Wer in den Skiurlaub fährt, freut sich über Schnee – nur nicht, wenn dieser auf dem Dach des Autos landet. Die Gefahr von Schneemassen, die sich lawinenartig von Hausdächern lösen, kann leider nie ausgeschlossen werden. Allerdings können Hausbesitzer einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, beispielsweise, indem sie Schneegitter auf den Dächern installieren oder dafür Sorge tragen, dass mittels Warnhinweisen auf dem Gehweg vor dem potentiellen Schneeberg gewarnt wird.
Experten raten geschädigten Autobesitzern dazu, sich mit dem Schaden an ihren Vollkaskoversicherer zu wenden, denn die (Wohn-)Gebäudeversicherung des Hauseigentümers kann nicht ohne weiteres haftbar gemacht werden. Der Pkw-Besitzer hat nämlich in diesem Fall die Beweispflicht und muss belegen, dass der der Hausherr seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist bzw. nicht darauf geachtet hat, einer potentiellen Lawine vorzubeugen. Auf der anderen Seite kann der Gebäudeversicherer in einem solchen Fall dem Geschädigten jedoch eine Mitschuld zu Lasten legen, schließlich hätte der Fahrer sein Auto nicht vor dem Haus abstellen dürfen, wenn tatsächlich die Gefahr einer Schneelawine bestanden hat. Bei einer Mitschuld des Parkenden darf der Versicherer die Leistungszahlung kürzen.
Die Rechtssprechung ist hier leider nicht einheitlich, so dass ein klagender Autobesitzer, der den Prozess verliert, im Fall des Falles nicht nur auf einem nicht bezahlten Schaden sitzt sondern zudem auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.
Fachleute empfehlen daher, zuerst den eigenen Vollkaskoversicherer zwecks Kostenerstattung anzusprechen. Die Teilkasko übernimmt einen solchen Schaden übrigens nicht, da sie nur Schäden durch Lawinen abdeckt, die vom Berg rollen und nicht solche, die vom Dach fallen. Doch auch diese Option der Schadensregulierung hat ihre Nachteile: Wie bei jedem Schaden, den man durch den Kaskoversicherer bearbeiten lässt, wird – soweit vorhanden – die Selbstbeteiligung fällig und der Schadenfreiheitsrabatt wird zurückgestuft, folglich steigt die Versicherungsprämie.
Wie man merkt: Alle Maßnahmen haben ihre Vor- und Nachteile. James rät daher, den Wagen im Winterurlaub an einem geeigneten und ausgewiesenen Ort abzustellen. Eine Tiefgarage oder ein überdachtes Parkhaus könnte hier eine gute Alternative sein.
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