Mittwoch, 22. August 2012

Auto fahren mit Sandalen oder barfuß

Mal ehrlich: Haben Sie im Sommer zum Auto fahren immer ein paar feste Ersatzschuhe mit? Denn folgt man den allgemein geltenden Regeln ist es nicht erlaubt, einen Wagen mit Schlappen, offenen Schuhen oder gar ohne Schuhe zu steuern. Haben Sie einen Unfall und werden mit dem oben beschriebenen leichten Schuhwerk erwischt, kann man bei der Schadenregulierung Probleme mit der Versicherung bekommen.

Zwar sei es laut Branchenangaben nicht wahr, dass die Kfz-Versicherungen für den Schaden generell nicht aufkommen muss: Die Haftpflicht muss den Schaden in jedem Fall regulieren, doch die Kaskoversicherung darf in einem solchen Fall die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verringern oder sogar ganz verweigern.
In Bezug auf die Polizei gilt kein grundsätzliches Verbot von Fahren mit Sommerschuhen, nur im Falle eines Unfalls können hier Konsequenzen folgen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit Ihrem Wagen beruflich unterwegs sind. Die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherer schreiben nämlich beim Auto fahren das Tragen von festem Schuhwerk vor. Wer gegen die Vorschrift verstößt, erhält im Ernstfall keine Leistungen.

Freitag, 17. August 2012

Neuer Kundenkreis für D&O-Versicherungen

Wer meint, eine Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer sei nur etwas für große und internationale Unternehmen, liegt deutlich daneben. Denn auch bei Mittelständlern und kleineren familiegeführten Betrieben kann der Vorwurf einer Pflichtverletzung und darauf folgend eine Schadenersatzklage aufkommen. Wer hier nicht richtig versichert ist, haftet mit seinem ganzen Privatvermögen für den entstandenen Schaden.

Nicht nur aus diesem Grund haben auch die Versicherer die Zeichen der Zeit erkannt und werben für die D&O-Versicherung für das Führungspersonal mittelständischer Unternehmen. Laut Branchenschätzungen hat heute nur jeder dritte Manager eines Familienbetriebs entsprechenden Versicherungsschutz. Ein jetziger Abschluss einer Police kann sich für Firmen aus mehreren Gründen lohnen. Zum einen sind die Kosten für entsprechende Versicherungsangebote in den letzen Jahren deutlich gesunken – und dass ohne die Befürchtung einer plötzlichen Preissteigerung in der nächsten Zeit. Zum anderen ist diese Versicherungssparte in Deutschland noch ‚exotisch’  genug als dass ein Unternehmen keinen guten Tarif bekommen würde. Schadenregulierung und Versicherungsbedingungen sind nach aktuellem Stand sehr kundenfreundlich und auf seine Bedürfnisse zugeschnitten.

Da D&O-Versicherungen auf dem deutschen Markt vor allem über Versicherungsmakler vertrieben werden, sollten Sie sich bei Interesse an einen solchen wenden. Adressen finden Sie beispielsweise in unserem James Branchenbuch.

Mittwoch, 8. August 2012

Rabatte für die Kfz-Versicherung

Natürlich sollte beim Abschluss einer Versicherungspolice nicht der Preis entscheiden, sondern der Leistungsumfang des Versicherers. Doch umso besser, wenn man weiß, wo bzw. wie man als Kunde doch in den Genuss von Nachlässen kommen kann. James stellt Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor:

1. Schadensfreiheitsrabatt (SFR): Diese Vergünstigung erhalten alle diejenigen Autofahrer, die über einen definierten, längeren Zeitraum unfallfrei gefahren sind. Doch auch junge Fahranfänger können hier profitieren. Sollten die Eltern einen (hohen) SFR für ihre Versicherung haben, können auch die Verkehrsstarter in einer niedrigeren Klasse eingestuft werden.

2. Auch bestimmte Berufsgruppen können auf Nachlässe hoffen, denn zum Beispiel Büroangestellte oder Innendienstmitarbeiter gelten bei den Versicherern als vorsichtige Fahrer. Sollten Sie zu einer risikoreicheren Gruppe gehören, können sie Rabattpunkte sammeln, indem Sie an einem anerkannten Training zur Fahrsicherheit teilnehmen.

3. Ebenfalls wichtig: Je mehr Personen als Fahrer für ein Auto eingetragen sind, desto höher ist die Prämie. Sollten Sie alleiniger Fahrer sein oder den Wagen nur mit Ihrem Partner teilen, sind Sie mit relativ kleinem Geld dabei. Fahrer, die älter sind als 23 Jahre, kommen zudem günstiger weg als jüngere Autobesitzer.

4. Zum Schluss sollten Sie noch wissen, dass ein Versicherer häufig Vergünstigungen einräumen, wenn Sie mehrere Policen bei ihm abgeschlossen haben, also beispielsweise neben der Kfz-Versicherung noch die Haftpflicht- und Hausratversicherung. Falls Sie dennoch das Gefühl haben, dass es günstigeren Versicherungsschutz gibt, kann es sich auszahlen, Ihrem Versicherer das Angebot eines anderen Versicherungsunternehmens vorzulegen. Um Sie weiter als Kunde zu halten, kommt der bisherige Versicherer Ihnen häufig preislich entgegen.

Donnerstag, 2. August 2012

Schwangerschaft: Reiserücktrittversicherung zahlt

Eine Reiserücktrittsversicherung kommt in der Regel nur dann für die Stornokosten einer Reise auf, wenn der Urlaub beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung abgesagt wird. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, folglich gilt bei Reiseabbruch bzw. Nichtantretung der Reise keine Kostenerstattung für eine abgeschlossene Versicherung.

Es gibt allerdings eine Ausnahme wie das Amtsgericht München entschied. Ein Ehepaar hatte im Februar 2011 eine Auslandsreise gebucht, die sie im Mai antreten wollten. Die Ehefrau war zur Zeit der Buchung bereits schwanger, doch einen Monat vor Reiseantritt traten Komplikationen auf und sie hatte vorzeitige Wehen. Die Ärztin riet zur Vorsicht, weshalb das Paar die Reise stornierte. Die angefallenen Kosten über 2.500 Euro für die Stornierung der Reise reichten die beiden bei der Reiserücktrittsversicherung ein. Sie lehnte eine Übernahme jedoch ab, da die Schwangerschaft bereits bei der Buchung bekannt war und eine Absage der Reise nur aufgrund einer schweren Erkrankung möglich sei.

Dieser Argumentation wollten die Versicherten nicht folgen, schließlich seien die Komplikationen der Schwangerschaft nicht erwartbar gewesen. Die Richter in München schlossen sich dieser Beurteilung an. Als die Reise im Februar gebucht wurde, sprach alles für eine ‚normale’ Schwangerschaft ohne Gefahr für Mutter und Kind. Die plötzlichen Komplikationen könnten somit mit einer unerwarteten schweren Krankheit vergleichbar – die Versicherung musste also die Stornokosten übernehmen.