Mittwoch, 21. März 2012

Inhalt des Bankschließfachs ist nicht über Hausrat versichert

Eine Hausratversicherung schützt nicht nur alle die Gegenstände, die sich tatsächlich in einem Haushalt befinden, sondern auch solche, die vorübergehend ‚ausgelagert’ sind. Hierfür gibt es die so genannte Außenversicherung, die das Hab und Gut versichert, das nicht in den eigenen vier Wänden aufbewahrt wird. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jedoch, dass eben diese Gegenstände über kur oder lang wieder in den Haushalt zurück kommen sollen.

Wie das Oberlandesgericht Dresden nun in einem dort verhandelten Fall entschied, gilt kein Versicherungsschutz für die Wertobjekte, die in einem Schließfach bei der Bank gelagert sollen, auf dem Weg dorthin allerdings beschädigt oder geraubt wurden.

Die Richter entschieden weiterhin, dass der Schutz der Hausratversicherung nicht mehr gilt, wenn Dinge, die mitversichert waren, dauerhaft aus der versicherten Wohnung bzw. dem versicherten Haus entfernt worden sind.

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