Dienstag, 17. Juli 2012

Vollkasko zahlt nicht bei Eigenverschuldung

Wenn ein Autofahrer bei der Rückwärtsfahrt mit einem Anhänger einen Schaden an seinem eigenen Pkw verursacht, muss er nach Urteil des Amtsgerichts München selber für die Kosten der Reparatur aufkommen.

Der Fahrer hatte den oben genannten Schaden (die verhakte Anhängerkupplung hinterließ eine Delle am rechten hinteren Kotflügel) seiner Vollkaskoversicherung gemeldet und um Erstattung des Kostenvoranschlags von knapp 1.300 Euro gebeten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Autofahrer selber für die Schadensursache verantwortlich war und somit kein Unfall vorläge. Damit wollte sich der Mann nicht zufrieden geben und wendete sich an das Münchener Amtsgericht.

Dort wies man seine Klage jedoch ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in den Versicherungsbedingungen für die Vollkasko definiert sei, der Versicherer hafte nur für einen Unfall. Als solcher sei ein unmittelbares und von außen mit mechanischer Gewalt verursachtes Ereignis zu verstehen. Im vorliegenden Fall träfe diese Definition nicht zu. Schließlich habe der Mann beim Rangieren und Rückwärtsfahren den Fehler gemacht bei dem sich die Anhängerkupplung verhakte. Es läge also ein Bedienungsfehler und nicht ein von außen eingetretenes Ereignis vor – die Vollkasko muss folglich nicht die Kosten übernehmen.

Dienstag, 10. Juli 2012

Vor dem Urlaub die Vorsorge nicht vergessen!

Sommer, Sonne, Ferienzeit – in der schönsten Zeit des Jahres stehen die Zeichen auf Erholung und Abstand vom Alltag. Doch aller Entschleunigung und Entspannung zum Trotz sollten Sie im Vorfeld sicherstellen, dass Sie für einen möglichen Ernstfall im Urlaubsland gerüstet sind. Denn bei ungeplanten medizinischen Behandlungen im Urlaubsdomizil können auf den Reisenden schnell hohe Kosten entstehen.

Die Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur Kosten für Behandlungen, die vor Ort üblich sind, darüber hinausgehende Gebühren, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, werden nicht erstattet. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) empfiehlt Urlaubern, sich vor Reiseantritt bei ihrer Krankenkasse zu Leistungen im Ausland schlau zu machen und gegebenenfalls eine private Zusatzkrankenversicherung für die Auslandsreise abzuschließen. Zwar ist es richtig, dass innerhalb Europas der Schutz der deutschen Krankenversicherung gilt, doch weist die Beratungsstelle darauf hin, dass der Leistungsumfang durchaus vom in Deutschland geltenden Rahmen abweichen kann. Besonders  heikel ist das Thema Krankenrücktransport, denn in der Regel kommt für einen Transport zurück in die Heimat – beispielsweise zur dortigen Weiterbehandlung – die normale Krankenversicherung nicht auf. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie also eine Reise-Krankenversicherung abschließen. 

Neben der Reisekrankenversicherung halten Experten den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für sinnvoll – besonders, wenn der Urlaub weit im Voraus gebucht wird. Sollten Sie nämlich aus irgendeinem Grund die Reise nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten, die mit bis zu 80% des vollen Reisepreises zu Buche schlagen können.

Wer im Urlaub ein Auto leiht, sollte zudem eine Haftpflichtversicherung für den Mietwagen abschließen. Die in der Branche als Mallorca-Police bezeichnete Versicherung ist empfehlenswert, denn die Deckungssumme der Haftpflichtversicherungen, die standardmäßig beim Mietwagen inkludiert sind, oftmals viel zu niedrig sind. Die Mallorca-Police sorgt dafür, dass für die ausländischen Mietwagen deutsche Deckungssummen gelten. Da die Mietwagenhaftpflicht aber bei vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen automatisch inkludiert ist, sollten Sie vor Neuabschluss Ihren bestehenden Vertrag prüfen bzw. Ihren Versicherungsmakler diesbezüglich befragen.

James rät Ihnen deshalb: Besser Sie vorab informieren um dann den Urlaub in vollen Zügen genießen zu  können!