Eine gute Nachricht für privat Krankenversicherte, die aufgrund von Jobverlust Hartz-IV-Bezieher geworden sind: Wie die PKV bekannt gab, will sie ihren arbeitslos gewordenen Versicherten die angehäuften Schulden, die durch nicht gezahlte Prämien entstanden sind, erlassen.
Dass es überhaupt soweit kommen konnte und Beiträge offen blieben, lässt sich folgendermaßen erklären: Wie allgemein bekannt ist gilt, dass ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche nicht möglich ist. Ehemalige Selbständige, die aufgrund ihrer Tätigkeit privat versichert waren und ihre Arbeit aufgeben mussten, konnten dementsprechend ebenfalls nicht zum gesetzlichen Schutz zurückkehren. Da sie mit dem Bezug von Hartz-IV nicht mehr in der Lage waren, ihre Beiträge in voller Höhe zu bezahlen, wurden sie von der PKV in einen Basistarif mit reduzierter Leistung und reduzierter Prämie zurückgestuft. Von den Jobcentern erhielten die Betroffenen einen Betrag von maximal 131 Euro – den für gesetzlich und privat Versicherte Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese Fördersumme reichte nicht aus, um den regulären Versicherungssatz zu begleichen.
Wie der Erlass nun von statten geht, liegt im Verantwortungsbereich des einzelnen Versicherers, da der Verzicht auf Prämieneinnahmen von der Finanzaufsicht BaFin genehmigt werden muss. Sobald hier eine endgültige Lösung vorliegt, werden die involvierten Parteien dies mitteilen.
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