verantwortung gezogen werden. Zu dieser Entscheidung kam kürzlich das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein. Dort wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber das Risiko einer unternehmerischen Entscheidung nicht auf seine Mitarbeiter abschieben darf.

Zum Sachverhalt des Prozesses: Ein Spediteur verlangte von einem früheren Fahrer seines Unternehmens einen Schadenersatz in Höhe von 300.000 Euro, da der Mann mit einem Lkw des Firmenpools zu schnell in eine Kurve gefahren war und der Wagen dabei umgekippt war. Der geforderte Schadensersatz setzte sich zusammen aus den Kosten der beschädigten Ware, die der Lkw geladen hatte, der fälligen Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, der Bergungskosten des Anhängers, der nicht versichert war, sowie der Maluszahlung und der gestiegenen Prämie der Versicherung.

Die Richter wollten der Forderung in dieser Höhe nicht folgen. War stimmten sie dem Kläger darin zu, dass der ehemalige Mitarbeiter zu Schadenersatz verpflichtet sei, da er den Unfall fahrlässig herbeigeführt hatte, doch müsse bedacht werden, dass der Fahrer nur für einen kurzen Zeitraum von ein paar Wochen beschäftigt gewesen sei und dafür nur einen Bruttomonatslohn von 1.300 Euro erhalten habe. Die Schadenersatzklage des Spediteurs stehe somit in keiner Relation zum Verdienst des Fahrers. Man könne nicht verlangen, dass dieser die Kosten dieses einzigen Fehlverhaltens über Jahrzehnte abtragen muss.
Des Weiteren war das Landesarbeitsgericht der Meinung, dass es alleine das unternehmerische Risiko des Firmeninhabers gewesen sei, für den Anhänger keine Vollkaskoversicherung abzuschließen, damit er die Versicherungskosten sparen kann. Das erhöhte Risiko dürfe nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Letztendlich verurteilten die Richter den Fahrer zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 5.200 Euro.